Änderung der Geschäftsordnung des Landesparteitags
Beschluss 9 / 4 / 4
Änderung der Geschäftsordnung des Landesparteitags
Absatz 14 der von der ersten Tagung des vierten Parteitags beschlossenen Geschäftsordnung wird um folgende Regelung ergänzt
Änderungsanträge zu fristgemäß eingereichten Anträgen sind spätestens eine Woche vor dem Parteitag an die Antragskommission einzureichen
und erhält damit folgende Fassung:
- Fristgemäß eingegangene Anträge werden den Delegierten sobald als möglich zugestellt (soweit möglich per e-mail). Änderungsanträge zu fristgemäß eingereichten Anträgen sind spätestens eine Woche vor dem Parteitag an die Antragskommission einzureichen. Änderungsanträge, die sich nach Ende der Antragsfrist aus der Debatte der Antragskommission oder direkt aus der Debatte des Parteitages ergeben, sind gemeinsam mit der Antragskommission zu formulieren oder mit 15 Delegiertenunterschriften einzubringen.