Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung unverzüglich verabschieden

Beschluss 6/1/1

Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung
unverzüglich verabschieden

Mit der Zustimmung zum Volksentscheid über die Verfassungsänderung zur Volksgesetzgebung – zeitgleich mit der Berlin-Wahl 2006 – haben die Berlinerinnen und Berliner der direkten Demokratie in unserer Stadt ein überzeugendes Votum mitgegeben. Inzwischen sind von Bürgerinitiativen die ersten Volksbegehren in die Wege geleitet worden, so zur Erhaltung des Flughafens in Tempelhof oder zur Sicherung des kostenfreien Zugangs zum Studium an Berlins Hochschulen.

Wir, die Partei DIE LINKE, betrachten solche Initiativen als Beiträge zu einer lebendigen demokratischen und Diskussionskultur in unserer Stadt. Sie werden dazu beitragen, Fragen der Stadtpolitik breiter als bislang üblich öffentlich zu diskutieren, was der Stadtpolitik gut tun wird.

Manche der verfolgten Ziele, etwa die Demokratisierung der Hochschulen und die Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe, verfolgt DIE LINKE bereits seit längerem und wird sie – unabhängig von den angestoßenen Initiativen – auch weiter verfolgen. Mit anderen Initiativen werden wir uns in der Sache offen auseinandersetzen.

Entscheidend ist für uns, dass der Senat jetzt endlich den ausstehenden Gesetzentwurf für das Ausführungsgesetz vorlegt, welches die in der vergangenen Legislaturperiode zwischen den Fraktionen verabredeten Erleichterungen für Volksgesetzgebung rechtlich nachvollzieht. Wir werden weiter darauf dringen, dass das möglichst schnell geschieht.

Die Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus wird ferner aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten, damit das Gesetzgebungsverfahren zügig und erfolgreich abgeschlossen wird.