Bildungszeit für Arbeitnehmer*innen tatsächlich ermöglichen
Beschluss 2 / 1 / 9
Das Bundesarbeitsgericht hat im Dezember 2022 entschieden, dass der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmer:innen nur verjährt, wenn Arbeitgeber:innen sie zuvor auf ihren konkreten Anspruch und die Verfallsfristen hingewiesen hat. Dies sollte auch für den Anspruch auf Bildungszeit nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) gelten.
DIE LINKE. Berlin setzt sich deshalb dafür ein, dass das BiZeitG so geändert wird, dass der Anspruch auf Bildungszeit am Ende des Jahres nicht verfällt, sondern zusätzlich in die Folgejahre übertragen wird, wenn Arbeitgeber:innen die Arbeitnehmer:in zuvor nicht auf diesen Anspruch und die Verfallsfristen hingewiesen hat. Die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus wird gebeten, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in das Abgeordnetenhaus einzubringen.