Energiewohngeld in Berlin einführen – Bewohner*innen in stationärer Pflege sofort entlasten

Beschluss 18 / 4 / 8

Die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, sich für ein sofortiges Energiewohngeld für Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen einzusetzen.

  1. Das „Energiewohngeld“ umfasst alle energiebedingten Mehrkosten bezogen auf einen festen Stichtag vor dem 30.06.2022 in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen. 
  2. Das „Energiewohngeld“ soll aus dem Steuerüberschuss von 2,3 Milliarden Euro finanziert werden. Dafür sind die Einrichtungsbetreiber wenn möglich zu verpflichten, nachweislich die Investitionskostenanteile für die Heimbewohner*innen ab dem Stichtag nicht weiter anzuheben.
  3. Gemeinsam mit Sozialverbänden und Gewerkschaften entwickeln Fraktion und Partei DIE LINKE. ein Konzept für eine Investitionskostenförderung in der Langzeitpflege, das auch die ambulante Pflege einbezieht. Ziel ist, auch häuslich gepflegte Berlinerinnen und Berliner von hohen Energiekosten – die in steigenden Preisen der Pflegedienste sichtbar werden - zu entlasten.
  4. Das „Energiewohngeld“ in stationären Pflegeeinrichtungen wird mindestens gezahlt bis zur Einführung eines Preisdeckels für Strom und Gas sowie eines monatlichen Zuschusses zu den Energiekosten für alle Bürgerinnen und Bürger.
  5. Die Erfahrungen mit dem „Energiewohngeld“ werden wissenschaftlich evaluiert und in ein Gesamtkonzept „Pflegewohngeld“ überführt.