Die Linke im Bundestagswahlkreis 80 Tempelhof-Schöneberg
Wahl der Vertreter*innen des Bezirksverbands Tempelhof-Schöneberg für die Landesvertreter*innen Versammlung (LVV)
Die außerordentliche Wahlkreisversammlung-1 findet statt am Samstag, den 7. Dezember, um 15:00 Uhr im Luise-Schröder-Saal (Raum 195) im Rathaus Schöneberg (John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin).
Aufgabe der außerordentlichen Wahlkreisversammlung-1 ist es, die Vertreter*innen des Bezirksverbands Tempelhof-Schöneberg für die Landesvertreter*innen Versammlung (LVV) zu wählen. Die LVV findet voraussichtlich an einem Tag des Wochenendes 20./21./22. Dezember 2024 (noch nicht final durch den Landesvorstand entschieden) statt und wählt die Berliner Landesliste für die Bundestagswahlen 2025. Zur außerordentlichen Wahlkreisversammlung-1 werden alle Genossinnen und Genossen eingeladen, die im Wahlkreis 80 (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) wohnen und in anderen Landesverbänden organisiert sind oder Mitglied des Bezirksverbands Tempelhof-Schöneberg sind.
Wenn Du Mitglied der Partei Die Linke bist, im Gebiet des Bundestagswahlkreises 80 wohnst aber nicht im Landesverband Berlin organisiert, oder Mitglied des Bezirksverbands Tempelhof-Schöneberg bist, dann bist Du eingeladen, an der außerordentlichen Wahlkreisversammlung 1 teilzunehmen.
Zu den wahlrechtlichen Voraussetzungen gehört, dass du „vollwertiges“ Mitglied im Sinne der Bundessatzung §2 Abs. 3* bist, dass du zum Zeitpunkt der Versammlung über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügst, das 18. Lebensjahr vollendet hast, seit mindestens drei Monaten deinen Hauptwohnsitz im Wahlkreis 80 hast und nicht aus sonstigen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen bist. Bitte bringe daher zur Versammlung ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass) mit.
Der Einberufungsbeschluss und die Tagesordnung der außerordentlichen Wahlkreisversammlung 1 befinden sich im Anhang.
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* Die Mitgliedschaft wird sechs Wochen nach dem Eingang der Eintrittserklärung beim Kreisvorstand wirksam, sofern die satzungsgemäße Pflicht zur Beitragszahlung erfüllt ist und kein Einspruch gegen die Mitgliedschaft durch den Kreisvorstand oder einen übergeordneten Vorstand vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die/der Eintrittswillige die Rechte eines Gastmitgliedes.
Dateien
- Einberufung_LVV.pdf
PDF-Datei (40 KB) - Einladung_LVV_Mitglieder.pdf
PDF-Datei (123 KB) - TO_LVV.pdf
PDF-Datei (77 KB)