Neugestaltung der Mandatsträgerbeiträge
Beschluss 5 / 4 / 4
Neugestaltung der Mandatsträgerbeiträge
Seit 2006 sind die Beiträge der MandatsträgerInnen auf Bezirks- und Landesebene unverändert, obwohl Diäten und Entschädigungen erhöht worden sind. Deshalb sind Änderungen der Empfehlung in der Festlegung von Mandatsträgerbeiträgen notwendig.
Steigerungen bei der Besoldung und der Grundentschädigung der Bezüge von Mandatsträger/innen sollen in der Regel auch linear in eine Erhöhung der Mandatsträgerbeiträge münde
|Bisherige Regelung von 2006|Neu mit Geltung von 2014-2016
Mitglied der Abgeordnetenhaus-Fraktion (MdA)|350|385
Vorsitzende/r AH-Fraktion|550|605
Stellv. Vorsitzende/PGF|420|460
VizepräsidentIn AH|450|495
SenatorIn|800|1090
StaatssekretärInnen|550|775
Bezirksbürgermeister/Innen|615|735
Stellv. BzBm/in|570|695
Bezirksstadträte|515|655
Bezirksverordnete|80|120
Fraktionsvorsitzende/r der BVV-Fraktion|200|240
BVV-Vorsteher/in|320|360
Stellv. BVV-Vorsteher/in|140|180
Die Bundestags- und Europaabgeordneten aus dem Landesverband Berlin zahlen 250 Euro pro Monat Mandatsträgerbeitrag an den Landesverband. Ihre Verpflichtung zur Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen auf Bundesebene (derzeit 1200 Euro pro Monat) bleibt davon unberührt.
Für Bezirksverordnete mit geringem oder keinen Einkommen gilt in der Regel folgende Staffelung:
|Bisherige Regelung von 2006|Neu mit Geltung von 2014-2016
ALG II (SGB II)/ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)|Keine allgemeine Regelung|20
Wohngeldempfangende||40
Studierende/ Auszubildende/SchülerInnen||60
Bundesfreiwilligendienstleistende, Freiwilliges Ökologisches und Soziales Jahr||20-40
Die Regelungen gelten ab dem 1. Mai 2014 bis zum Ende der Legislatur/Wahlperiode gelten. Bei Veränderungsbedarf der Mandatsträgerbeiträge ist rechtzeitig vor der Nominierung von KandidatInnen eine Veränderung herbeizuführen.
Soweit Veränderungen bei den Diäten, Besoldungen und Grundentschädigungen stattfinden, werden die Empfehlungen zur Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen durch den Landesvorstand unter Einbeziehung der Bezirksverbände evaluiert und auf ihren Veränderungsbedarf hin geprüft.
Eine Erhöhung der Mandatsträgerbeiträge (Gleitklausel) in Relation zur Erhöhung insbesondere der MdAund BVO-Grundentschädigung scheint nicht praktikabel.
Der Landesvorstand wird beauftragt, nach Verabschiedung des Antrags durch den Landesparteitag im Einvernehmen mit den Bezirksvorständen einen Verfahrensvorschlag zur Feststellung von Nachteilsausgleichs- und Ermäßigungsfällenzu unterbreiten, der den Interessen der Betroffenen genauso gerecht wird wie den Interessen der Bezirksverbände.
MandatsträgerInnen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden von den Fraktionsund Parteivorständen der für sie zuständigen Ebene an ihre Verpflichtungen erinnert und es werden Gespräche geführt, die zur Begleichung ausstehender Beiträge führen sollen. Der Stand der Begleichung der Mandatsträgerbeiträge wird jährlich auf Hauptversammlungen und einem Landesparteitag parteiöffentlich gemacht.
Der Landesvorstand wird beauftragt, bei der Gestaltung der Mandatsträgerbeitragsregelung für die kommende Legislaturperiode zu prüfen, ob das bisherige Modell dahingehend modifiziert werden sollte, dass sich künftig die Höhe des zu leistenden Mandatsträgerbeitrags reduziert, sofern die Mandatsträgerbeitragspflichtigen unterhaltspflichtige Angehörige haben.