Netzpolitische Einschätzung des Koalitionsvertrags

Als LAG Netzpolitik haben wir uns den neuen Koalitionsvertrag für das Berliner Abgeordnetenhaus angeschaut und schätzen diesen aus digitalpolitischer Sicht wie folgt ein:

Positives:
  • Public Money, Public Code ist sinngemäß verankert
  • OpenSource-Fund für Entwickler-Communities
  • ITDZ soll zum kundenorientierten, kompetenten Dienstleister umgebaut werden
  • Stadtportal Berlin.de wird in Angriff genommen
  • Reparaturcafes gefördert (bleibt aber völlig unklar, wie)
  • DigiS Berlin soll weiterfinanziert werden (es fehlt aber Aussage zu langfristiger Finanzierung)
  • Transparenzgesetz noch 2022 (Umsetzungsfristen sind aber wenig ambitioniert)
  • Funkzellentransparenzsystem soll in Regelbetrieb überführt werden
  • Servicestelle "Datenschutzberatung"
  • LfDI soll personenbezogene Datenverarbeitung beim LfV überprüfen -> negativ: keine Verbindlichkeiten festgelegt
  • Open Data-Beauftragte + Chief Data Scientists "in den Verwaltungen" (jedoch unklar wie Kompetenz, Personal und Weisungsbefugnisse festgelegt sind).

 

Negatives:
  • Chief Digital Officer (CDO) ist SPD und bei Inneres angesiedelt --> fraglich ob sich die bisherigen strukturellen Probleme lösen lassen
  • Mobile Videoüberwachung ist drin (das zu Recht kritisierte Konzept der "kriminalitätsbelasteten Orte" wird damit weiter manifestiert)
  • FOSS-Strategie nicht klar erkennbar, fällt weit hinter Beschlüsse in Schleswig-Holstein zurück
  • Finanzierungsvorbehalt: Außerhalb der Pandemie-Kredite ist Sparpolitik fest verankert
  • Ansage gegen Staatstrojaner und pro informationelle Selbstbestimmung fehlt
  • es fehlen Aussagen zur Einbindung privater Akteure in OpenData/offene Schnittstelle-Projekte (z.B. beim Thema Mobilitätsdaten und Fahrzeugsharingmarkt)
  • Qualifizierung von Stadtteilzentren zu Treff/Beratung/Nutzung von/für FOSS-Anwendungen fehlt
  • Verbot zur Nutzung von Schwachstellen fehlt ebenso wie die verpflichtende Meldung an Betroffene (Unternehmen/Behörden/ BSI)
  • wer besitzt Vorschlagsrecht f. LfDI? Wird Art. 53 DSGVO berücksichtigt?
  • Auditierung der Verwaltung fehlt (z.B. im Bereich Nachrichtendienste)
  • keine Personalaufstockung bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit
  • keine konkret benannte Open-Data-Pflicht für Mobilitätsdienstleistungen mit international üblichen Standards (GBFS/MDS)
  • Unklar, nach welchem Standard Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden