Religion

Dialog der Weltanschauungen und Religionsgemeinschaften stärken

Berlin lebt Vielfalt, auch mit den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Sie ist zugleich eine Herausforderung, der nur in der Anerkennung von Unterschiedlichkeiten begegnet und die nur auf Grund-lage dieser Vielfalt im Dialog auf Augenhöhe gelingen kann.

Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit muss in einem Klima gegenseitiger Wertschätzung und des Respekts in einer diverser werdenden Gesellschaft gewährleistet sein. Wir begreifen die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und ihre Mitglieder als wichtige Partner:innen für Debatten der Stadtgesellschaft über unser Zusammenleben, für Zusammenhalt und eine starke und freiheitliche Demokratie.

Wir sind ansprechbar und offen für die Anliegen der Weltanschauungs- und Religionsgemein-schaften und wollen den religionsübergreifenden Dialog und bewährte Formate der Verständigung zwischen ihnen und der säkularen Stadtgesellschaft weiter ausbauen.

Wir haben Projekte wie die muslimischen Kulturtage auf den Weg gebracht, um so der Verankerung der muslimischen Kultur in der Gesellschaft Ausdruck zu verleihen.

Als Stadt Berlin, in der im Rahmen der Wannsee-Konferenz 1942 die Ermordung der europäischen Jüd:innen maßgeblich vorbereitet wurde, tragen wir besondere Verantwortung für den Schutz und die Förderung des jüdischen Lebens unserer Stadt.

Wir konnten Formate anstoßen und fördern, die das jüdische Leben und die jüdische Kultur in unserer Stadt stärker erlebbar und sichtbar machen und Vielfalt stärken. Dazu gehören der Jüdische Zukunftskongress und die Jüdischen Kulturtage. Dieses Engagement wollen wir weiter unterstützen, um Formate weiter auszubauen und zu verstetigen.

In Berlin leben mehrheitlich Menschen, die nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind. Wir wollen auch den säkularen Teilen der Berliner Stadtgesellschaft mehr Bedeutung zukommen lassen und ihre Positionen stärker berücksichtigen. Dem Humanistischen Verband wurde der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen und dieser damit in seinen Rechten gestärkt. An die gute Zusammenarbeit wollen wir weiter anknüpfen.

Für uns gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften durch das Land Berlin. Wir unterstützen daher die Forderung des Humanistischen Verbands Berlin-Brandenburg nach Abschluss eines Staatsvertrages oder einer vergleichbaren öffentlichrechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Land und die Unterstützung seiner Tätigkeit.

Für die Trennung von Kirchen und Staat

Berlin zahlt inzwischen fast 12 Millionen Euro jährlich an sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen an die beiden christlichen Kirchen. Dabei handelt es sich weder um die Kirchensteuer noch um die Finanzierung sozialer Einrichtungen, sondern um Gelder, die die Kirchen noch heute für Enteignungen entschädigen sollen, die mehr als 200 Jahre zurückliegen. Seit über 100 Jahren ist die Ablösung dieser Zahlungen unerfüllter Verfassungsauftrag.

DIE LINKE setzt sich deshalb auf Bundesebene seit vielen Jahren für die Verabschiedung eines Grundsätzegesetzes ein, mit dem die Prinzipien der Ablösung für die Länder geregelt werden sollen. Wir wollen, dass das Land Berlin nach der Verabschiedung eines solchen Grundsätzegesetzes schnellstmöglich eine möglichst kostensparende Ablösungsregelung für seinen eigenen Zuständigkeitsbereich trifft.

Um aus einer der christlichen Kirchen austreten zu können, muss auch in Berlin der Kirchenaustritt noch immer persönlich beim Amtsgericht oder bei einem Notar erklärt werden. Wir wollen eine deutliche Vereinfachung des Austrittsverfahrens sowie eine Streichung der für den Kirchenaustritt bisher anfallenden Gebühren und treten für eine entsprechende Änderung des Berliner Kirchenaustrittsgesetzes ein.