Keine Verlängerung der Sondererlaubnis zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen aufgrund der Corona-Krise!

Beschluss des GLV (per eMail)

Ein schrittweises Zurück zur Normalität bedeutet auch die mit Beginn der Corona-Krise befristet bis zum 19. April 2020 erteilte Erlaubnis zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen in Berlin nicht weiter zu verlängern.

Die Corona-Krise darf nicht als Vorwand dienen, bewährte ArbeitnehmerInnenrechte weiter zu schleifen.

Wer es ernst meint mit dem vielbeschworenen Respekte vor Verkäuferinnen und Verkäufern, der muss auch dafür sorgen, dass ihnen ausreichend Zeit für ihre Erholung und ihre Familien bleibt und dafür braucht es dringend den freien Sonntag.


Beschlussfassung: einstimmig