Änderung § 5 der Landessatzung der Partei DIE LINKE. Berlin
Beschluss 6 / 3 / 4
Änderung § 5 der Landessatzung der Partei DIE LINKE. Berlin
(4) Für den Jugend- und Studierendenverband gelten abweichende Regelungen zum aktiven und passiven Wahlrecht (siehe § 11 Jugendverband).