LV-Beschluss 7-055/20

Keine S-Bahn-Ausschreibung ohne umfassende Garantie für Beschäftigungssicherung und Erhalt der bestehenden Tarifstandards

Der Landesvorstand der DIE LINKE. Berlin bekräftigt die zuletzt durch den Landesparteitag am 23. November 2019 beschlossene Position: Wir wollen einen S-Bahn-Betrieb aus einer Hand und lehnen entsprechend eine Zerschlagung der S-Bahn ab. Die bereits in der Vergangenheit getroffene Entscheidung, die Vergabe der S-Bahn-Leistungen auf mehrere Lose für unterschiedliche Strecken aufzuteilen und getrennt für Betrieb und Instandhaltung vorzunehmen, halten wir weiterhin für eine falsche Entscheidung. Für die unter diesen schwierigen Bedingungen jetzt anstehende Ausschreibung muss aber zumindest sichergestellt sein, dass die auf dem Landesparteitag beschlossenen Kriterien erfüllt sind.

DIE LINKE. Berlin begrüßt entsprechend, dass im Rahmen der Verhandlungen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg unserer Forderung nachgekommen wurde, die obligatorische Verpflichtung aller Bewerber auf einen neuen Werkstattstandort zu streichen. Unverzichtbar bleibt aber weiterhin,

  • dass eine umfassende Beschäftigungssicherung für alle beim bisherigen Betreiber Beschäftigte und Beschäftigtengruppen (auch für diejenigen Dienstleistungen wie zum Beispiel in der Fahrgastinformation und im Kundendialog, die bisher keinem Fachlos zugeordnet sind) sichergestellt und dies so weit möglich durch eine umfassende und klar definierte Personalübernahmeanordnung abgesichert wird;
  • dass für alle Beschäftigtengruppen sichergestellt ist, dass es zu keinerlei Verschlechterungen bei den tariflichen Entgelten und allen anderen tariflichen Bestandteilen kommt und dazu entsprechend auch die günstigeren ortsüblichen Tarifverträge für S-Bahn-Leistungen der Ausschreibung zugrunde gelegt werden anstatt der in den bisherigen Eckpunkten zur Ausschreibung angeführten bundesweiten Tarifverträge;
  • dass neben der Verpflichtung zur Einstellung einer Mindestzahl von Auszubildenden pro Ausbildungsjahr auch die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (unter Verzicht auf den »Freikauf« durch Nutzung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe) im Rahmen der Ausschreibung sichergestellt wird.

Die genannten Anforderungen sind zwingend in einer entsprechenden Protokollerklärung zum jetzt anstehenden Senatsbeschluss zur Vergabe der S-Bahn-Leistung zu garantieren.

Um sicherzustellen, dass die genannten Anforderungen an die Ausschreibung im finalen Ausschreibungstext tatsächlich erfüllt sind, ist – angesichts der politischen und finanziellen Tragweite dieser Entscheidung für den gesamten Senat und die gesamte Stadt – sicherzustellen, dass der Beschluss über den finalen Ausschreibungstext in Form eines gesonderten Senatsbeschlusses zu erfolgen hat.


Beschlussfassung: einstimmig (per Videokonferenz)