Was haben wir seit 2021 erreicht?

  • Mietenstopp und Kündigungsmoratorium bei den kommunalen Wohnungsunternehmen: Niemand darf aufgrund von Energieschulden, die schnell zu Mietschulden werden können, seine Wohnung verlieren. Wir haben dafür gesorgt, dass Mieter*innen der kommunalen Wohnungsunternehmen nicht aufgrund von Energieschulden gekündigt werden dürfen. In den 340.000 kommunalen Wohnungen wird es 2023 zudem keine Mieterhöhungen geben.
  • Wohnungslosigkeit verhindern: Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden, ist unser Ziel. Wir haben das erfolgreiche Programm »Housing first« bereits mit mehr Geld ausgestattet. Außerdem wird ein weiteres Förderprogramm aufgelegt, um Wohnungen für Wohnungslose zu schaffen und Unterkünften zu Wohnungen umzubauen.
  • Härtefallfonds gegen Strom- und Gassperren: Wir lassen niemanden im Dunklen oder im Kalten sitzen. Mit dem Härtefallfonds gegen Energiearmut wollen wir Strom- oder Gassperren aufgrund der explodierenden Preise verhindern. Der Härtefallfonds richtet sich an private Haushalte und wird Anfang 2023 starten.

Jede Wohnung ist ein Zuhause

Für große Immobilienkonzerne ist Berlin lediglich ein Markt für ihr Geschäftsmodell, für uns aber ist es unser Zuhause. Unternehmen wie die Deutsche Wohnen oder Vonovia dürfen nicht darüber bestimmen, wer wo wohnen kann und wie sich unsere Kieze und Nachbarschaften entwickeln. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Konzerne ersetzen keine staatlichen Regulierungen. Wir werden daher auch weiter alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um Mietenexplosion und Verdrängung zu stoppen. Die Miete muss für alle Menschen bezahlbar sein. Darum setzen wir auf mehr preiswerten und sozial verträglichen Neubau durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften – überall in der Stadt. Auch durch Ankauf wollen wir den Anteil der städtischen Wohnungen erhöhen und dadurch mehr Einfluss auf die Preisentwicklung bekommen.

Aktionsprogramm: »Damit Berlin Dein Zuhause bleibt.«

Eine andere Stadt ist möglich: sozial, ökologisch, demokratisch

Wir werden den öffentlichen Boden nicht verkaufen, sondern vor allem an städtische Wohnungsunternehmen übertragen und an Genossenschaften verpachten. Wir werden In einem Bodensicherungsgesetz den Verkauf von öffentlichen Boden gesetzlich ausschließen.

Wir werden eine »Taskforce für bedrohte Räume der Berliner Mischung und Soziokultur« sowie eine »Schiedsstelle« zur Mediation von Konflikten in stadtentwicklungspolitischen Streitfällen einrichten.

Wir werden bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen die Mieten bis 2025 deckeln.

Wir werden ein Wohnungskataster aufbauen, dass die tatsächlichen Mieten und Eigentümer:innen aller Wohnungen erfasst.

Wir werden eine Zuschussförderung für energetisch sinnvolle Maßnahmen im privaten Wohnungsbestand mit Belegungsbindungen bei der Wiedervermietung einführen.

Wohnraum ist keine Ware

Wir werden das Zweckentfremdungsverbot weiter verschärfen, um Leerstand effizienter zu ahnden und Abrisse zu erschweren.

Wir werden die Zahl der Ferienwohnungen weiter reduzieren und den Wohnraum wieder den Berliner:innen zur Verfügung stellen.

Wir werden die Milieuschutzgebiete weiter ausweiten und sicherstellen, dass mindestens 50 Prozent der bis 2030 neu gebauten Wohnungen zu leistbaren Mieten geschaffen werden.

Wir werden das kommunale Vorkaufsrecht ausweiten und sicherstellen, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften stets als Erwerber zur Verfügung stehen.

Wir wollen Hausbesetzungen insbesondere bei jahrelangem Leerstand entkriminalisieren und die Berliner Linie abschaffen.

Berlin behutsam weiterentwickeln

Wir werden die Berliner Mitte zwischen Alexanderplatz und Spree als öffentlichen Raum und frei von privater und kommerzieller Nutzung weiterentwickeln.

Wir werden das Tempelhofer Feld ist als Ganzes freihalten.

Wir werden auf Bundesebene ein soziales Gewerbemietrecht einfordern, mit einer Mietpreisbegrenzung und einem Kündigungsschutz für Gewerbe.

Wir werden eine gesamtstädtische Freiflächenstrategie entwickeln, für eine sozial gerechtere Verteilung guter Umweltqualität, insbesondere von hitzemindernden Freiflächen.

Wir werden die Mittel für die Unterhaltung der Grünflächen erhöhen.

Wir werden bei Neubauvorhaben eine Solaranlagenpflicht und eine Dachbegrünung über Bebauungspläne und städtebauliche Verträge festsetzen.

Wir werden mit dem Kleingärtenflächensicherungsgesetz die Kleingärten in Berlin schützen.

Landeseigene Wohnungsunternehmen und Genossenschaften

Wir werden die Quote im Neubau von Sozialwohnungen auf 75 Prozent erhöhen und in einzelnen Projekten in den innenstädtischen Bereichen auf 100 Prozent anheben. Die Belegungsquote von WBS-Berechtigten bei Wiedervermietung im Bestand muss bei 70 Prozent liegen.

Wir verstetigen und erhöhen die Förderung der Genossenschaften und werden den Erbpachtzins für Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau deutlich senken.

Noch mehr leistbare Wohnungen bauen

Wir entwickeln schwerpunktartig 16 neue Stadtquartiere in Berlin.

Wir werden bis 2026 jährlich rund 19.000 Wohnungen bauen.

Wir werden bei dem kommunalen Neubau und der Sanierung von Wohnungen auf ökologisch verträgliche Bau- und Dämmmaterialien setzen.

Wir werden mit einem Bodensicherungsgesetz Flächen und Gebäude, die sich im Eigentum der Stadt und ihrer Unternehmen befinden, besseren Beteiligungsverfahren und einem Veräußerungsverbot unterwerfen.

Soziale Wohnraumversorgung

Wir werden die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und für Heizung (AV Wohnen) weiter an die realen Bedürfnisse anpassen, damit Transferleistungsbeziehende in ihren Wohnungen bleiben können.

Wir werden Eigenbedarfskündigungen für die Zeit einer angespannten Wohnraumversorgungssituation ausschließen. Sie dürfen in der übrigen Zeit nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Der Personenkreis soll auf Familienangehörige ersten Grades begrenzt werden. Wer eine bewohnte Wohnung kauft, soll keinen Eigenbedarf geltend machen können.

Wir sorgen für ein sicheres Zuhause