Was erwartet zukünftige Bezirksverordnete?

Die Arbeit in der BVV erklärt: Wie arbeiten die bezirklichen Jugendhilfeausschüsse in Berlin?

 

Im Gegensatz zu den anderen Ausschüssen der BVV besitzen die Jugendhilfeausschüsse besondere Befugnisse. Sie haben ein Beschlussrecht zur Verteilung der Mittel für die Jugendhilfe im jeweiligen Bezirk. Außerdem muss der Jugendhilfeausschuss vor allen Beschlüssen der BVV, bei denen es um die Belange der Jugendhilfe geht, angehört werden. Er besitzt ein eigenständiges Antragsrecht. Er befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Insbesondere geht es um die Erörterung aktueller Probleme junger Menschen und ihrer Familien, Anregungen und Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe.

Die Jugendhilfeausschüsse sind Teil des zweigliedrigen Jugendamtes. Das bedeutet, dass sich das bezirkliche Jugendamt aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung zusammensetzt. Diese zweigliedrige Konstituierung unterstreicht ebenfalls die besondere Rolle des Jugendhilfeausschusses. Eine weitere Besonderheit ist die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses, die gesetzlich geregelt ist. Verordnete der in der BVV vertretenen Fraktionen sowie Vertreter*innen der Jugendverbände, anderer freier Träger der Jugendhilfe und in der Jugendhilfe erfahrene Personen arbeiten gleichberechtigt zusammen. Zu einzelnen Themen können Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.

Wie diese spannende Arbeit in der Praxis aussieht und was zukünftige Bezirksverordnete erwartet, wollen wir im Rahmen dieses Online-Seminar näher betrachten.

Mit:

  • Steffen Ostehr
    Ausschussvorsitzender im Jugendhilfeausschuss der BVV Marzahn-Hellersdorf
  • Petra Schrader
    Mitglied im Jugendhilfeausschuss der BVV Mitte


Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger und bestätigter Anmeldung möglich! Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung bis spätestens zum Dienstag, 16.3.2021 an uns zu schicken.