Einigung zum Umgang mit dem Volksentscheid

Landesvorstand

Die Dacharbeitsgruppe für die Koalitionsverhandlungen von SPD Berlin, Bündnis 90/Die Grünen Berlin und DIE LINKE. Berlin hat in der wichtigen Frage zum Umgang mit dem »Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen« folgendes verabredet:

Die neue Landesregierung respektiert das Ergebnis des »Volksentscheides über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen« und wird verantwortungsvoll damit umgehen.

Sie setzt eine Expertenkommission zur Prüfung der Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens ein.

Die Besetzung der Expertenkommission erfolgt unter Beteiligung der Initiative des Volksbegehrens.

Die Kommission erarbeitet innerhalb eines Jahres eine Empfehlung für das weitere Vorgehen an den Senat, der dann eine Entscheidung darüber trifft.

In den ersten 100 Tagen beschließt der Senat über die Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission anhand einer Beschlussvorlage.

Dabei setzt die Koalition auf externe fachliche Expertise.

In einem ersten Schritt soll die Kommission die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung, wie im Volksentscheid vorgesehen, untersuchen. Dabei sollen auch mögliche rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung benannt und rechtlich bewertet werden.

In einem zweiten Schritt werden für diese Wege wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte berücksichtigt und entsprechende Empfehlungen an den Senat erarbeitet.

Der Senat wird die möglichen verfassungskonformen Wege einer Vergesellschaftung unter wohnungswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten gewichten und bewerten.

Auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission legen die zuständigen Senatsverwaltungen im Jahr 2023 gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vor.

Danach wird der Senat eine abschließende Entscheidung darüber treffen.

Es wird eine Geschäftsstelle für die Expertenkommission eingerichtet, die den Mitgliedern unterstützend zur Seite steht. Die Expertenkommission berichtet zu Zwischenständen.