Öffentlich – weil's besser ist.

2. Landesparteitag4. Tagung

Beschluss 2 / 4 / 2

Öffentlich – weil's besser ist.

Öffentlichen Einfluss in der Daseinsvorsorge wiedergewinnen und erhöhen.
Eine offensive Strategie für den öffentlichen Sektor

 
Vor wenigen Jahren noch dominierte der naive Glaube an den Markt als Lösungsinstanz aller Probleme die öffentliche Debatte. Der Wettbewerb in diversen Infrastruktursektoren der Daseinsvorsorge galt als der Königsweg zu besseren und günstigeren Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Große Koalition aus CDU und SPD im Berliner Abgeordnetenhaus der 90er Jahre war diesem Irrglauben völlig erlegen und verkaufte auf dem Altar der Haushaltskonsolidierung wichtige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Mit dazu beigetragen haben die Erfahrungen in den 90er Jahren, in denen die Unternehmen der öffentlichen Hand weniger den Berlinerinnen und Berlinern dienten, dafür um so mehr von den Parteien der Großen Koalition als Selbstbedienungsläden zur Versorgung des eigenen Personals und zur Durchsetzung klientelistischer Interessen benutzt wurden.

Schon vor dem Ausbruch der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise begann sich die allgemeine Markt- und Privatisierungseuphorie zu verflüchtigen. Steigende Preise bei keineswegs besseren Leistungen, geringerer Einfluss der Politik und satte Renditen für die privaten Eigentümer ließen diesen Kurs immer fragwürdiger werden.

Rot-Rot in Berlin begann schon vor Jahren mit der Korrektur. Die Koalition aus SPD und Linken (damals noch PDS) sicherte den Verbleib des Krankenhauskonzerns Vivantes im öffentlichen Eigentum. Sie entschied sich 2007 gegen den Druck der vereinten Opposition, die von der BVG erbrachten Verkehrsdienstleistungen nicht europaweit auszuschreiben, sondern das Landesunternehmen direkt zu beauftragen und damit seine Perspektive bis 2020 zu sichern. Trotz massiven Drucks der EU-Kommission ist es gelungen, die Landesbank mit der Sparkasse durch Verkauf an den Sparkassen- und Giroverband im öffentlich-rechtlichen Bereich zu halten. Mit der Koalitionsvereinbarung von 2006 ist auch der Kurs der Veräußerung von Wohnungsbeständen endgültig beendet worden.
Damit wollen wir uns keineswegs begnügen. Jetzt muss es darum gehen, offensiv den öffentlichen Einfluss in Berlins Daseinsvorsorge auszuweiten. Politische Entscheidungen der 1990er Jahre, diesen Einfluss aufzugeben, müssen korrigiert werden. DIE LINKE Berlin ist die Partei der öffentlichen Unternehmen, die zu sozialen Konditionen zuverlässig beste Leistungen erbringen und die knappen finanziellen Mittel des Landes effektiv und verantwortungsvoll im Interesse der Berlinerinnen und Berliner einsetzen will.

Um diese Ziele zu erreichen, schlagen wir vor:

 
I. Den öffentlichen Einfluss auf Berlins netzgebundene Infrastrukturen ausbauen

Netzgebundene Wirtschaftssektoren wie Wasserver- und Abwasserentsorgung, Energieversorgung, Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene, aber selbst Stadtreinigung und Abfallentsorgung, sind zumeist Dienste, die aufgrund hoher Investitionserfordernisse oder natürlicher Infrastrukturbindung in nahezu monopolistischen Strukturen erbracht werden. Sie haben eine Tendenz zu monopolistischen oder oligopolistischen Marktverhältnissen.

Für DIE LINKE Berlin folgt daraus: Wir müssen dafür Sorge tragen, dass diese Infrastruktur nicht zugunsten maßloser Monopolrenditen ausgebeutet wird. Das belastet die Berlinerinnen und Berliner und gefährdet die langfristig kluge und verantwortungsvolle Führung der Unternehmen – insbesondere die notwendigen Investitionen. Daher muss der öffentliche Einfluss ausgeweitet und gesichert werden, ohne dass die Unternehmen – wie in den 1990er Jahren – zur Beute einzelner städtischer Akteure und Interessengruppen werden. Wir wollen die ökonomischen Voraussetzungen für eine sozial verantwortliche Preisgestaltung schaffen.

 

I. 1. Den öffentlichen Einfluss bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) erhöhen

Das in der Koalitionsvereinbarung festgehaltene Ziel der Rekommunalisierung der BWB scheitert bislang an der mangelnden Bereitschaft der Privaten, ihre Anteile zu veräußern. Deshalb suchen wir nach Wegen, um den Einfluss Berlins gemäß seiner Anteilsmehrheit wiederzugewinnen.

Dafür wollen wir als Erstes die trotz der bestehenden Verträge vorhandenen Spielräume im Interesse der Berlinerinnen und Berliner ausnutzen.

Wir schlagen vor:

  • Bilanzielle Sonderposten aus Investitionszuschüssen der Anteilseigner sind zugunsten der Kundinnen und Kunden aufzulösen, anstatt die Rendite aufzubessern.
  • Wir wollen weitere Ansprüche Privater aus dem Landesverfassungsgerichtsurteil zur Teilprivatisierung abwehren, um eine weitere Belastung des Landeshaushalts zu verhindern.
  • Die preiserhöhend wirkende kurze Dauer der Abschreibungszeiträume für Anlagen und Netz muss überprüft werden.
  • Die Auseinandersetzung um die Kosten bei der Entwässerung des öffentlichen Straßenlandes, die aufgrund einer verfehlten Prozessstrategie der Stadtentwicklungsverwaltung 2007 zu einer verwaltungsgerichtlichen Niederlage Berlins geführt hat, muss im Interesse Berlins und der Berlinerinnen und Berliner beendet werden.
  • Die durch den BGH-Beschluss vom 2. Februar 2010 eröffnete Möglichkeit einer kartellbehördlichen Missbrauchsprüfung der Wasserpreise wollen wir nutzen. Wir begrüßen die eingeleitete Überprüfung der Tarifgestaltung der BWB auf Grundlage der Teilprivatisierungsverträge durch das Bundeskartellamt. Mit einer kartellrechtlichen Beanstandung stünden die preistreibenden Faktoren der Teilprivatisierungsverträge von 1999 auf Grundlage bundesrechtlicher Vorgaben, und damit die Höhe der Rendite der Anteilseigner, zur Disposition.

Zugleich streben wir gegenüber den privaten Anteilseignern eine Neuverhandlung der Verträge an mit dem Ziel,

  • ihre umfassende Veröffentlichung sicherzustellen,
  • der Abschaffung der Verzinsungsgarantie, der Ausgleichsverpflichtung des Landes und anderer preistreibender oder den Landesetat belastender Regelungen in den Verträgen,
  • den Einfluss des Landes auf wesentliche strategische Entscheidungen der BWB (z. B. die Investitionsstrategie) wiederzugewinnen.

Wir werden aber einem solchen Verhandlungsergebnis nur zustimmen, wenn es auf eine deutliche Stärkung des Einflusses Berlins im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger hinausläuft. Gelänge dies, wäre das ein wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Berücksichtigung der Kundeninteressen.

Schließlich werden wir weiterhin prüfen, inwieweit die Übernahme der Anteile der privaten Investoren in den Bereich des Möglichen rückt – wenn die Bereitschaft der Privaten zum Verkauf erkennbar ist und ein Finanzierungskonzept für die Anteile darstellbar ist, das nicht erneut vor allem die Kundinnen und Kunden belastet.


I. 2. Berlins S-Bahn-Verkehr unter öffentliche Kontrolle bringen

DIE LINKE tritt dafür ein, die kommunale Kontrolle über den S-Bahn-Betrieb herzustellen und die S-Bahn aus ihrer Abhängigkeit vom privatwirtschaftlich agierenden Bahnkonzern zu lösen. Hierfür stehen gegenwärtig zwei Optionen zur Verfügung: Die Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die BVG oder ein neues Landesunternehmen bzw. die Übernahme der S-Bahn in Berliner Landeseigentum.

Die Übertragung der Aufgabe an die BVG hätte Vorteile, die wir für einen leistungsfähigen und nachhaltigen öffentlichen Personennahverkehr erschließen wollen:

  • Ausrichtung des ÖPNV am öffentlichen Interesse statt am Gewinninteresse eines privaten Betreibers,
  • integrierte Betriebsführung des Gesamtnetzes aus einer Hand vermindert Schnittstellen- und Koordinierungsprobleme und schafft Synergien im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV,
  • wirtschaftlicher Betrieb ohne Finanzierung der Rendite privater Betreiber aus den knappen öffentlichen Mitteln Berlins.

Die erzielbaren positiven Betriebsergebnisse der S-Bahn sind zukünftig für den Betrieb und Unterhalt des ÖPNV einzusetzen und können der Refinanzierung der Investitionen in Fahrzeuge bzw. der Übernahme des Unternehmens S-Bahn-GmbH durch das Land Berlin dienen. Die vom Senat angekündigte Teilausschreibung des S-Bahn-Verkehrs auf dem Ring und in Richtung Schönefeld sehen wir skeptisch. Sie birgt die Gefahr, dass ein privates Unternehmen zum Zuge kommt, welches - gleich dem Bahnkonzern - seinen Kapitaleignern und ihren Renditeinteressen verpflichtet ist. Die öffentliche Kontrolle würde sich erneut nur über einen schuldrechtlichen Vertragsschluss sichern lassen. Das ist ein sehr schwaches Instrument, wie das Beispiel S-Bahn zeigt. Es ist nicht geeignet, alle Fragen im Landes- und Kundeninteresse zu regeln, die während einer längeren Laufzeit bei einer komplexen Dienstleistung wie dem Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs einer Metropole auftreten können.

DIE LINKE. Berlin plädiert für eine klare Entscheidung spätestens Ende 2010 und setzt sich für die Direktbeauftragung an ein landeseigenes Unternehmen ein.

 
II. Den öffentlichen Einfluss im Energiesektor erhöhen


II. 1. Netze sichern, kommunale Partnerschaften stärken

Die Rückgewinnung des Einflusses auf Energienetze und -erzeugung gehört zu unseren Zielen. In einem ersten Schritt halten wir den teilweisen oder vollständigen Rückkauf der Netze in mehrfacher Hinsicht für sinnvoll. Netzbetreiber sind frei in ihren Investitionsentscheidungen. Insbesondere weil fehlender öffentlicher Einfluss hier die Gefahr birgt, dass Netze auf Verschleiß gefahren und Investitionen nicht den stadtentwicklungs- und klimapolitischen Interessen dienen. Diese Gefahr verstärkt sich noch, wenn die Netze als Spekulationsobjekte an Finanzinvestoren übertragen werden.

Wir streben daher an, die Netzinfrastrukturen in die öffentliche Kontrolle zurückzuholen. Ein Rückkauf kann über Kommunalkredite vorfinanziert werden, für deren Tilgung dann die mit dem Netzbetrieb im Rahmen der Netzregulierung erzielbaren, maßvollen Entgelte genutzt werden können. DIE LINKE plädiert daher für einen Einstieg in die Netzgesellschaft der GASAG, deren Anteile von e.on und Vattenfall (jeweils 33 Prozent) gegenwärtig zum Verkauf stehen. DIE LINKE. Berlin und die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus treten dafür ein, dass das Land Berlin

  • die anstehenden Neuverhandlungen zu den Netzkonzessionsverträgen nutzt, um (unmittelbar oder mittelbar zumindest Teil-)Eigentum an den Strom-, Gas- und Fernwärmenetzen zu erwerben,
  • über den Hebel der Netzkonzessionsvergabe und des Zustimmungserfordernisses für den Vattenfall-Anteil schon jetzt aktiv Einfluss auf die Zusammensetzung der neuen Eigentümerstruktur der GASAG ausübt, dabei versucht, einen großen und international agierenden Energiekonzern als Mehrheitsaktionär an der GASAG auszuschließen,
  • mittelbar über eine Partnerschaft mit kommunalen Akteuren und Netzwerken die GASAG zu einem integrierten Umweltunternehmen weiterentwickelt und
  • aktiv die Kommunalwirtschaft und neue kommunale Netzwerke stärkt und das politische Signal einer Unterstützung kooperativer Strategien einer Rekommunalisierung aussendet.


II. 2. Ein »Stadtwerk« für Berlin

Städtische Konkurrenz stellt die Macht der Oligopole in Frage und zwingt sie zur Korrektur ihrer Preis- und Investitionspolitik. Im Bereich der Energieerzeugung würde ein städtischer Anbieter darüber hinaus mit seiner lokalen Verankerung punkten: Arbeits- und Ausbildungsplätze können geschaffen werden, regenerative Energieerzeugung ist darüber hinaus ein Beitrag für eine zukunftsfähige Klimabilanz Berlins. Städtische Einrichtungen hätten eine Alternative für den Energiebezug.

Auch für die Berlinerinnen und Berliner wäre ein lokaler Energieanbieter eine Option, um günstige und saubere Energie zu erhalten, die unter öffentlicher Kontrolle erzeugt wird. Schon jetzt wird in den öffentlichen Unternehmen Berlins (z.B. bei BSR, BWB und Berliner Energieagentur) umweltfreundlich Energie gewonnen. Mit wenig Aufwand und Geld ist es hier möglich, die Zurückgewinnung von Gestaltungsmacht anzugehen.

DIE LINKE. Berlin und die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus treten dafür ein, dass das Land Berlin

  • die Möglichkeiten für die Bündelung und den Ausbau regenerativer Energieerzeugung im Einflußbereich seines öffentlichen Sektors sondiert,
  • die Gründung eines kommunalen Energieversorgers (ggf. in Kooperation mit einem oder mehreren öffentlichen Unternehmen Berlins) bis zum Jahresende 2010 konzeptionell vorbereitet und
  • mit der Errichtung und schrittweisen Etablierung eines solchen »Stadtwerks« beginnt.


III. Öffentliche Kontrolle, Leistungsqualität und Image von Berlins öffentlichen
Unternehmen weiter verbessern


III. 1. Beteiligungsmanagement evaluieren, Einflussnahme verbessern

Mit der Wiederherstellung demokratischer Kontroll- und Steuerungsstrukturen in Berlins öffentlichem Unternehmenssektor konnte die rot-rote Koalition nicht nur finanzielle Stabilität in den landeseigenen Beteiligungen zurückgewinnen. Sie war auch eine Voraussetzung, um über die Frage, welche Aufgaben die öffentlichen Unternehmen im Interesse der Berlinerinnen und Berliner zu welchen Konditionen (und ggf. mit welchen Zuschüssen aus Steuermitteln) erfüllen sollen und welche nicht, öffentlich politisch diskutieren zu können. Über die Zahlungsflüsse und den Mitteleinsatz muss Transparenz herrschen, die Einhaltung öffentlicher Bindungen muss kontrollierbar sein, die Aufsichtsgremien und Geschäftsführungen sind wieder der Bestimmung durch Senat und Abgeordnetenhaus unterstellt.

Die aktuellen Diskussionen über die Vergabepraxis im Bereich städtischer Wohnungsbaugesellschaften zeigen aber, dass die Überprüfung und Verbesserung der Kontrollmechanismen und die Implementierung von Grundsätzen guter Unternehmensführung eine kontinuierliche Aufgabe sein muss. Gleichermaßen müssen wir unterbinden, dass eine undurchschaubare Beteiligungs- und Diversifizierungspolitik von landeseigenen Unternehmen benutzt wird, um Lohndumping und prekäre Arbeit zu ermöglichen.

DIE LINKE. Berlin und die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus treten dafür ein, dass das Land Berlin

  • die Qualität der Beteiligungssteuerung evaluiert und Lücken aufzeigt, die eine strategische Kontrolle und die Etablierung operativer Verfahrensstandards zur Sicherung guter Führung behindern,
  • die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Leitbilder zur Unternehmenspolitik und der Standards guter Unternehmensführung vorantreibt, die Verbindlichkeit ihrer Umsetzung im städtischen Unternehmenssektor erhöht und diese Umsetzung (auch im Sinne einer vorbeugenden Aufsicht) effektiv kontrolliert,
  • die personelle Vertretung Berlins in den Unternehmensführungen und Aufsichtsgremien zur Sicherung von Kompetenz und Unabhängigkeit von Drittinteressen weiter qualifiziert, um den öffentlichen Einfluss, d.h. die Beachtung der von Abgeordnetenhaus und Senat beschlossenen Grundsatzentscheidungen, zu verstärken.


III. 2.  Soziale Verantwortung im öffentlichen Sektor stärken

Einen Nutzen für die Berlinerinnen und Berliner stiften die landeseigenen Unternehmen nicht nur im Rahmen ihres »Kerngeschäfts« – durch Bereitstellung guter, preiswerter und zuverlässiger Leistungen. Die öffentlichen Unternehmen Berlins sind auch Instrumente einer fortschrittlichen und sozial verantwortungsvollen Stadtpolitik, indem sie ihren Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, der wirtschaftlichen Entwicklung und der Sicherung der ökologischen Grundlagen für die Zukunftsentwicklung Berlins in ihrem unternehmerischen Umfeld leisten (Aus- und Weiterbildung, Schaffung »guter Arbeit«, Förderung von benachteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Engagement für den Klimaschutz u.v.a.m.)

Entscheidend ist, dass auch bei der Wahrnehmung sozialer Verantwortung durch die Landesunternehmen das Primat der Politik erhalten bleibt. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass

  • die Wahrnehmung sozialer Verantwortung im öffentlichen Sektor untersucht und wird, dass »Best-Practice«-Beispiele für die Wahrnehmung sozialer Verantwortung in den Landesbeteiligungen in besonderer Weise gewürdigt und herausgestellt werden, um sie zur Nachahmung bekanntzumachen (Förderung produktiver Konkurrenz),
  • die Initiative »mehrwert« vom Land gezielt unterstützt und zur Öffentlichkeitsarbeit zugunsten eines sozial verantwortlich handelnden, lokal verankerten öffentlichen Sektors genutzt wird, um Berlins öffentliche Wirtschaft im Wettbewerb zu stärken,
  • die Initiative »mehrwert« vom Land gezielt genutzt wird, um im Netzwerk zwischen Unternehmensführungen, Stadtpolitik und den »Stakeholdern« der Berliner Stadtgesellschaft den Ausbau sozialer Verantwortung bei der Unternehmensführung zu diskutieren und voranzutreiben.