Partizipations- und Integrationsgesetz

Beschluss 6 / 4 / 2

Der Landesparteitag begrüßt das Vorhaben des Berliner Senats, in dieser Legislaturperiode ein »Partizipations- und Integrationsgesetz« zu verabschieden.
Ziel dieses Gesetzes muss sein, strukturelle und tatsächliche Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt zu beseitigen, Chancengleichheit herzustellen und sowohl die Möglichkeiten der gleichberechtigten Teilhabe am sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben als auch die Mitwirkung auf Landes- und Bezirksebene zu erweitern.

Hierbei sind die Regelungen und Erfahrungen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG), des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (LGBG) und des Seniorenmitwirkungsgesetzes zu berücksichtigen.

Der Geltungsbereich des Gesetzes soll das Land Berlin, die Bezirke sowie  die landesunmittelbaren öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen umfassen.

Wir begrüßen, dass der Integrationsbeirat und Migrantenorganisationen in die Erarbeitung des Partizipations- und Integrationsgesetzes einbezogen werden.

Der Landesvorstand der Partei DIE LINKE berichtet über die Entwicklung des Partizipations- und Integrationsgesetzes.