Grundsteuer-Reform nicht zulasten des Ostens!

Beschluss 36 / 3 / 9

Die Linke setzt sich für eine Grundsteuer-Reform in Berlin ein, die nicht zulasten des Ostens geht.

  1. Es braucht eine wirksame Härtefallregelung: Die Verdoppelung oder Verdreifachung der Grundsteuer würde Menschen im Osten der Stadt, die in selbstgenutztem Wohneigentum wohnen, außerordentlich belasten. Der Senat muss unverzüglich Klarheit über die Regelungen schaffen und die potenziell Betroffenen informieren.
  2. Um mehr Gerechtigkeit herzustellen, müssen bei der weiteren Ausgestaltung der Grundsteuer-Reform Nichtwohngrundstücke stärker belastet werden. Derzeit verschiebt sich in Bezug auf das Gesamtgrundsteueraufkommen die zukünftige Belastung von Wohngrundstücken im Verhältnis zur Belastung von Nichtwohngrundstücken noch stärker als vor der Reform.
  3. Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete ist ungerecht. Von einer Erhöhung der Grundsteuer wären hunderttausende Mieterinnen und Mieter betroffen, die die Grundsteuer über ihre Nebenkosten an die Vermieter abführen. Wir sehen die Bundesregierung in der Pflicht endlich die Umlagefähigkeit auf Mieten abzuschaffen, sonst wird die Grundsteuer-Reform auch die Mieterinnen und Mieter in Marzahn-Hellersdorf und Berlin treffen und zusätzlich belasten. Die schwarz-rote Koalition muss sich endlich auch um die Interessen der Mieterschaft kümmern!