Neugestaltung der Mandatsträgerbeiträge

4. Landesparteitag4. Tagung

Beschluss 5 / 4 / 4

 

 

Neugestaltung der Mandatsträgerbeiträge

Seit 2006 sind die Beiträge der MandatsträgerInnen auf Bezirks- und Landesebene unverändert, obwohl Diäten und Entschädigungen erhöht worden sind. Deshalb sind Änderungen der Empfehlung in der Festlegung von Mandatsträgerbeiträgen notwendig.

Steigerungen bei der Besoldung und der Grundentschädigung der Bezüge von Mandatsträger/innen sollen in der Regel auch linear in eine Erhöhung der Mandatsträgerbeiträge münde

 

 

|Bisherige Regelung von 2006|Neu mit Geltung von 2014-2016

Mitglied der Abgeordnetenhaus-Fraktion (MdA)|350|385

Vorsitzende/r AH-Fraktion|550|605

Stellv. Vorsitzende/PGF|420|460

VizepräsidentIn AH|450|495

SenatorIn|800|1090

StaatssekretärInnen|550|775

Bezirksbürgermeister/Innen|615|735

Stellv. BzBm/in|570|695

Bezirksstadträte|515|655

Bezirksverordnete|80|120

Fraktionsvorsitzende/r der BVV-Fraktion|200|240

BVV-Vorsteher/in|320|360

Stellv. BVV-Vorsteher/in|140|180

 

 

Die Bundestags- und Europaabgeordneten aus dem Landesverband Berlin zahlen 250 Euro pro Monat Mandatsträgerbeitrag an den Landesverband. Ihre Verpflichtung zur Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen auf Bundesebene (derzeit 1200 Euro pro Monat) bleibt davon unberührt.

Für Bezirksverordnete mit geringem oder keinen Einkommen gilt in der Regel folgende Staffelung:

 

 

|Bisherige Regelung von 2006|Neu mit Geltung von 2014-2016

ALG II (SGB II)/ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)|Keine allgemeine Regelung|20

Wohngeldempfangende||40

Studierende/ Auszubildende/SchülerInnen||60

Bundesfreiwilligendienstleistende, Freiwilliges Ökologisches und Soziales Jahr||20-40

 

 

Die Regelungen gelten ab dem 1. Mai 2014 bis zum Ende der Legislatur/Wahlperiode gelten. Bei Veränderungsbedarf der Mandatsträgerbeiträge ist rechtzeitig vor der Nominierung von KandidatInnen eine Veränderung herbeizuführen.

Soweit Veränderungen bei den Diäten, Besoldungen und Grundentschädigungen stattfinden, werden die Empfehlungen zur Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen durch den Landesvorstand unter Einbeziehung der Bezirksverbände evaluiert und auf ihren Veränderungsbedarf hin geprüft.

Eine Erhöhung der Mandatsträgerbeiträge (Gleitklausel) in Relation zur Erhöhung insbesondere der MdAund BVO-Grundentschädigung scheint nicht praktikabel.

Der Landesvorstand wird beauftragt, nach Verabschiedung des Antrags durch den Landesparteitag im Einvernehmen mit den Bezirksvorständen einen Verfahrensvorschlag zur Feststellung von Nachteilsausgleichs- und Ermäßigungsfällenzu unterbreiten, der den Interessen der Betroffenen genauso gerecht wird wie den Interessen der Bezirksverbände.

MandatsträgerInnen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden von den Fraktionsund Parteivorständen der für sie zuständigen Ebene an ihre Verpflichtungen erinnert und es werden Gespräche geführt, die zur Begleichung ausstehender Beiträge führen sollen. Der Stand der Begleichung der Mandatsträgerbeiträge wird jährlich auf Hauptversammlungen und einem Landesparteitag parteiöffentlich gemacht.

Der Landesvorstand wird beauftragt, bei der Gestaltung der Mandatsträgerbeitragsregelung für die kommende Legislaturperiode zu prüfen, ob das bisherige Modell dahingehend modifiziert werden sollte, dass sich künftig die Höhe des zu leistenden Mandatsträgerbeitrags reduziert, sofern die Mandatsträgerbeitragspflichtigen unterhaltspflichtige Angehörige haben.