Änderung § 5 der Landessatzung der Partei DIE LINKE. Berlin

Beschluss 6 / 3 / 4

 

 

Änderung § 5 der Landessatzung der Partei DIE LINKE. Berlin

(4)  Für den Jugend- und Studierendenverband gelten abweichende Regelungen zum aktiven und passiven Wahlrecht (siehe § 11 Jugendverband).