rot. radikal. realistisch. – Unser Programm für die soziale Stadt


Wahlprogramm 2021

2. Mieten und Wohnen

Eine andere Stadt ist möglich: sozial, ökologisch, demokratisch

Anders als andere europäische Metropolen ist Berlin weiterhin eine Stadt der Mieter:innen. Doch auch hier sind die Mieten explodiert und Einwohner:innen aus den Kiezen verdrängt worden. Während Luxuswohnungen oder Bürogebäude als Renditeobjekte dienen, fehlen für viele Menschen leistbare Wohnungen ebenso wie Kitas oder Kultureinrichtungen. Menschen mit nicht-deutsch klingendem Namen haben es bei der Wohnungssuche oft besonders schwer. Für unterschiedlichste Menschen ist Berlin jedoch eine Heimat.

Was viele nicht für möglich hielten, haben wir gemeinsam mit den vielen aktiven Mieter:innen in Berlin geschafft: einen Kurswechsel einzuleiten, hin zu einer gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik und einer sozialen und demokratischen Stadtentwicklung. Wir haben gebrochen mit einer Politik, die dem Interesse der Immobilienspekulation dient. Wir haben versucht, die scheinbar endlose Mietpreisspirale anzuhalten, und wir haben es geschafft, so viele kommunale Wohnungen und Sozialwohnungen zu bauen, wie seit mehr als 25 Jahren nicht mehr.

Der öffentliche Boden wird nicht mehr veräußert, sondern vor allem an städtische Wohnungsunternehmen übertragen und an Genossenschaften verpachtet. Unser Ziel ist es, Schritt für Schritt die Verfügungsmacht über den Berliner Boden zurückzugewinnen.

Berlin hat einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Jetzt gilt es, die gemeinwohlorientierte Stadt weiterzubauen und die Wende zu verstetigen.

Gemeinsam Stadt entwickeln

Offen und für alle, nicht in geheimen Zirkeln oder hinter verschlossenen Türen, so möchten wir Berlin gestalten. Gemeinsam mit den Berliner:innen. Die sind smart und wissen, wie sich ihre Stadt entwickeln soll.

Die Umverteilung von Handlungsmacht an Bürger:innen ist für uns eine entscheidende Grundlage für eine ermächtigende Beteiligungskultur, umfassende Transparenz und politische Wirkmächtigkeit der Zivilgesellschaft. Proteste, Kampagnen und direktdemo-kratische Instrumente, wie »100 % Tempelhofer Feld«, die Initiative »Deutsche Wohnen & Co. enteignen« oder »Kotti & Co.«, haben in den vergangenen Jahren eine herausragende Rolle gespielt. Wir nehmen Initiativen und engagierte Bürger:innen ernst in ihren Anliegen und entwerfen gemeinsam mit ihnen Konzepte für eine kooperative Stadtentwicklung und eine Stadt für alle, die den Menschen dient. Mit den Leitlinien zur Beteiligung wurde ein verbindlicher Rahmen zur Partizipation von Bürger:innen eingeführt.

Mit dem Initiativenforum Stadtpolitik und dem Runden Tisch Liegenschaftspolitik sind ständige Foren etabliert, in denen Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft aktuelle Herausforderungen der Stadtentwicklung miteinander debattieren. Diese sogenannten intermediären Strukturen müssen so weiterentwickelt werden, dass die genannten Akteure tragfähige Lösungsansätze für bedrohte Initiativen und Projekte ausverhandeln und umsetzen können.

Wir unterstützen daher die Forderung des Berliner Initiativenforums Stadtpolitik nach einer kurzfristig umzusetzenden »Taskforce für bedrohte Räume der Berliner Mischung und Soziokultur« sowie einer langfristig wirksamen »Schiedsstelle« zur Mediation und ständigen Begleitung von Konflikten in stadtentwicklungspolitischen Streitfällen.

Für die Förderung der Kooperation und Koproduktion in der Stadtentwicklung und der Kulturpolitik soll das Bündnis »Kultur Räume Berlin« gesichert, gestärkt und erweitert werden. Wir wollen Beteiligungsinstrumente weiter stärken und Berliner:innen zu Entscheider:innen für den sozialökologischen Stadtumbau machen.

Soziale Mietenpolitik und Mietenregulierung

Seit Jahren kannten die Mieten nur eine Richtung: nach oben. In keiner anderen deutschen Stadt sind sie in den letzten Jahren so stark gestiegen wie in Berlin. Vielerorts wurden Mieter:innen aus dem Zentrum an den Stadtrand gedrängt. Doch auch dort haben die Mietpreise zunehmend angezogen. Wir wollen, dass Berlin für alle Menschen bezahlbar ist – in der Innenstadt und am Stadtrand.

Mit dem Mietendeckel haben wir in der Praxis bewiesen, wie ein wegweisendes Instrument zur Bekämpfung des Mietenwahnsinns funktionieren kann. Durch die Klage der mit der Immobilienlobby verbündeten CDU und FDP hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Bund abschließend für die Mietpreisregulierung im freifinanzierten Wohnungsmarkt zuständig ist. Damit finden wir uns nicht ab. Wir werden den Druck auf den Bund erhöhen. Unser Ziel ist ein bundesweiter Mietendeckel oder zumindest eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, Mietpreise zu deckeln und zu regulieren. In einer früheren Entscheidung des Bundesverfas-sungsgerichts zur »Mietpreisbremse« wurde bereits festgestellt, dass eine weitere Begrenzung der Mietpreisspirale möglich ist.

Unser Ziel bleibt, die Versorgung mit bezahlbaren Wohnungen für breite Teile der Bevölkerung zu sichern. Dafür brauchen wir einen wirksamen bundes- und landesrechtlichen Ordnungs-rahmen, der die Wohnungswirtschaft in Berlin an feste Regeln bindet.   

Wir werden unsere politischen Anstrengungen zur Eindämmung des Mietenanstiegs auch auf Landesebene weiter verstärken. Wichtige Instrumente sind dabei u. a. eine Deckelung der Mieten bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen, die massive Ausweitung der öffentlichen Wohnungsbestände durch Neubau, Ankauf und eine Vergesellschaftung der großen privaten Immobilienkonzerne, der Aufbau eines Wohnungskatasters, eine konsequente Ausweisung von Milieuschutzgebieten und die Eindämmung der Umwandlung von Miet- in Eigentums-wohnungen, das Verfolgen von spekulativem Leerstand und Ferienwohnungen sowie der Aufbau eines Landesamtes für Wohnungswesen, in dem alle Aufgaben, die das Wohnungs-
wesen in der Stadt betreffen, gebündelt und bearbeitet werden.

Wohnraum ist keine Ware

Alle Menschen brauchen eine angemessene Wohnung zu fairen Mietpreisen. Der Spekulation mit Wohnraum stellen wir uns konsequent entgegen. Wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, um über eine öffentliche Regulierung das Marktgeschehen einzuhegen.

Auf der Grundlage einer vom Bund übertragenen Landeskompetenz schlagen wir vor, ein Wohnungswirtschaftsgesetz einzuführen. Darin sollen eine dauerhafte Deckelung der Mieten, Vorgaben für die Instandhaltung der Wohnungsbestände durch die Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen, der Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen für die Zeit einer angespannten Wohnraumversorgungssituation und Richtlinien zur Mitbestimmung von Mieter:innen enthalten sein.

Außerdem wollen wir verbindliche Regelungen, so dass bei Bedarf auch private Vermieter:innen ihre Wohnungsbestände zur sozialen Belegung zur Verfügung stellen müssen, um diejenigen Berliner:innen mit Wohnraum zu versorgen, die es aktuell besonders schwer haben, eine Wohnung zu finden.

Wir wollen die Mieterhöhung durch Modernisierung bremsen. Mit einer Zuschussförderung für energetisch sinnvolle Maßnahmen sollen im privaten Wohnungsbestand Belegungsbindungen bei der Wiedervermietung geschaffen werden. So können nicht nur durch Neubau Bindungen neu geschaffen, vor allem in Altbauten im S-Bahn-Ring können Wohnungen preiswert gehalten und an soziale Ziele gebunden werden.

Transparenz auf dem Immobilienmarkt ist zwingende Grundlage für eine effektive Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Wohnungssektor, für die politische Regulierung des Marktgeschehens und eine öffentliche Debatte über Vermögensverteilung und soziale Verantwortung. Deshalb wollen wir ein Mieten- und Wohnungskataster einführen, das die tatsächlichen Mieten und Eigentümer:innen aller Wohnungen in Berlin erfasst. Das Kataster dient perspektivisch auch als Grundlage für Instrumente wie den Mietspiegel.

Mitten in Berlin, der Stadt der Wohnungsnot, stehen Wohnungen aus spekulativen Gründen leer. Das ist kein Kavaliersdelikt. Denn: Eigentum verpflichtet! Wir wollen das Zweckentfremdungsverbot weiter verschärfen, um Leerstand effizienter zu ahnden und Abrisse zu erschweren. Zudem wollen wir die Zahl der Ferienwohnungen weiter reduzieren und den Wohnraum wieder den Berliner:innen zur Verfügung stellen.

Seit Beginn der Regierungsübernahme von Rot-Rot-Grün hat sich die Anzahl der Milieuschutz-gebiete in Berlin verdoppelt. Unser Ziel ist es, diese Gebiete auszuweiten und so in der ganzen Stadt Menschen vor Aufwertung und Verdrängung zu schützen.

Nach dem Beispiel Wien wollen wir den Anteil an kommunalem, genossenschaftlichem und sonstigem gemeinwohlorientierten Wohnungsbestand in den kommenden Jahren durch Ankauf, Vorkauf, Vergesellschaftung und Neubau erheblich ausweiten. Auch der »Stadtentwicklungs-plan Wohnen« sieht vor, dass mindestens 50 Prozent der bis 2030 neu gebauten Wohnungen zu leistbaren Mietkonditionen durch landeseigene Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger geschaffen werden sollen.

Mit dem kommunalen Vorkaufsrecht haben wir in den vergangenen Jahren ein wirksames Instrument erschlossen. Wer grundsätzlich bereit und in der Lage ist, dieses Recht auszuüben, wo immer es geht, kann Menschen auch über Abwendungsvereinbarungen wirksam vor Verdrängung schützen. Wir wollen sicherstellen, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften stets als Erwerber, zu deren Gunsten das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, zur Verfügung stehen. Beim Abschluss von Abwendungsvereinbarungen wollen wir mit starken Regelungen die betroffenen Mieter:innen noch besser vor Wohnungsverlust schützen, wenn ihr Haus verkauft wird, und auf Bundesebene auf notwenige Verbesserungen im Baugesetzbuch drängen.

In prägnanten Aktionen zivilen Ungehorsams haben Aktivist:innen in den letzten Jahren vermehrt durch Besetzungen auf die massive Wohnungsnot in der Stadt aufmerksam gemacht. Wir setzen uns dafür ein, dass Hausbesetzungen insbesondere bei jahrelangem Leerstand entkriminalisiert werden. Räumungen wie beim Syndikat oder der Liebig 34 wollen wir ausschließen und dafür neue rechtliche Instrumente entwickeln. Wir wollen die sogenannte Berliner Linie abschaffen. Wir streben ein Leerstandsgesetz an. Mit diesem soll grundsätzlich die Besetzung von seit mindestens einem Jahr leer stehendem Wohnraum zu einem dauerhaften Wohnrecht führen, es sei denn, die Eigentümer:innen verpflichten sich verbindlich, in einem begrenzten Zeitraum den Wohnraum zu sozial verträglichen Mieten zur Verfügung zu stellen.

Soziale Wohnraumversorgung

In der Berliner Landesverfassung ist das Recht auf Wohnen verankert. Seit 2010 sind die Mieten jedoch überdurchschnittlich gestiegen, die Einkommen dagegen kaum. Hier hat eine kalte Enteignung von Mieter:innen stattgefunden. Gleichzeitig hat die Anzahl der Wohnungsräumungen zugenommen. Trotz unseres begonnenen Umsteuerns in der Berliner Mietenpolitik haben viele Menschen keine Chance, auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden. Das betrifft zunehmend auch Menschen mit mittlerem Einkommen.

Wir wollen dem staatlichen Auftrag der sozialen Wohnraumversorgung gerecht werden und alle Berliner:innen mit angemessenem Wohnraum versorgen. Vor allem Menschen im Transferbezug haben es oft schwer, eine Wohnung zu finden und diese zu finanzieren. Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und für Heizung (AV Wohnen) haben wir daher in der vergangenen Legislaturperiode an die realen Bedürfnisse angepasst und wollen diese weiterhin bedarfsgerecht ausgestalten.

Wir haben die förderbedingten Mieterhöhungen in den Wohnungen des alten sozialen Woh-nungsbaus weitgehend gestoppt. Wir werden weiter darauf hinwirken, dass für Mieter:innen mit geringem Einkommen eine Senkung der Belastung durch die Ausrichtung der Mieten am Haushaltsnettoeinkommen erreicht wird und die bislang mögliche Anrechnung fiktiver, real nicht entstandener Kosten durch Vermieter (z.B. bei Immobilienkauf unter den ursprünglichen Erstellungskosten aufgrund des Einfrierungsgrundsatzes) ausgeschlossen wird.

Bei der Mietenentwicklung im neuen sozialen Wohnungsbau ist Vorsorge zu treffen, dass die dort implementierten jährlichen Mietsteigerungen sich nicht zu unsozialen Belastungen für die wohnberechtigten Haushalte aufbauen. Die Förderbedingungen des neuen sozialen Wohnungsbaus sind dahingehend weiterzuentwickeln, dass eine dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindung erreicht wird.

Eigenbedarfskündigungen zurückdrängen

Die Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs ist ein probates Mittel zur Erhöhung der Miete, denn ein Großteil der Vermieter, die sich auf Eigenbedarf berufen, tut dies missbräuchlich. Eigenbedarf wird vorgetäuscht, die Wohnung soll in Wahrheit teurer vermietet oder verkauft werden. Die Bundesregierung verweigert seit Jahren, eine Verbesserung des Mieter:innen-schutzes im Bürgerlichen Gesetzbuch vorzunehmen. Das Land Berlin muss seine Anstrengungen fortführen und verstärken, dass im Bundesrecht der Schutz der Mieter:innen gegen Eigenbedarfskündigungen ausgebaut wird.

Eigenbedarfskündigungen sollen für die Zeit einer angespannten Wohnraumversorgungssitua-tion ausgeschlossen werden. Sie dürfen in der übrigen Zeit nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Der Personenkreis soll auf Familienangehörige ersten Grades begrenzt werden. Wer eine bewohnte Wohnung kauft, soll keinen Eigenbedarf geltend machen können. Wir werden Mieter:innen gezielt durch öffentliche Informations- und Beratungsangebote unterstützen, sich zivilrechtlich zu wehren.

Gegen Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentum

Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen führen zu Mieter:innenverdrängung und enormen Preissteigerungen. Knapp12 700 Wohnungen wurden 2019 umgewandelt, davon rund 5 300 in Milieuschutzgebieten. Berlin gilt als angespannter Wohnungsmarkt. Der Senat hatte daher 2015 eine Verordnung erlassen, nach der Umwandlungen in Milieuschutzgebieten genehmigt werden müssen.

Gemäß Bundesbaugesetzbuch ist in sozialen Erhaltungsgebieten die Genehmigung zur Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung zu erteilen, wenn sich die Eigentümer:innen verpflichten, die Wohnungen nach der Umwandlung sieben Jahre lang ausschließlich an deren Mieter:innen zu verkaufen. Das bisherige Umwandlungsverbot für Milieuschutzgebiete konnte daher den Umwandlungsdruck nur unzureichend bremsen. Die Koalition hat mehrmals durch Bundesratsinitiativen auf eine notwendige Änderung des Baugesetzbuches hingewirkt – leider ohne Erfolg.

Zusammen mit Mieter:innenvereinen und Initiativen setzen wir uns für ein Verbot von Umwandlungen in angespannten Märkten ein – also für ganz Berlin.

Das Land Berlin wird daher weiter Druck auf die neue Bundesregierung ausüben, um eine wirksame Regelung gegen Umwandlungen gesetzlich zu verankern.

Landeseigene Wohnungsunternehmen als Pfeiler für bezahlbare Mieten

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) mit ihren knapp 336.000 Wohnungen sind ein Garant für dauerhaft bezahlbare Mieten, günstigen Neubau und die Beteiligung ihrer Mieter:innen an einer sozial-ökologischen Quartiersentwicklung. Bis Ende 2021 werden sie in dieser Wahl-
periode voraussichtlich 21.000 neue Wohnungen gebaut und über 25.000 Wohnungen angekauft haben. Das Ziel, den Bestand um mindestens 40.000 Wohnungen zu vergrößern, wurde übertroffen. Damit konnte jedoch die hohe Versorgungslücke bei leistbaren Wohnungen noch nicht geschlossen werden. Eine starke öffentliche Wohnungswirtschaft ist der Schlüssel für eine soziale Wohnraumversorgung. Durch eine Ausweitung der kommunalen Wohnungsbestände kann die Stadt langfristig den Wohnungsmarkt steuern.

Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und Wohnungsunternehmen wollen wir weiter-entwickeln und an die Erfordernisse anpassen. Im Neubau muss die Quote von Sozialwohnungen auf 75 Prozent erhöht werden. In einzelnen Projekten ist diese Quote in innenstädtischen Bereichen auf 100 Prozent anzuheben. Dabei sollen sich die landeseigenen Wohnungsunternehmen an Modellprojekten wie dem Dragonerareal orientieren. Wir wollen die Belegungsquote von WBS-Berechtigten bei Wiedervermietung im Bestand auf 70 Prozent erhöhen.

Zwangsräumungen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen eingestellt werden. Die Wohnraumversorgung (Anstalt öffentlichen Rechts) soll bei ihren gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Mieter:innenmitbestimmung, der Kontrolle, Evaluierung und Weiterentwicklung der LWU gestärkt werden. Dafür wollen wir auch das Wohnraumversorgungsgesetz weiterentwickeln.

Wir wollen die Regelungen des vom Bundesverfassungsgericht gekippten Mietendeckels auf die landeseigenen Wohnungsunternehmen übertragen und sie auf die Einhaltung sozialer Mietziele dauerhaft verpflichten.

Beim Neubau von bezahlbaren Wohnungen und Sozialwohnungen kommt es vor allem auf die landeseigenen Wohnungsunternehmen an. Um ihre Kapazitäten für günstigen Wohnungsbau zu erhöhen, sollen sie künftig stärker miteinander kooperieren. Durch übergreifende Planung und einheitliches serielles und modulares Bauen kann zügiger und kostengünstiger Wohnraum geschaffen werden. Zudem schlagen wir vor, dass eine Bauhütte geschaffen wird, die Bauleistungen für gemeinwohlorientierte Wohnbauträger:innen erbringt.

Die Servicequalität der Unternehmen vor Ort soll deutlich verbessert werden. Wir wollen verschiedene Modelle der stärkeren Zusammenarbeit prüfen, wie Aufbau eigener Planungs- und Baukapazitäten bis hin zu Holding-Modellen. Der Einfluss von Politik und Verwaltung auf die landeseigenen Wohnungsunternehmen muss verstärkt werden, um dauerhaft einen sozialen Kurs der Unternehmen abzusichern. Bei allen Aufgaben im Zusammenhang mit dem sozialen Versorgungsauftrag, die das Land Berlin den Unternehmen überträgt, muss die wirtschaftliche Stabilität der LWU gewahrt bleiben.

Wir befürworten und unterstützen bauliche Ergänzungen durch kommunale Wohnungsunter-nehmen in bestehenden Wohnquartieren. Wichtig ist dabei jedoch, dass die Wohn- und Lebensqualität in den bestehenden Wohnungen und im umliegenden Wohnquartier gesichert bleibt. Bei Bauvorhaben muss die Partizipation der Mietern:innen und Anwohner:innen der bestehenden Wohnanlagen von Beginn an sichergestellt werden. Der Partizipationsprozess soll früh beginnen und ist transparent und ergebnisoffen zu gestalten.

Wir wollen die Berliner Wohnungen der Berlinovo aus den Fonds herauslösen und in den kommunalen Wohnungsbestand eingliedern. Eine Perspektive als eigenständiges Unternehmen kann es für die Berlinovo nach Auflösung der Fonds und Ablösung der Garantien aus dem Bankenskandal nur geben, wenn es gelingt, eine sinnvolle und tragfähige Aufgabenbestimmung als öffentliches Unternehmen zu entwickeln.

Wir setzen uns dafür ein, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen innerhalb des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) darauf hinwirken, dass dieser wieder eine Interessenvertretung der gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen wird. Falls dies nicht möglich ist, sollten sich die LWU gemeinsam mit allen gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen in einem Verband zusammenschließen. Künftig sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen gemeinsam mit anderen gemeinwohlorientierten Wohnbauträger:innen noch stärker für eine soziale Wohnraumversorgung in Berlin werben und sich von privaten und renditeorientierten Unternehmen, wie etwa Deutsche Wohnen, abgrenzen.

Kooperation mit den Genossenschaften

Neben den landeseigenen Wohnungsunternehmen sind die Genossenschaften mit ihren knapp 200  000 Wohnungen unverzichtbare Partnerinnen für eine soziale Wohnraumversorgung. Nach Jahrzehnten ohne Förderung hat die rot-rot-grüne Landesregierung 2017 die Genossenschafts-förderung wiederaufgelegt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Förderung verstetigt und erhöht wird.

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche städtische Flächen für den Mietwohnungsbau an Genossenschaften vergeben. Auch in den 16 neuen Stadtquartieren sind Flächen reserviert worden. Wir wollen den Zugang zu landeseigenen Grundstücken verbessern und Flächen an Genossenschaften per Erbpacht zu Bedingungen vergeben, die sich am Ertrag ausrichten, der sich mit preisgünstigen bzw. preisgebundenen Wohnungen erzielen lässt. Die Wohnraum-förderung Berlins richtet sich explizit auch an das starke Genossenschaftssegment.

Wir möchten die Genossenschaften dabei unterstützen, hier künftig einen größeren Beitrag zu leisten und mehr leistbare, mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen zu errichten.

Deutsche Wohnen & Co. enteignen:
einen gemeinwohlorientierten Wohnungssektor aufbauen

Große Immobilieninvestor:innen und Wohnungskonzerne bauen in der Regel wenig oder am Bedarf vorbei, erhöhen die Miete, verdrängen Mieter:innen und spekulieren mit Wohnraum. Sie gehören vergesellschaftet. Deshalb kämpfen wir für die Vergesellschaftung der großen Immobilienkonzerne und deren Überführung in öffentliches Eigentum unter demokratischer Kontrolle und Verwaltung. Wir unterstützen dafür das Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co. enteignen«.

Nach einem erfolgreichen Volksbegehren werden wir uns für eine zügige Umsetzung des Volksbegehrens und ein entsprechendes Gesetz einsetzen. Für uns ist dabei klar, dass die Entschädigung sehr, sehr deutlich unterhalb des Marktwertes liegen muss, so wie es Art. 15 GG ermöglicht. Wir orientieren uns und kämpfen für eine Entschädigungssumme, die sich nicht am Werterhalt der Eigentümer:innen misst, sondern am Interesse der Allgemeinheit. Eine Richtschnur kann hierfür das Faire-Mieten-Modell der Initiative »Deutsche Wohnen & Co enteignen« sein, das von einem Ertragswert bei sozialen Mieten ausgeht.

Sollte der Bund sich weigern, eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit zu etablieren, wollen wir eine entsprechende Landesregelung prüfen. Um den gemeinwohlorientierten Wohnungssektor in Berlin auszubauen, wollen wir ein Ankaufsangebot für verkaufswillige private Einzeleigentümer:innen etablieren. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Häuser oder Wohnungen zu angemessenen Konditionen an landeseigene Wohnungsunternehmen zu verkaufen.