Unterstütze DIE LINKE. Berlin!

Jeder Euro hilft

Unterstütze die politische Arbeit von DIE LINKE. Berlin! Ihr könnt uns helfen, für die Interessen der Arbeitenden und Armen einzutreten. Wir wollen das gute Leben für alle – und das geht nur mit euch.

 

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Keine Kohle von Konzernen!

DIE LINKE nimmt keine Spenden von Konzernen und Lobbyisten an – als einzige im Bundestag vertretene Partei. Das ist politisch richtig, denn DIE LINKE bleibt unabhängig.

Finanziell ist das jedoch ein Nachteil, denn so hat DIE LINKE viel weniger Geld, um beispielsweise Material zu drucken oder Veranstaltungen zu organisieren.

Damit DIE LINKE auch weiterhin gut arbeiten und alle fetzigen und frischen Ideen umsetzen kann, braucht sie Ihre bzw. Eure Spende. Sonst ziehen die anderen Parteien vorbei und machen mit Lobbyisten-Millionen Stimmung.

Du kannst ebenso per Überweisung an uns spenden. Das Spendenkonto des Landesverbands DIE LINKE. Berlin lautet:

DIE LINKE. LV Berlin
IBAN: DE86100708480525607802
BIC: DEUTDEDB110
Verwendungszweck: Spende, Vorname, Name, Anschrift

Deine Daten behandeln wir vertraulich. Auf Wunsch stellen wir gerne eine Spendenbescheinigung aus.

Die Daten aus dem Spendenformular speichern und verarbeiten wir in Zusammenarbeit mit den am SEPA-Lastschriftverfahren bzw. Kartenzahlung beteiligten Banken gemäß der Datenschutzvorschriften sowie der Vorschriften des Parteiengesetzes.

Bitte beachte, dass bei der Nutzung von PayPal Deine persönlichen Angaben unter anderem in den USA unter den dort geltenden Datenschutzbedingungen gespeichert und verarbeitet werden.

Bis zu 50 Prozent Deiner Spende bekommst Du über die Steuererklärung wieder!

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger:innen- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 Euro jährlich, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300 Euro, werden berücksichtigt, indem 50 Prozent des Betrages, d. h. max. 825 Euro bzw. 1.650 Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 bzw. 3.300 Euro nach § 10 Absatz 2 Einkommenssteuergesetz (EstG) steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.