Beschluss 7-20/2021

WBS für alle – Zugang zu WBS-Wohnungen für wohnungssuchende Geflüchtete und Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit sicherstellen

Der Berliner Senat, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die LINKEN-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, Geflüchteten und andere Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, sowie Asylsuchenden und Geduldeten den Zugang zum WBS zu ermöglichen.

Ziel der LINKEN, des Berliner Senats und des Koalitionsvertrags ist es, geflüchtete Menschen vorrangig in Wohnungen statt in Sammelunterkünften unterzubringen und dazu alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Eine Wohnung ist grundlegende Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe.

In Berlin werden nach einer »Entscheidungshilfe« der Senatsverwaltung für die Bezirksämter weiterhin ca. 25.000 Asylsuchende und Geduldete vom WBS ausgeschlossen. Sogar die ca. 200.000 Berliner*innen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit mit befristeter Aufenthaltserlaubnis erhalten keinen WBS, wenn die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis innerhalb der nächsten 11 Monate ansteht. Familien werden in Berlin bereits dann vom WBS ausgeschlossen, wenn nur bei einem Haushaltsangehörigen die Verlängerung des Aufenthaltstitels ansteht oder dieser Asylsuchender ist.

Wir begrüßen, dass 60% der landeseigenen Wohnungen an Menschen mit WBS vermietet werden sollen, um möglichst vielen Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Wir begrüßen auch, dass der Senat den sozialen Wohnungsbau verstärkt fördern will.

Die zahlreichen wohnungslose Geflüchteten aber auch Wohnungssuchende, die z.B. im Wege des Familiennachzugs oder als Studierende einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten haben, dürfen nicht weiter vom Zugang zu diesen Wohnungen ausgeschlossen werden.

Um für Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit mit geringem Einkommen den Zugang zu landeseigenen und Sozialwohnungen in gleicher Weise wie wohnungssuchenden Deutschen zu ermöglichen fordern wir

  • Wohnungssuchende Menschen mit Aufenthaltserlaubnis, Visum zum Familiennachzug oder Fiktionsbescheinigung erhalten den WBS, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
  • Wohnungssuchende Gestattete und Geduldete, die sich seit mind. 12 Monaten in Deutschland aufhalten, erhalten den WBS, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
  • wenn ein Familienmitglied die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für den WBS erfüllt, werden auch die übrigen Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft beim WBS berücksichtigt.

Der WBS ist seit der Föderalismusreform 2006 Ländersache. Die restriktive Praxis der Verwaltung bezieht sich auf Bundesrecht, da in Berlin bisher weder ein Landesgesetz noch eine umfassende Verwaltungsvorschrift zum WBS existiert. Wir fordern daher perspektivisch ein Landesgesetz zum WBS und bis dahin eine Ausweitung des WBS auf die genannten Gruppen im Wege der Verwaltungsvorschrift.


Beschluss: Antrag mehrheitlich beschlossen