Einrichtung eines Energie-Grundkontingents und eines „Energieschulden-fonds“

Beschluss 2 / 3 / 8

Die Berliner Mandatsträger*innen setzen sich gegenüber dem Bund intensiv für die Einrichtung eines Energie-Grundkontingents ein. Das Energie-Grundkontingent soll den Privathaushalten entsprechend der Haushaltsgröße kostenlos mindestens aber deutlich vergünstigt bereitgestellt werden. Zudem müssen Energiesperren für Privathaushalte zukünftig untersagt werden.

Darüber hinaus setzen sich die Berliner Mandatsträger*innen für die Einrichtung eines Energieschuldenfonds auf Landesebene ein. Mit einem solchen Energieschuldenfonds soll die Möglichkeit bestehen, Antragsteller*innen einen Zuschuss und/oder ein zinsloses Darlehen zum Ausgleich bestehender Energieschulden zu finanzieren, um eine drohende Energiesperrung zu verhindern.