Neutralitätsgesetz anpassen:

Kopftuch beeinträchtigt nicht die staatliche Neutralität

Heute jährt sich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, mit dem es festgestellt hat, dass ein pauschales Verbot von Bekleidungsstücken des Lehrpersonals durch das Berliner Neutralitätsgesetz an öffentlichen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstößt. Es hat sich damit den zuvor ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes angeschlossen, nach denen mit dem Tragen eines Kopftuchs durch einzelne Pädagoginnen, anders als dies beim staatlich verantworteten Kreuz oder Kruzifix im Schulzimmer der Fall ist, keine Identifizierung des Staates mit einem bestimmten Glauben verbunden ist, sondern persönliche Religionsausübung.

Diese diskriminierende Praxis muss beendet werden. Deshalb fordern wir eine Überprüfung des Neutralitätsgesetzes. Natürlich müssen die verschiedenen zum Teil konfligierenden Rechte wie das der Religionsfreiheit, die negative Glaubensfreiheit , die Berufsfreiheit miteinander abgewogen werden. Im Ergebnis dieses Abwägungsprozesses sehen wir keine hinreichenden Gründe für die Aufrechterhaltung des Kopftuchverbots.

Alle Frauen müssen gleichberechtigt Zugang zum Lehrberuf erhalten. Das trägt zur Chancengleichheit bei und wird auch der Vielfalt Berlins viel besser gerecht.

 

Was zählt sind kluge Köpfe und nicht die Kopfbedeckung!