Änderung § 11 der Landessatzung der Partei DIE LINKE. Berlin

Beschluss 7 / 3 / 4

 

 

Änderung § 11 der Landessatzung der Partei DIE LINKE. Berlin

(1)  Auf Basis nachfolgender Grundsätze ist der Berliner Landesverband von Linksjugend ['solid] als parteinaher Jugendverband die Jugendorganisation der Partei DIE LINKE. Der Sozialistisch-demokratische Studierendenverband (DIE LINKE. SDS) ist der parteinahe Hochschulverband.

(6)  Der Jugendverband erhält entsprechend seiner aktiven Mitgliederzahl im Rahmen des Finanzplanes finanzielle Mittel für seine Arbeit. Über die Verwendung der Mittel hat er der Partei Rechenschaft abzulegen. Der Jugendverband der Partei hat Antragsrecht in allen Organen der Partei und der Bezirksverbände, in denen er organisiert ist.

(7)  Der Jugendverband wählt Delegierte zum Landesparteitag und entsendet vier Mitglieder in den Landesausschuss. Diese haben in diesen Gremien unabhängig von der Parteimitgliedschaft Stimmrecht und das aktive Wahlrecht. Soweit der Jugendverband Delegierte auf anderen Ebenen entsendet, haben diese ebenfalls unabhängig von der Parteimitgliedschaft Stimmrecht und aktives Wahlrecht.

(8)  Die Absätze 2 bis 7 gelten für den parteinahen Studierendenverband DIE LINKE. Sozialistisch-demokratischer Studierendenverband (DIE LINKE. SDS) entsprechend. Dieser ist Bestandteil des Jugendverbandes.