So funktioniert die Briefwahl

1. Ab dem 2. Januar 2023 erhalten Sie automatisch Ihre Wahl­benach­richtigung per Post.

2. Auf der Rückseite Ihrer Wahl­benachrichtigung finden Sie einen QR-Code. Damit können Sie die Briefwahl elektronisch beantragen. Das geht auch per E-Mail oder per Post mit dem Antrag auf der Benachrichtigung. Ab dem 2.1.2023 ist auch die vorzeitige Stimmabgabe in der Bezirks­wahl­stelle möglich. Dazu reicht der Personal­ausweis aus.

Jetzt Briefwahl beantragen.

3. Das Wahlamt schickt Ihnen den Wahlschein, die Stimmzettel und den Rück­sende­umschlag per Post zu.

4. Machen Sie insgesamt 3 Kreuze: Eines für die Erststimme, eines für die Zweitstimme und eines für die Bezirkswahl. Auf der Seiten des jeweiligen Bezirksverbands können Sie sich über die Kandidat*innen für die Bezirksverordnetenversammlungen informieren.

5. Stecken Sie die Stimmzettel und den Wahlschein getrennt voneinander in den Rücksendeumschlag und schicken Sie Ihren Brief rechtzeitig ab.