Beschluss 6-01/2018

Geschäftsordnung des Landesausschuss 2018-2019

  1. Der Landesausschuss (LA) ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder  anwesend ist. Diese haben Beschluss- und Rederecht. Ständige Mitglieder mit beratender Stimme haben Rederecht. Gästen kann durch die Versammlungsleitung das Rederecht erteilt werden, soweit sich kein Widerspruch aus dem Plenum erhebt. In diesem Fall ist durch das Plenum über die Erteilung des Rederechtes abzustimmen.
  2. Beschlüsse des LA werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nicht Bundessatzung, Landessatzung oder diese Geschäftsordnung etwas anderes vorsehen. Stimmenenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Abstimmungen erfolgen durch Handaufheben. Das Abstimmungsergebnis wird durch die jeweilige Versammlungsleitung festgestellt und bekannt gegeben. Wird von Mitgliedern eine Auszählung des Ergebnisses verlangt, ist diesem Verlangen nachzukommen.
  3. Eine Wahlperiode des LA beginnt mit der Konstituierung. In der Konstituierung des LA haben nur Mitglieder Antrags- und Rederecht. Auf der ersten Tagung erfolgt zunächst die Wahl der Sprecher/innen und stellvertretenden Sprecher/innen in offener Abstimmung. Diese haben zu jeder Zeit Rederecht. Der Landesvorstand benennt Kandidatinnen und Kandidaten für die Sprecher/innen und ihre Stellvertreter/innen. Weitere Kandidaturen durch Mitglieder des LA sind möglich. Werden Einwände gegen einzelne Kandidat/innen vorgebracht, so wird über deren Verbleib auf der Liste der Kandidat/innen in offener Abstimmung entschieden. Die Wahl erfolgt offen und im Block. Das Mandat gilt für die Dauer der Wahlperiode des LA, also bis zur Konstituierung des nächsten LA. Die Sprecher/innen und ihre Stellvertreter/innen des LA arbeiten auch zwischen seinen Tagungen.
  4. Der LA gibt sich zu Beginn auf seiner ersten Tagung eine Geschäftsordnung, die während der gesamten Wahlperiode des LA gilt. Änderungen sind mit 2/3 Mehrheit möglich.
  5. Der Entwurf zur Tagesordnung und zum Zeitplan ist mit der Einberufung den Mitgliedern mindestens 2 Wochen vor der Tagung zuzustellen (soweit möglich per e-mail). Die Sprecher/innen legen der Tagung des LA einen überarbeiteten Vorschlag, auf Grundlage der in der Landesgeschäftsstelle eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge, vor. Vor Annahme der Tagesordnung und des Zeitplanes zu Beginn jeder Tagung des LA begründen die Sprecher/innen ihren Vorschlag zur Einordnung der Anträge bzw. zum Umgang mit ihnen.
  6. Die Arbeit des Landesausschusses wird von den Sprecher/innen oder ihren Stellvertreter/innen geleitet, die die jeweilige Versammlungsleitung bestimmen. Die jeweilige Versammlungsleitung hat die Aufgabe, den LA auf der Grundlage der beschlossenen Tagesordnung zu führen. Dazu kann/muss sie
    1. die einzelnen Tagesordnungspunkte einschließlich aller dazu gehörenden Unterlagen aufrufen
    2. jederzeit zu Verfahrensfragen das Wort ergreifen,
    3. bei Überschreitungen der Redezeit das Wort entziehen,
    4. Redner/innen, die vom Thema abweichen, zur Sache rufen,
    5. alle Abstimmungshandlungen leiten
    6. alle Anträge an den LA entgegennehmen und die Bearbeitung sichern.
  7. Die Versammlungsleitung erteilt das Wort unter Berücksichtigung der Quotierung.
  8. Die Redezeit beträgt 3 Minuten. Gäste werden durch die Versammlungsleitung in die Redeliste eingeordnet. Will der/die Versammlungsleiter/in zur Sache das Wort nehmen, muss er/sie die Leitung bis zum Ende des Tagesordnungspunktes niederlegen.
  9. Anträge zur Geschäftsordnung werden außerhalb der Redeliste sofort behandelt.
    Sie dürfen nur von Mitgliedern gestellt werden. Vor der Abstimmung erhält je ein Mitglied für bzw. gegen den Antrag das Wort. Die Redezeit dafür beträgt je 1 Minute,
  10. Der Antrag auf "Schluss der Debatte" oder "Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt" kann jederzeit zur Abstimmung gestellt werden. Das Recht zu dieser Antragstellung haben nur Mitglieder, die in diesem Tagesordnungspunkt noch nicht zur Diskussion gesprochen haben. Die Annahme bedarf einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Vor Beschlussfassung ist die Redeliste zu verlesen.
  11. Bei Erreichung des Zeitplanes entscheidet der LA auf Vorschlag der Versammlungsleitung über den Fortgang der Tagung. Anträge zur Änderung der Tagesordnung werden nach entsprechender Debatte zur Abstimmung gestellt. Bei Anträgen auf Eintritt in eine begrenzte Debatte sind der Gegenstand und die Dauer der Debatte vorzuschlagen.
  12. Mitglieder können nach Abschluss von Debatten und Abstimmungen persönliche Erklärungen abgeben. Sie sind bei der Versammlungsleitung anzuzeigen. Die Redezeit wird auf 2 Minuten begrenzt.
  13. Antragsschluss für auf einer Tagung des LA zu behandelnde Anträge ist 2 Wochen vor einer Tagung des LA. Alle Anträge sind im Internet zu veröffentlichen und den Mitgliedern einschließlich der Entwürfe zur Tagesordnung und dem Zeitplan bis spätestens 1 Woche vor der Tagung zuzustellen (soweit möglich per e-mail). Es obliegt den Sprecher/innen und ihren Stellvertreter/innen, die Anträge an den LA zu beraten und Beschlussfassungen des LA, einschließlich der folgenden Tagung, oder des Landesvorstandes vorzubereiten.
  14. Nach Antragsschluss können nur noch Dringlichkeitsanträge oder Initiativanträge (Anträge aus der Mitte des LA) in die Tagung eingebracht  werden. Sie benötigen die Unterschrift von mindestens 10 Mitgliedern und sind der Versammlungsleitung zu übergeben. Über ihre Behandlung entscheidet das Plenum auf Empfehlung der Versammlungsleitung mit einfacher Mehrheit. Dringlichkeitsanträge müssen sich aus einem nicht vorhersehbaren Ereignis zwischen Antragsschluss und Tagung des Landesausschusses ergeben.
  15. Liegen zu einem Thema mehrere Anträge vor, wird der weitest gehende zuerst zur Beratung und Abstimmung gestellt. Änderungsanträge werden vor dem eigentlichen Antrag bzw. Antragsteil abgestimmt. Eine Abstimmung darüber entfällt, wenn der Einreicher des Antrages einer Änderung zustimmt. Bei mehreren Anträgen zu einem Thema legt die Versammlungsleitung nach Absprache mit den Einreicher/innen den Mitgliedern einen Beschlussvorschlag zur Beratung und Abstimmung vor.
  16. Jedes Mitglied kann zu einem Antrag eine getrennte Abstimmung über Teile des Antragstextes verlangen.
  17. Durch die Landesgeschäftsstelle, die die Arbeit der Sprecher/innen unterstützt, sind alle eingehenden Anträge mit einheitlichen Ordnungsnummern zu versehen, um die Übersichtlichkeit zu wahren. (Eingereichte Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge werden den vorliegenden Anträgen jeweils zugeordnet.) Die Versammlungsleitung gewährleistet, dass alle dem LA übergebenen Anträge zum Zeitpunkt ihrer Behandlung den Mitgliedern in angemessener Anzahl vorliegen.
  18. Das Beschlussprotokoll des LA ist schriftlich auszufertigen und durch den/die Landesgeschäftsführer/in und eine/n Vertreter/in der Versammlungsleitung zu beurkunden. Die Beschlüsse des LA sind innerhalb von 2 Wochen zu veröffentlichen.

 

Beschlussfassung: einstimmig, 1 Enthaltung