Endlich inklusive Bildung verwirklichen und Schulgesetz reformieren!

Beschluss 31 / 3 / 9

Die Linke Berlin steht für Chancengleichheit und setzt sich für einen diskriminierungsfreien und inklusiven Zugang zur Bildung, insbesondere auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24) ein.

Die Linke Berlin beauftragt ihre Mitglieder in der Abgeordnetenhausfraktion sich dafür einzusetzen, dass der chancengleiche Zugang auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen langfristig und dauerhaft gesichert wird.

Hierfür sollen die zuständigen Fachpolitiker*innen der Abgeordnetenhausfraktion

  1. auf eine Schulgesetzesreform hinwirken, die die Schulpflicht für alle Kinder gleichberechtigt umsetzt, indem den Bezirken durch den Senat verbindliche Vorgaben für den gleichberechtigten Zugang von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den bezirklichen Schulentwicklungsplänen gemacht werden;
  2. den Ausbau von in den Schulen angesiedelten bzw. an die Schulen angeschlossene Angebote (z.B. Kleinklassen mit sozialpädagogischem Tagesangebot, pädagogisch qualifizierte shadow teacher als kindbezogene stabile Begleitung; Ruheräumen in Schulen) fordern, um Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen eine angemessene Unterstützung und die Möglichkeit zu bieten, in Klassenverband und Regelschule zu bleiben oder dorthin zurückzukehren;
  3. den Ausbau von zielgruppenspezifischen, kindbezogenen und in der Schule angesiedelten Bildungsangeboten nach dem Berliner Schulgesetz für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen fordern, für die temporär keine angemessene Beschulung im regulären Klassenverband sichergestellt werden kann sowie
  4. eine angemessene schulische Ausstattung und schulische Angebote zu schaffen, damit eine dauerhafte und gute Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Klassenverband und Regelschule sichergestellt werden kann. Dazu gehört, darauf hinzuwirken, dass monetäre und strukturelle Fehlanreize abgebaut, eine Deckelung von angebotenen sonderpädagogischen Stunden durch die SIBUZ beendet wird und die Regelschulen in ihren Kapazitäten gezielt, effektiv und nachhaltig so gestärkt werden, dass eine Regelbeschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ermöglicht wird und die Familien zudem besser eingebunden werden, indem die gesetzliche Pflicht zur Dokumentation des Einsatzes zusätzlichen pädagogischen Personals für die Beschulung behinderter Kinder eingehalten wird.