Deutsche Wohnen & Co. enteignen

Von Expert*innen empfohlen

Der Boom auf dem Immobilienmarkt und die Nachfrage nach Betongold sind ungebrochen, das Investoren-Karussell dreht sich munter weiter. Der Mietenwahnsinn beschreibt keine Einzelfälle, sondern hat System. Wir kämpfen dafür, dass unsere Stadt für alle Menschen lebenswert und bezahlbar bleibt.

DIE LINKE. Berlin unterstützt als einzige der Berliner Parteien von Anfang offensiv das Volksbegehen »Deutsche Wohnen und Co. enteignen«. Wir arbeiten dabei aktiv im Bündnis für den Volksentscheid mit und haben in der zweiten Sammelphase 32.662 Unterschriften gesammelt.

Im September 2021 haben 59,1 Prozent der Berliner*innen dem Volksentscheid »Deutsche Wohnen & Co enteignen« ihre Zustimmung gegeben. Dieses Votum bietet keinen Interpretationsspielraum: Berlin will vergesellschaften und 270.000 Wohnungen in öffentliche Hand überführen.

Seit Beginn an unterstützt die Berliner LINKE die Forderung nach Vergesellschaftung. Auf diesem Weg können wir für dauerhaft bezahlbare Wohnungen sorgen und die explodierenden Mieten endlich stoppen. Damit Berlin bezahlbar bleibt, muss der Volksentscheid nun zügig umgesetzt werden.
Grünes Licht für Vergesellschaftung

Nach dem erfolgreichen Volksentscheid hat der Senat eine hochkarätige Expert*innen­kommission damit beauftragt, Fragen zur konkreten Umsetzung zu klären.

Jetzt hat die Kommission ihren Bericht vorgelegt und stellt fest: Vergesellschaftung ist rechtlich möglich, finanziell leistbar und ein gutes Instrument, um für bezahlbares Wohnen zu sorgen.

Auf dieser Grundlage muss jetzt zügig ein ­Gesetz zur Vergesellschaftung der ­privaten Immobilienkonzerne Deutsche Wohnen, Vonovia & Co. erarbeitet und umgesetzt werden.

Nach der Vergesellschaftung ist eine Entschädigung nötig. Aber die Kommission bestätigt: entschädigt werden kann sehr deutlich unterhalb der normalen Marktpreise. Damit ist die Vergesellschaftung günstiger als der Ankauf. Vergesellschaftung, das ist eine gute Investition für bezahlbare Mieten.

Es gibt keine Ausreden mehr. Die ­Expert*innenkommission hat die letzten rechtlichen Hürden aus dem Weg geräumt. Die Berliner*innen haben sich entschieden, der Senat muss liefern. Dafür machen wir als Berliner LINKE zusammen mit den Mieter*innen in der Stadt Druck.

Vergesellschaftung ist dringend nötig. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Denn die Lage auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich weiter dramatisch zu. Aktuell steigen die Mieten so stark wie nie zuvor. Auch die Preise für Lebensmittel, Energie und Heizung steigen. Große Immobilienkonzerne wie Vonovia kündigen trotzdem an, die Mieten anzuheben.

DIE LINKE ist bis heute die einzige Partei, die sich konsequent für die Vergesellschaftung großer privater Immobilienbestände einsetzt. Trotz des großen Erfolgs beim Volksentscheid und vieler überzeugender Argumente ist der Widerstand nicht nur in der Immobilien-Lobby, sondern auch in den Regierungsparteien CDU und SPD weiter groß. Damit wir erfolgreich sind, braucht es auch weiter den Druck von der Straße und in den Kiezen. Gemeinsam machen wir Wohnen bezahlbar!

Die Kommission des Senats stellt fest: Deutsche Wohnen & Co enteignen ist machbar.

  • Rechtlich machbar: JA
  • Finanziell machbar: JA
  • Macht Wohnen bezahlbar: JA

 

 

Vergesellschaftung umsetzen!

Warum eigentlich?

Sicherheit statt steigender Mieten

Während immer mehr Menschen unter steigenden Mieten, Heiz- und Energiekosten leiden, streben Immobilienkonzerne nach immer höheren Gewinnen. Die Mieter*innen geraten dabei zunehmend unter die Räder. Doch steigende Mieten sind kein Naturgesetz, die Politik kann eingreifen.

Von jedem an das Unternehmen Vonovia gezahlten Euro Miete gehen beispielsweise schon jetzt 45 Cent direkt an die Aktionäre. Und der Konzern plant die Mieten weiter zu erhöhen.

Mit diesem Geschäftsmodell wollen wir Schluss machen. Wir wollen die Wohnungen unter öffentliche Kontrolle stellen. Damit könnten wir uns die Dividenden an die Aktionäre sparen und stattdessen z. B. für Mietsenkungen oder eine bessere Instandhaltung der Wohnungen einsetzen.

Wohnen gehört in öffentliche Hand

Wie es gehen kann, zeigen die 340.000 Wohnungen der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen. Hier gibt der Senat vor, wie hoch die Miete sein darf, nach welchen Kriterien Wohnungen vergeben werden oder auch, dass in der Krise niemand seine Wohnung verliert.

Durch die Vergesellschaftung der Wohnungen der großen privaten Unternehmen können wir den Bestand an öffentlichen Wohnungen deutlich erhöhen, um für viel mehr Mieter*innen in unserer Stadt dauerhaft sicheres Wohnen zu ermöglichen.

Mit Euch machen wir das

Von Beginn an unterstützen wir »Deutsche Wohnen & Co enteignen«. DIE LINKE ist bis heute die einzige Partei, die sich konsequent für die Vergesellschaftung großer privater Immobilienbestände einsetzt. Trotz des großen Erfolgs beim Volksentscheid, vieler überzeugender Argumente und der Bestätigung durch die Expert*innen-Kommission ist der Widerstand nicht nur in der Immobilien-Lobby, sondern auch bei den Regierungsparteien CDU und SPD weiter groß. Doch die Berliner Landesregierung steht in der Pflicht den Willen der Berliner*innen umzusetzen. Es ist ein demokratisches Gebot – und es geht um sehr viel.

Damit wir erfolgreich sein können, braucht es auch weiter den Druck von der Straße und in den Kiezen. Wir laden Euch herzlich ein: beteiligt Euch bei unseren Aktionen auch bei Euch in der Nähe. Kämpft gemeinsam mit uns für sicheres und bezahlbares Wohnen in Berlin!

Ich will mitmachen!

Fragen und Antworten zum Volksbegehren

Die Grundlage zur Vergesellschaftung ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser soll erstmalig zur Anwendung kommen. Dort heißt es: »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.« 

Konkret bedeutet das: Alle Wohnungen privater Unternehmen, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen, sollen in das Eigentum der Stadt überführt und gemeinwohlorientiert verwaltet werden.

Bei Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes muss sich eine Entschädigung nicht nach dem Marktwert richten. Auch spekulativ überhöhte Wohnungspreise müssen nicht entschädigt werden. Die Entschä­di­gungs­summen, die derzeit im Raum stehen, können nur ungefähre Richtwerte sein.

Die genauen Grundlagen für die Berechnung und damit die Höhe der Entschädigungen müssen durch ein Gesetz zur Vergesellschaftung erst erarbeitet werden. Dabei wird es eine politische und juristische Abwägung des Rechts der Menschen auf bezahlbaren Wohnraum einerseits und des Rechts auf wirtschaftliche Betätigung und Eigentum andererseits geben müssen. Deshalb schwanken die Kostenschätzungen.

Richtig – das war ein Fehler. Daraus haben wir gelernt. Umso engagierter kämpfen wir nun dafür, den Mietenwahnsinn zu durchbrechen. Wir müssen dafür alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen. Dazu zählen:

  • Kein weiterer Verkauf öffentlicher Grundstücke, denn sie sind Voraussetzung, dass unsere städtischen Wohnungsbaugesellschaften bezahlbaren Wohnraum schaffen können. Zahl öffentlicher Grundstücke durch Ankauf erhöhen.
  • Bezahlbarer Neubau insbesondere im öffentlichen Eigentum. Kein Luxus-Neubau, der hilft den Berliner*innen nicht.
  • Gezielter Ankauf von Häusern zur Vergrößerung des öffentlichen Wohnungsbestands. Ausweitung des Milieuschutz in den Berliner Bezirken (Angelegenheit der lokalen Bezirksämter) um dort das Vorkaufsrecht nutzen zu können, wenn private Wohnhäuser auf dem Markt angeboten werden.
  • Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten durch behutsamen Neubau. Das nur unter der Beteiligung der Bürger*innen vor Ort und ohne Verlust an Lebensqualität.
  • Ein wirksamer Mietendeckel, der die Mieten auf das Leistbare begrenzt und bestenfalls auch überteuerte Mieten senkt. Auch das Einfrieren der Mieten für z.B. fünf Jahre ist ein richtiger Schritt.
  • Vergesellschaftung als einem von mehreren Bausteinen um die Geschäftspraxis großer Immobilienkonzerne zu beenden und die Wohnungen in öffentliches Eigentum zu überführen. Konzerne wie Deutsche Wohnen und Vonovia, deren einziges Interesse Profit und Rendite für ihre Aktionäre ist, sind keine normalen Vermieter. 

Neubau ist absolut notwendig, allein schon um Wohnungen für die zehntausenden Menschen zu haben, die jährlich neu nach Berlin kommen. Aber wir brauchen nicht irgendwelche neuen Wohnungen, sondern Wohnungen, die sich die Menschen auch leisten können. Das kann nur durch öffentlichen Einfluss sichergestellt werden. Zurzeit wird in Berlin solch bezahlbarer Wohnraum in Größenordnungen gebaut, wie lange nicht. Die Verdrängung durch die Geschäftspraxis großer Immobilienkonzerne wird allerdings durch Neubau nicht verhindert.

Private Investoren schaffen so gut wie keinen bezahlbaren Wohnraum, wenn sie nicht dazu gezwungen werden. Luxus-Wohnungen und teures Eigentum helfen den Berliner*innen nicht.

Die Verdrängung durch die Geschäftspraxis großer Immobilienkonzerne wird durch Neubau also nicht verhindert. Im Gegenteil: Durch das Agieren der großen Unternehmen und die Modernisierungswellen, die durch unsere Bezirke fegen, geht bezahlbarer Wohnraum dauerhaft verloren.

Das stimmt, aber darum geht es auch nicht. Neben bezahlbarem Neubau müssen vor allem die Mieter*innen geschützt werden, die noch über halbwegs bezahlbare Wohnungen verfügen. Die massiven Mieterhöhungen, mit denen die Konzerne ihren Profit erwirtschaften, produzieren aber zusätzliche Verdrängung und Wohnungsnot, wenn Menschen sich ihre Miete nicht mehr leisten können. Daher muss die Praxis der Immobilienkonzerne beendet werden. Die Enteignung ist ein Mittel um dies zu erreichen. Freiwillig ändern die Konzerne ihre Politik nicht.

Bei Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes muss sich eine Entschädigung nicht nach dem Marktwert richten. Auch spekulativ überhöhte Wohnungspreise müssen nicht entschädigt werden. Die Entschädigungssummen, die derzeit im Raum stehen, können nur ungefähre Richtwerte sein. Die genauen Grundlagen für die Berechnung und damit die Höhe der Entschädigungen müssen durch ein Gesetz zur Vergesellschaftung erst gelegt werden. Dabei wird es eine politische und juristische Abwägung des Rechts der Menschen auf bezahlbaren Wohnraum einerseits und des Rechts auf wirtschaftliche Betätigung und Eigentum andererseits geben müssen. Deshalb schwanken die Kostenschätzungen auch zwischen 7,3 und 36 Mrd. Euro.

In der Diskussion über das Volksbegehren ist immer wieder der Einwand zu hören, dass das hochverschuldete Land Berlin eine solche Vergesellschaftung gar nicht finanzieren könne. Eine Finanzierung über den Landeshaushalt ist aber gar nicht vorgesehen und auch nicht notwendig.

Die vergesellschafteten Wohnungen würden in eine öffentliche Gesellschaft übertragen. Diese öffentliche Gesellschaft – und nicht der Landeshaushalt – nimmt dann einen Kredit zur Finanzierung der Entschädigung auf. Findet eine Entschädigung zum sogenannten »Ertragswert« statt, der sich an den gegenwärtig erzielten Mieteinnahmen orientiert, kann die Rückzahlung des Kredits aus den Mieterträgen der Gesellschaft finanziert werden.

Eine derartige Kreditfinanzierung fällt auch nicht unter die Regeln der Schuldenbremse, da mit dem Kredit Werte – konkret Wohnungen – erworben werden, die auch Einnahmen generieren. Die genaue Ausformulierung eines Gesetzes und die praktische Umsetzung sollten Politik und Mieter*innenbewegung gemeinsam angehen, wenn das Volksbegehren erfolgreich ist. Aber bereits jetzt laufen bereits die ersten Gespräche dazu. Wichtig ist, eine Vergesellschaftung ist rechtlich machbar und bezahlbar.

Wir wollen weiter den Bau bezahlbarer Wohnungen fördern, beispielsweise über die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen oder Genossenschaften. Auch private Bauherren, die dauerhaft bezahlbaren Wohnraum schaffen und damit den Berliner*innen tatsächlich nützen, sollen weiter bauen können. Immobilien-Konzerne wie Deutsche Wohnen oder Vonovia bauen übrigens so gut wie keine neuen Wohnungen. Ihr Geschäftsmodell ist darauf gerichtet, existierende günstige Wohnungen zu kaufen, aufzuwerten und anschließend die Mieten massiv zu erhöhen um Profit für ihre Aktionäre zu schaffen.

Von einer Vergesellschaftung der großen Immobilien-Konzerne wären in Berlin rund 250.000 Haushalte betroffen. Diese gehören oft zu den Ärmsten Berlins. Durch eine Überführung der Wohnungen in öffentliches Eigentum wären sie vor Mietsteigerung, Verdrängung und Obdachlosigkeit geschützt. Mit der Vergesellschaftung würde sich der Bestand öffentlicher Wohnungen fast verdoppeln. Bleiben dort die Mieten niedrig, beeinflusst das über den Mietspiegel letztlich den gesamten Mietenmarkt der Stadt, und dies kommt dann allen Mieter*innen in Berlin zugute.

Es ist zu erwarten, dass bei einem erfolgreichen Volksentscheid und einem anschließenden Vergesellschaftungs-Gesetz die Immobilienkonzerne dagegen vor Gericht klagen werden. Die angestrebte Vergesellschaftung wird ein Marathon, der einige Jahre dauern wird. Dies darf uns aber nicht davon abhalten, diesen Weg zu beschreiten. Außerdem steigt schon jetzt der gesellschaftliche Druck auf die großen Immobilien-Konzerne sowie die Politik, den Mietenwahnsinn zu stoppen. Dieser Druck ist nötig um die Politik zu verändern. Daher unterstützt die LINKE das Volksbegehren

Die Grundlage für eine Vergesellschaftung ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Enteignungen zum Beispiel für die Einrichtung von Kohletagebauen oder Autobahnen passieren fast täglich. Im Artikel 15 des Grundgesetzes heißt es:

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.

Das Volksbegehren bezieht sich also nicht auf irgendeine Verwaltungs-Verordnung sondern die Verfassung. Das Grundgesetz gilt auch in Berlin.

Darüber hinaus findet seit Jahren eine tatsächliche Enteignung von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen statt. Die Mieter*innen sind es, die die satten Profite der Immobilienkonzerne finanzieren. Die Frage lautet hier also »wer enteignet eigentlich wen?«

Im Moment ist DIE LINKE die einzige Partei im Berliner Senat, die eine Vergesellschaftung unterstützt – die SPD ist dagegen, die Grünen sind unentschlossen. Daher braucht es den Druck aus der Mieter*innenbewegung und durch die Berliner*innen. Die Vergesellschaftung ist ein Instrument der Notwehr, umso besser ist es, wenn dieses von der Bevölkerung breit getragen wird und die Möglichkeiten der direkten Demokratie genutzt werden. Die Wohnungs-Frage ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir kämpfen auf allen Ebenen dafür, dass mit Wohnen kein Profit mehr gemacht wird und alle Menschen ein bezahlbares Dach über dem Kopf haben. Dafür setzen wir uns im Senat, im Parlament und gemeinsam mit der Mieter*innen-Bewegung auf der Straße ein.

Bereits jetzt arbeiten wir intensiv für bezahlbare Mieten in der Stadt. Was wir bisher erreichen konnten, lässt sich hier nachlesen: www.linksfraktion.berlin

Immobilien-Mega-Konzerne wie die Deutsche Wohnen bauen so gut wie keine neuen (und schon gar keine bezahlbaren) Wohnungen. Ihr Geschäftsmodell ist es, rentable Investitionsmöglichkeiten für internationales Kapital zu schaffen. Sie kaufen billig heruntergekommen Wohnblöcke, vernachlässigen die Instandhaltung und nutzen anschließend Modernisierungsmaßnahmen (deren Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen) um die Mieten bis zum maximal Zulässigen zu erhöhen.

Die Mieter*innen in diesen betroffenen Wohnungen sind zum übergroßen Teil nicht in der Lage, diese Erhöhungen zu tragen. Oft sind unter ihnen  Transferleistungs-Beziehende. Durch diese Praxis entsteht Verdrängung und die Mieten steigen weiter.

Vergesellschaftung macht's möglich!

»Enteignung schafft keine einzige Wohnung«

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