Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Straftaten gegen die betriebliche Mitbestimmung (§ 119) einrichten – Behinderung der Gründung und der Arbeit von Betriebsräten konsequent ahnden
Beschluss 8 / 3 / 7
Das Verhindern von Betriebsratswahlen oder das Sabotieren von Betriebsratsarbeit sind keine Kavaliersdelikte. Die bestehenden Straftatbestände zum Schutz der betrieblichen Mitbestimmung (§ 119 Betriebsverfassungsgesetz) müssen konsequent verfolgt werden.
DIE LINKE. Berlin setzt sich daher dafür ein, in Berlin eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung dieser Straftaten nach dem Betriebsverfassungsgesetz einzurichten. Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden müssen für die besondere Problematik von Straftatbeständen nach dem Betriebsverfassungsgesetz sensibilisiert und mit ausreichend qualifiziertem Personal ausgestattet werden.