Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof: Wahldebakel darf sich nicht wiederholen

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin verhandelt heute über die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021. Zu Beginn hat die Präsidentin des Verfassungsgerichtshof die vorläufige Einschätzung des Gerichts verkündet. Demnach kommt eine komplette Wiederholungswahl für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen in Betracht.

Dazu sagt Sebastian Koch, Landesgeschäftsführer der Berliner LINKEN:

„Die vorgetragenen Fehler und Pannen bei der Wahl sind bestürzend. Es muss jetzt sichergestellt werden, dass sich solch ein Debakel auf keinen Fall wiederholen darf. Die vorläufige Einschätzung ist zudem eine komplette Klatsche für den damaligen Innensenator und die zuständige Innenverwaltung. Sie hat als Aufsichtsbehörde sehenden Auges versagt. Hier muss Klarheit darüber geschaffen werden, wie es zu solch schweren Fehlern bei der Wahlvorbereitung kommen konnte.  Wir warten das Ergebnis der Verhandlung ab und werden die entsprechenden Vorbereitungen für eine mögliche Wiederholungswahl treffen.“