AFD-Verbot prüfen

Beschluss 35 / 3 / 9

Der Landesparteitag fordert die Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass Berlin sich der Initiative aus Bremen für eine ordentliche und rechtssichere Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens anschließt. Auch unsere LINKE Gruppe soll sich im Bundestag dafür einsetzen.

Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Es braucht eine solide und rechtssichere Prüfung, um die verfassungsfeindliche Ausrichtung der Alternative für Deutschland nachzuweisen
  • Dementsprechend sind Belege zusammenzutragen über verfassungsfeindliche Aussagen, die aufzeigen, inwieweit die Partei versucht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
  • Dazu ist neben der Berücksichtigung obergerichtlicher Entscheidungen über die AfD als Verdachtsfall auch eine entsprechende Materialsammlung notwendig, die nicht nur durch die Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz erarbeitet wird, sondern auch eine Einbeziehung wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Expertise nötig
  • Geprüft werden soll auch ein vereinsrechtliches Verbot der „Jungen Alternative“
  • Ein Verbotsverfahren ist selbstverständlich nicht die einzige Antwort auf das Erstarken des Rechtsextremismus. Insbesondere kurz- und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen sind unabhängig von einem möglichen Verbotsverfahren konsequent durchzuführen. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus bleibt eine permanente politische und gesellschaftliche Aufgabe.