Was haben wir seit 2021 erreicht?
13 Euro Landesmindestlohn
Damit Armut gar nicht erst entsteht, hat Berlin den Landesmindestlohn und den Vergabemindestlohn auf 13 Euro erhöht. Diese gelten für alle Angestellten des Landes und bei den Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist. Außerdem bei Einrichtungen, die Zuwendungen vom Land bekommen also zum Beispiel auch Jugendzentren oder Senioreneinrichtungen und bei Firmen, die Aufträge des Landes ausführen.
Arbeit, von der man leben kann
Alle Berlinerinnen und Berliner sollen sicher und in Würde leben können. Der Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen liegt dank uns bei 13 Euro und soll weiter steigen. Wir setzen uns weiter für die vielen Beschäftigten in den sozialen Diensten vom Seniorenklub bis zur Jugendeinrichtung ein. Und: Das ungerechte Hartz-IV-System – jetzt Bürgergeld genannt – wollen wir durch eine Mindestsicherung von 1.200 Euro ersetzen.
Gute Arbeit durchsetzen
Wir setzen uns weiter für sichere und tariflich bezahlte Beschäftigung ein. Wir stellen sicher, dass alle Tochterfirmen aller öffentlichen Unternehmen tarifgebunden werden.
Wir schaffen eine Transparenzdatenbank für Zuwendungsempfänger, aus der u.a. hervorgeht, ob und wie sie tarifgebunden sind.
Wir führen eine rechtliche Verpflichtung für freie Träger zur tariftreuen Entlohnung ein.
Wir verhindern, dass durch Subunternehmer die Vergabebedingungen bei öffentlichen Aufträgen unterlaufen werden.
Wir werden die Vergabestellen im Land Berlin reduzieren, damit die Bezirke bezirksübergreifend ihre Erfahrungen mit Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen austauschen können. Wir werden die Ausschreibungskriterien weiter vereinheitlichen.
Wir werden das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) personell weiter verstärken.
Wir bilden eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die gegen Arbeitgeber*innen vorgeht, die betriebs-verfassungsrechtliche Straftaten begehen, indem sie etwa die Bildung oder die Arbeit von Betriebsräten behindern.
Wir setzen in allen Bezirksämtern Beauftragte für gute Arbeit ein.
Wir werden die vollständige Gleichstellung der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen bei den Arbeitnehmer:innenrechten umsetzen.
Migration und gute Arbeit
Wir werden muttersprachliche Beratungs- und Hilfsangebote besonders für Arbeitnehmer*innen aus Ost- und Südeuropa oder mit Fluchterfahrung ausbauen.
Wir setzen einen Härtefallfonds für Beschäftigte auf, die aufgrund ihres irregulären Beschäftigungs- und Aufenthaltsstatus keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Berlin haben.
Wir werden Arbeitnehmer*innen vor den ungewollten strafrechtlichen Konsequenzen von Scheinselbstständigkeit schützen und die Gewerbeämter für diese Probleme sensibilisieren.
Ausbildung und Qualifizierung
Wir führen eine regionale Ausbildungsabgabe für Berlin ein. Betriebe, die wenig oder gar nicht ausbilden, sollen zahlen, wer über Bedarf ausbildet, wird gefördert.
Wir stärken die Verbundausbildung, damit sich mehrere Betriebe an der Ausbildung beteiligen können. Das unterstützt kleine und mittlere Betriebe bei der Ausbildung und hilft jungen Menschen.
Wir werden neue Ausbildungswerkstätten bei Landesbetrieben einrichten und hier auch eine Ausbildungsquote für Jugendliche mit Migrationsgeschichte verankern.
Wir schaffen mehr Ausbildungsplätze beim Land und bei den Bezirken.
Wir richten eine unabhängige Beschwerdestelle für Auszubildende ein, um Missstände in der betrieblichen Ausbildung besser erfassen zu können.
Soloselbstständige
Wir intensivieren die Festschreibung von branchenspezifischen Mindesthonoraren sowie von Musterverträgen mit Standardregelungen.
Wir schaffen in den Bezirken Räume (Co-Working-Spaces), in denen Soloselbstständige bei geringen Mietkosten gemeinsam arbeiten können.
Wir führen den Kreativwirtschaftsindex, wie es ihn bis 2015 gab, wieder ein.
Wir initialisieren Interessenvertretungen für Gig-Worker*innen (Lieferando, Gorillas etc.) und prüfen, ob öffentliche oder selbstorganisierte Vermittlungsplattformen geschaffen werden können.