LV-Beschluss 9-063/24

Berufung Landesinklusionsbeauftragte*r

Der Landesvorstand beschließt:

1. die Berufung einer*eines Landesinklusionsbeauftragte:n, wie bereits im LaVo Beschluss 8-070-22 vom 14. Oktober 2022 beschlossen, zum 1.1.2025 umzusetzen. Die Stelle soll von 1-2 Person(en) ehrenamtlich für eine Dauer von 2 Jahren besetzt werden. Der Entwurf einer Ausschreibung mit Beschreibung der Aufgabenbereiche und weiteren Modalitäten ist unten eingefügt; sowie

2. die Erstellung einer AG Teilhabe im LV Berlin in der Folgezeit, wie im Konzept zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen empfohlen, das vom PV am 01.09.2019 beschlossen wurde. In der AG Teilhabe thematisieren Mitglieder des LaVo sowie der:die Inklusionsbeauftragte(n) die Umsetzung des Konzeptes der inklusiven Partei zweijährlich auf einer Beratung