rot. radikal. realistisch. – Unser Programm für die soziale Stadt


Wahlprogramm 2021

13. Kinder und Jugend

Wir haben in Regierungsverantwortung dazu beigetragen, dass Berlin eine kinder- und jugendfreundlichere Stadt geworden ist. Es ist unser Anspruch und Ziel, jedem Kind und jeder und jedem Jugendlichen gleiche Chancen auf Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit, auf Teilhabe und ein glückliches Leben zu garantieren. Bildung ist der Schlüssel dazu. Bei der Planung der wachsenden Stadt Berlin muss alles mitwachsen, was zum Leben notwendig ist. Dazu gehören neben bezahlbarem Wohnraum auch Schulen und Kitas, Plätze für Sport bzw. Bewegung und Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

Zu lebenswerten Quartieren gehören ebenso Grünflächen und Parks ohne Verbotsschilder, die frei betreten und zum Spielen genutzt werden können und saubere Luft zum Atmen bieten. Dazu gehören zudem Spielplätze für alle Altersgruppen, die sauber und in gutem Zustand sind. Dies gilt auch für die Begegnung im digitalen Raum, der barriere- und diskriminierungsfrei sowie sicher und unabhängig vom sozialen Status zugänglich sein muss. An allen Entscheidungen darüber müssen Kinder und Jugendliche beteiligt werden.

Wir verstehen Schulen und Kitas als soziale Räume, in denen es um Bildung und Erziehung als Voraussetzung für die Teilhabe an einer demokratischen und solidarischen Gesellschaft und um ein selbstbestimmtes Leben geht.

Das bedeutet für uns: aus der Logik der Abschlussorientierung in der Schule auszubrechen, mit kreativen Lösungen dem Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen und Kitas nachzukommen und gleichzeitig einen sozialen Raum zu schaffen, der Kindern und Jugendlichen den Kontakt untereinander und mit ihren Lehrer:innen, Erzieher:innen und Schulsozialarbeiter:innen ermöglicht. Alle müssen gleichberechtigt Zugang zu Bildung erhalten, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern.  Wir verfolgen deshalb weiter das Ziel, die Lernmittelfreiheit durchzusetzen und bestimmte Schulen zusätzlich gezielt zu unterstützen, um Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen.

Kinderarmut überwinden

In Berlin lebt fast ein Drittel aller Minderjährigen von staatlichen Hilfen. Diese materielle Armut hat gravie-rende Auswirkungen auf Bildungserfolg, Teilhabe und Lebenschancen. Im April 2017 wurde eine Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut eingerichtet, deren Ziel es ist, eine gesamtstädtische Strategie zur Verbesserung der Lage von armutsgefährdeten Kindern, Jugendlichen und deren Familien, darunter viele Alleinerziehende, in Berlin zu entwickeln. Wir wollen, dass die Landeskommission ihre ressortübergreifende Arbeit unter Beteiligung der Öffentlichkeit fortsetzt.

Wir wollen auch künftig unbürokratische Lösungen, die allen Kindern, Jugendlichen und Familien zugutekommen. So sollen neue Formen der Gebühren- bzw. Kostenfreiheit im öffentlichen Bereich geprüft werden. Darüberhinaus wollen wir benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien gezielt unterstützen.

Wir wollen, dass kein Kind wegen der Obdach- oder Wohnungslosigkeit der Eltern auf der Straße schlafen muss. Wir setzen uns für die Entwicklung einer Kindergrundsicherung auf Bundes-
ebene ein.

Kita für alle – gut und nachhaltig

Wir wollen quantitativ und qualitativ den Rechtsanspruch auf vorschulische Förderung in Kitas und in der Tagespflege sicherstellen. Fast 50 000 Plätze wurden geschaffen. Das genügt noch nicht. Den Weg des Ausbaus wollen wir fortsetzen, die erreichte Gebührenfreiheit beibehalten und dabei den Schwerpunkt stärker auf die Qualitätsentwicklung legen.

Ausbau der Platzkapazitäten bleibt auf der Agenda vorn

Wir wollen das Landesprogramm für den Kitaausbau fortsetzen und bis zum Jahr 2025/2026 zusätzlich ca. 26 000 Plätze schaffen. Die dafür vorgesehenen Landesmittel von 160 Millionen Euro wollen wir zusätzlich erhöhen. Neben der Förderung des Neubaus wollen wir verstärkt auch in die Sanierung und Modernisierung, insbesondere in die Barrierefreiheit bestehender Kitas investieren. Wir wollen, dass die Landesfördermittel allen Trägern, auch den kommunalen Kitaeigenbetrieben, offenstehen. Dafür wollen wir diesen die Möglichkeit eröffnen, in begrenztem Umfang Kredite aufzunehmen. Perspektivisch wollen wir den Landesanteil auf ein Drittel des gesamten Platzangebotes erhöhen.

Künftig wollen wir die Bezirke als Bauträger von Kitas stärken. Der Neubau von Kitas soll in den Investitionsplanungen der Bezirke stärker berücksichtigt, die Zuweisungen an die Bezirke für Investitionen sollen entsprechend erhöht werden. Wir wollen zielgerichtet in den Kitaausbau in den Stadtquartieren investieren, wo die Inanspruchnahme vorschulischer Förderung durch Familien und Kinder mit sozialer Benachteiligung noch zu gering ist. Die in der vergangenen Wahlperiode geschaffene Möglichkeit einer Brennpunktzulage wollen wir in ein Brennpunktbudget umwandeln, das die Möglichkeit eröffnet, die Mittel flexibler einzusetzen. Damit folgen wir einer Forderung der Kitaträger.

Gerechtigkeit und Transparenz beim Zugang zu Kitas sichern

Ausreichend Kitaplätze sind die wichtigste Voraussetzung, um den Rechtsanspruch jedes Kindes einzu-lösen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Das Wunsch- und Wahlrecht soll wieder Ausgangspunkt für die Kitaentscheidung der Eltern werden. Der Zugang soll transparent und gerecht sein.

Der Kita-Navigator schafft nicht mehr Plätze, aber wir wollen dafür sorgen, dass er als Instrument zur Information und Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Platz weiterentwickelt wird. Die Bezirke wollen wir stärker in die Lage versetzen, den Zugang zu steuern und mit verbindlichen und einheitlichen Kriterien, die wir gemeinsam mit Eltern und Trägern entwickeln, die Platzvergabe erleichtern. Die vorrangige Berücksichtigung von Geschwisterkindern und die Wohnortnähe sind Beispiele für solche Kriterien.

Jugendämter sollen auf einen bestimmten Anteil von Plätzen der Einrichtungen in freier Trägerschaft und der Kitaeigenbetriebe ein vorrangiges Zugriffsrecht haben – u.a. zur Gewährleistung des Kinderschutzes und in Härtefällen. Das Freihalten einer bestimmten Zahl von Plätzen wollen wir finanzieren.

Wir wollen schrittweise den noch verbliebenen Eigenanteil von fünf Prozent der Kitaträger zur Finanzierung der Plätze abschaffen.

Qualitätsentwicklung mit Vorrang

Der notwendige Ausbau der Kapazitäten muss mit der qualitativen Weiterentwicklung der Angebote verbunden sein. Die fachlichen und personellen Ausstattungsstandards müssen es ermöglichen, das Berliner Kita-Bildungsprogramm in jeder Einrichtung umzusetzen. Wir wollen eine vorbehaltlose Umsetzung des Anspruchs auf inklusive Förderung von Kindern mit Behinderungen und die Qualifizierung der individuellen Sprachförderung – unabhängig von der Herkunftssprache der Kinder – garantieren.

Unser Ziel sind weitere Qualitätsverbesserungen in der Personalausstattung. Das heißt, Zuständigkeit einer Fachkraft für drei Kinder bei allen Kindern unter drei und die Freistellung der Kitaleitungen ab einer Kinderzahl von 80 in einer Einrichtung. Dabei wollen wir die besondere Situation kleiner und kleinster Einrichtungen gesondert berücksichtigen. Auch Erzieher:innen in Kitas muss ein fester Stundenanteil für Tätigkeiten wie Dienstbesprechungen, Elternarbeit, Beobachtung und Dokumentation (mittelbare pädagogische Arbeit) eingeräumt werden.

Die zur Deckung des Fachkräftebedarfs in den letzten Jahren geschaffenen Möglichkeiten des Quereinstiegs und der berufsbegleitenden Ausbildung müssen mit einem umfassenden Angebot zur Qualifizierung einhergehen. Dafür wollen wir die Angebote der Fortbildungsstätte Berlin-Brandenburg gezielt ausbauen und für die Beschäftigten Anspruch und Zeit zur Nutzung der Angebote schaffen. Quereinsteigende sollen in den ersten zwei Jahren nicht vollständig auf den Personalschlüssel angerechnet werden. In der Kita-Rahmenvereinbarung soll auch künftig verankert sein, dass die Beschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder für den Sozial- und Erziehungsdienst vollständig für den Kitabereich übernommen werden. Dies soll auch für alle anderen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe im Land Berlin und in den Bezirken gelten.

Wir wollen eine Qualitätsinitiative in der Ausbildung in Gang setzen und den Anteil der staatlichen Schulen an der Ausbildung von Erzieher:innen und Sozialpädagog:innen erhöhen. Für private Schulen für Sozialwesen sollen die gleichen Qualitätsstandards gelten wie für staatliche Schulen. Dazu werden wir mit allen Einrichtungen, die Erzieher:innen und Sozialpädagog:innen ausbilden, Zielvereinbarungen zur Qualitätssicherung abschließen, auch im Bereich des Quereinstiegs und der berufsbegleitenden Ausbildung, die künftig Voraussetzung für die staatliche Förderung und Genehmigung der Ausbildungsgänge sein sollen.

Wir wollen die Ausbildung von Kindheitspädagog:innen auf akademischem Niveau ausweiten. Damit wollen wir den Fachkräftebedarf in Forschung und Lehre und in Management und Fachberatung im Bereich der pädagogischen Arbeit in Kitas jetzt und künftig sichern. Für die Lehrbefähigung der Kindheitspädagog:innen wollen wir die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen.

Wir wollen die Ausstattung von Kitas mit modernen Medien regelhaft ermöglichen, um den Kontakt mit Eltern zu verbessern, die Arbeit zu erleichtern und die Kommunikation im Sozialraum zu sichern.

Wir wollen die Befähigung zur Nutzung moderner Medien in der Aus- und Weiterbildung intensivieren und zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen befähigen. Die Entwicklung von und Arbeit mit medienpädagogischen Konzepten wollen wir im Kita-Alltag fest verankern.

Kindbezogene Sprachförderung

Wir wollen die Sprachförderung in den Kitas neu ausrichten. Die Ausstattung mit zusätzlichen Personalressourcen soll nicht länger von einem Anteil von 40 Prozent Kindern nicht-deutscher Herkunftssprache in den Einrichtungen abhängig sein, sich stattdessen am individuellen Bedarf der Kinder in der jeweiligen Einrichtung orientieren.

Kita und Gesundheit: Partnerschaft mit Potenzial

Die Corona-Pandemie hat die Partnerschaft der Kitas mit den Gesundheitseinrichtungen vor Ort vor völlig neue Herausforderungen gestellt. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den bezirklichen Gesundheitsämtern war und ist eine wichtige Erfahrung für alle Beteiligten. Wir wollen diese Partnerschaft stärken und u. a. mit folgenden Maßnahmen weiterentwickeln:

Wir wollen uns für jährliche Gesundheitsuntersuchungen der Kinder in den Einrichtungen einsetzen. Durch die finanzielle Förderung der Eigenküche wollen wir gesunde Ernährung ermöglichen. Im Eigenanteil von 23 Euro für Verpflegung soll für jedes Kind Frühstück, Mittagessen und Vesper enthalten sein. Durch eine Änderung des Schulgesetzes wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass beim Übergang von der Kita in die Grundschule die kontinuierliche Fortsetzung der individuellen sonderpädagogischen Förderung der Kinder gewährleistet wird.

Familien allgemein fördern und individuell unterstützen

Familie ist für uns da, wo Kinder sind und Menschen füreinander sorgen und gemeinsam Verantwortung übernehmen. Mit der Verabschiedung des Familienfördergesetzes wollen wir die in den letzten Jahren geschaffenen Einrichtungen und Angebote, wie z.B. Familienzentren, Familienservicebüros, Erziehungs- und Familienberatungsstellen, in Umfang und Qualität als Standards für die Ausstattung der Bezirke festlegen. Vorhandene und bewährte Angebote werden mit einbezogen und gesichert. Die speziell für Alleinerziehende in allen Bezirken geschaffenen Netzwerkstrukturen wollen wir stärken.

Für leistungsfähige Jugendämter

Wir wollen dafür sorgen, dass die Jugendämter in den Bezirken so mit ausreichend qualifiziertem Personal und guten Rahmenbedingungen ausgestattet sind, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden können.

Für den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) soll der fallzahlorientierte Personalstandard von 1 zu 65 zugrunde gelegt werden. Für andere Leistungsbereiche der bezirklichen Jugendämter wollen wir ebenfalls solche fallzahlorientierten Personalstandards entwickeln.

Wir wollen uns für verbesserte Rahmenbedingungen der Arbeit in den Jugendämtern einsetzen. Dazu gehört nicht nur das Recht auf Supervision und regelmäßige Fort- und Weiterbildung, sondern auch eine Arbeitsplatzausstattung, die sowohl räumlich mit den Arbeitsanforderungen in den Jugendämtern kompatibel ist als auch digitales Arbeiten regelhaft ermöglicht. Gerade unter den Einschränkungen einer Pandemie hat sich erwiesen, wie wichtig es ist, jederzeit und an jedem Ort den Kinderschutz zu gewährleisten und für Kinder, Jugendliche und Familien erreichbar zu sein.

Um die Fachkräfte besser auf ihre Arbeit in den Jugendämtern vorzubereiten und die Einarbeitungszeit zu verkürzen, wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Ausbildungsgänge in der sozialen Arbeit durch einen intensiveren Praxisbezug und durch spezielle Ausbildungsmodule auf die Arbeit in den Jugendämtern ausgerichtet werden.

Die Personal- und Sachausstattung der Jugendamtsbereiche wollen wir mindestens im Abstand von zwei Jahren auf ihre Bedarfsgerechtigkeit prüfen und gegebenenfalls anpassen. Dies gilt auch für die Bezahlung der Fachkräfte auf allen Ebenen, einschließlich der Jugendamtsleitungen.

Kinderschutz hat Priorität – Netzwerk sichern und ausbauen

Das Netzwerk Kinderschutz hat sich auch in der Pandemie bewährt. Der Kinderschutz war und ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Dieses Netzwerk wollen wir mit dem Schwerpunkt auf Prävention und frühe Hilfen auch künftig fördern und konzeptionell weiterentwickeln. Wir wollen, dass Land und Bezirke gemeinsam die Voraussetzungen dafür schaffen, den Hausbesuch nach der Geburt eines Kindes in allen Bezirken sicherzustellen. Die Belange des Kinderschutzes wollen wir bei der Personalausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) berücksichtigen. Für die Arbeit der Familiengerichte wollen wir Angebote zur Qualifizierung in der Aus- und Weiterbildung machen, die spezielle Belange des Kinderschutzes berücksichtigen. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass der Kinderschutz auch in Not- und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete jederzeit oberste Priorität hat.

Hilfen zur Erziehung – individuellen Rechtsansprüchen gerecht werden

Wir wollen eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Hilfen zur Erziehung. Sie sollen frühzeitig zur Verfügung stehen und den Kindern und Familien helfen, bevor schwerwiegende Probleme entstehen. Dafür haben wir 2020 in allen Bezirken Flexi-Budgets eingerichtet. Deren Entwicklung wollen wir durch ein fachliches Monitoring begleiten und finanziell weiter unterstützen. Die Finanzierung der Hilfen zur Erziehung wollen wir in gemeinsamer Verantwortung von Land und Bezirken neu ausrichten. Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII sollen dem Bedarf entsprechend ausgebaut und finanziert werden. Kein Bezirk soll auf den Mehrkosten sitzenbleiben. Wir wollen die Voraussetzungen für die Erbringung von Hilfen zur Erziehung in kommunaler Verantwortung schaffen.

Kinder- und Jugendarbeit gesetzlich sichern und zukunftsgerecht ausstatten

Die soziale Infrastruktur, einschließlich der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, ist für die Gesellschaft und unsere Stadt unverzichtbar.

Mit dem Jugendförder- und Beteiligungsgesetz haben wir beste Voraussetzungen geschaffen, um diese Angebote auf dem bisherigen Niveau zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen. Es muss in allen Bezirken Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Ferienreisen, internationale Begegnungen und kulturelle sowie andere Freizeitangebote geben. Kinder und Jugendliche sollen an allen Entscheidungen darüber, insbesondere im Rahmen der bezirklichen Jugendförderpläne, beteiligt werden.

Wir wollen, dass die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit von qualifizierten Beschäftigten in »guter Arbeit« erbracht werden. Die Bewilligung von staatlichen Zuwendungen wird schrittweise an die tarifliche Entwicklung gekoppelt. Wir schlagen zur Stärkung der Tarifbindung im Zuwendungsbereich ein Landestarifbindungsgesetz vor. Damit einhergehende höhere Zuwendungen an die Träger sozialer Arbeit werden vom Land Berlin zusätzlich finanziert.