Änderung der Landessatzung

Beschluss 2 / 2 / 2

Änderung der Landessatzung der Partei DIE LINKE. Landesverband Berlin

Die Satzung wird wie folgt geändert: 
 

§ 1  Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Der Landesverband Berlin der Partei DIE LINKE ist ein Gebietsverband der Partei DIE LINKE der Bundesrepublik Deutschland. Sein Tätigkeitsgebiet ist das Land Berlin.

(2) Der Landesverband führt den Namen DIE LINKE. Landesverband Berlin. Die Kurzbezeichnung ist DIE LINKE.

(3) Der Sitz des Landesverbandes ist Berlin. 
 

§ 17  Zusammensetzung und Wahl des Landesparteitages

(4) …, das erste Mal bis zum 30.09. 2008 für die Jahre 2009 und 2010. 
 

§ 33  Übergangsbestimmungen

Wird gestrichen 
 

§ 34  wird § 33 Schlussbestimmungen in folgender Fassung

(1) Diese Landessatzung wurde am 30.06.2007 auf dem 1. Landesparteitag der Partei DIE LINKE. Berlin angenommen und am 28.03.2009 auf der 2. Tagung des 2. Landesparteitages geändert. Sie tritt unmittelbar nach Beschlussfassung in Kraft.

(2) Änderungen dieser Satzung müssen vom Landesparteitag mit einer satzungsändernden Mehrheit oder durch Mitgliederentscheid beschlossen werden. Die Finanzordnung kann vom Landesparteitag mit einer absoluten Mehrheit beschlossen und geändert werden. Weitere nachrangige Ordnungen können vom Landesparteitag mit einer einfachen Mehrheit beschlossen und geändert werden.