Wohnortnahe Gesundheitsversorgung für alle

Beschluss 18 / 2 / 9

Obwohl Berlin eine Gesundheitsmetropole mit medizinischen Einrichtungen auf hochrangigem internationalem Niveau ist, erleben viele Patient*innen einen Mangel bei der basalen Versorgung. Ob es um lange Wartezeiten in Rettungsstellen, Personalmangel auf den Stationen oder den Mangel an Haus- und Kinderärzt*innen in den Ostbezirken, in Spandau oder Reinickendorf geht. Auch Facharzttermine oder Plätze in der Psychotherapie für Kinder und Erwachsene sind Mangelware und in vielen Fällen erst nach einigen Monaten Wartezeit oder wie aktuell im Bereich Gastroskopie zu bekommen. Viele Praxen lehnen neue Patient*innen wieder ab, angesichts zunehmender Einwohnerzahlen eine verheerende Entwicklung.

Mehr als die Hälfte der ambulant arbeitenden Ärzt*innen in Berlin ist über 55 Jahre alt, bei den Praxisinhaber*innen sind es sogar 61 Prozent. Immer weniger Arztpraxen, insbesondere Hausärzt*innen, finden eine Nachfolge. In den drei Ostbezirken Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und Lichtenberg sind mehr als 130 Hausarztsitze nicht besetzt. Hier kann man von einer Versorgungskrise sprechen. Aber auch in Bezirken wie Spandau und Reinickendorf spitzt sich die Lage bereits zu.  Neben dem Wunsch, angestellt zu arbeiten, führen auch die steigenden Anteile von Teilzeitbeschäftigung sowie der Fachkräftemangel in nichtärztlichen Gesundheitsberufen (insb. Medizinische Fachangestellte) zu einem sich verstärkenden Mangel an Nachfolgen für die Niederlassung. Wir können aber eine bedarfsgerechte und flächendeckende Gesundheitsversorgung nicht der individuellen Entscheidung junger Medizinerinnen und Mediziner zur Unternehmensgründung überlassen.

Der Krankenhaussektor in unserer Stadt, besonders Häuser der Allgemeinversorgung, ist ebenfalls in eine Krise geraten. Pflegekräfte werden händeringend gesucht. Der Fachkräftemangel führt zu Einnahmeausfällen und Bettenschließungen sowie zur Überlastung der Beschäftigten in den Krankenhäusern. Die Investitionsfinanzierung, für die die Länder zuständig sind, liegt in Berlin seit Jahrzehnten weit unter dem Bedarf. Die Folge ist ein erhöhter Einsatz von Eigenmitteln der Träger, die diese auf dem Rücken der Beschäftigten und zu Lasten der Behandlungsqualität aus den Fallpauschalen erwirtschaften müssen.

Die bevorstehende Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat den Abbau von Betten und die Schließung von Krankenhäusern zum Ziel. Bestimmte Behandlungen soll nur noch durchführen dürfen, wer bestimmtes Personal, technische Ausstattung und entsprechende Fallzahlen vorweisen kann. Das ebenfalls von Lauterbach prokamierte Ziel der Entökonomisierung wird nicht erreicht, denn die Fallpauschalen bleiben weiter als Teil der Gesamtfinanzierung bestehen. Der andere Teil der Finanzierung, die so genannten Vorhaltepauschalen, werden ebenfalls nach bestimmten Kriterien wie der Fallzahl und der Ausstattung vergeben. Sie sind der Hebel zum Abbau von Betten und zur Schließung von Abteilungen oder ganzen Häusern.

Werden jedoch Kapazitäten im Krankenhaussektor abgebaut, müssen die Patient*innen ambulant versorgt werden. Dafür gibt es bislang keine Berechnungen, keine Konzepte und keine Finanzierung.

Wettbewerb und Kommerzialisierung schaden der Gesundheits- und Pflegeversorgung existenziell. Werden Entscheidungen nicht nach dem Gemeinwohl, sondern vorrangig entlang gewinnorientierter Interessen ausgerichtet, sinkt die Versorgungsqualität. Für eine gute Gesundheitsversorgung und Pflege für Alle bedarf es daher der Abwendung von Profit- hin zur Gemeinwohlorientierung, um die Bedarfe der Patient*innen, Pflegenden und Angehörigen in den Mittelpunkt des Handelns stellen zu können. Als zentrales Ziel formulieren wir dabei den Zugang, die Finanzierbarkeit und die Entlastung Aller im Bereich von Gesundheits- und Sorgearbeit. Wir wollen neben einer flächendeckenden professionellen, gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungsstruktur auch die Menschen entlasten, die tagtäglich unentgeltlich Sorgearbeit leisten. Sie gleichen Defizite im

Versorgungssystem aus oder unterbreiten Unterstützungsangebote im Alltag, die im regulären Gesundheitsbetrieb nur eingeschränkt vorgesehen sind und werden damit oft selbst belastet. Sorgearbeit ist eine gesellschaftlich notwendige Arbeit und muss als solche anerkannt werden. Demnach gilt es, Sorge als gesamtgesellschaftliche Verantwortung in den Blick zu rücken, die vielfach durch Einzelpersonen oder ehrenamtliche Initiativen gestemmt wird. Wir zielen daher auf konkrete Maßnahmen zur Vergesellschaftung von Sorgearbeit als Antwort auf die Sorgekrise ab.

Berlin braucht eine aktive gemeinwohlorientierte Gesundheitspolitik, die landespolitische Spielräume voll nutzt, neue schafft und bestehendeneu belebt und Fehlentwicklungen korrigiert. Die weitere Ökonomisierung ist keine Antwort auf die Probleme der Gesundheitsversorgung unserer Stadt Stattdessen plädieren wir für einen Systemwandel hin zu mehr öffentlicher Verantwortung, praktischen Maßnahmen zur Vergesellschaftung von Sorgearbeit, zu besseren Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, Kooperation, Beteiligung der Zivilgesellschaft und bedarfsgerechter Planung.

Die Linke Berlin setzt sich dafür ein,

  • die Krise der haus- und fachärztlichen Versorgung durch die verstärkte Gründung medizinischer Versorgungszentren (MVZ) bzw. ähnlicher Strukturen bei gleichzeitigem Erhalt bestehender Arztsitze, Versorgungseinrichtungen und Krankenhäuser zu lösen. Eine wohnortnahe Versorgung muss in allen Stadtteilen gesichert sein. In den MVZ arbeiten Ärzt*innen als Angestellte oder im Vertragsmodell. Dadurch sind attraktive Arbeitsbedingungen möglich. Als Träger der MVZ kommen laut SGB V gemeinnützige und kommunale Krankenhäuser, einschlägig erfahrene Sozialträger sowie die Bezirke in Betracht. Wir führen mit unseren Stadträt*innen und Abgeordneten derzeit Gespräche, um Träger, Kassenärztliche Vereinigung, Bezirke und Wohnungsbaugesellschaften zusammen zu bringen. Wir fordern den Senat auf, die Gründung von kommunalen oder freigemeinnützigen Versorgungszentren mit einem Förderprogramm zu unterstützen und werden in den Haushaltsverhandlungen entsprechende Änderungsanträge stellen.
  • dass Shoppingcenter und ähnliche leerstehende Gewerberäume planungsrechtlich für die Allgemeinheit gesichert und zu „Sorgenzentren“ umgebaut werden, in denen kieznahe Angebote der sozialen und gesundheitlichen Versorgung, Räume für soziales und kulturelles Engagement und Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs stattfindet. Im Sinne einer feministischen Stadtpolitik wollen wir die gezielte Entlastung der Sorgearbeit in den Kiezen auf die politische Agenda setzen und Berlin als „Sorgende Stadt“ dem kapitalistischen Standortlogik eine konkrete soziale Alternative anbieten.
  • dass angesichts wachsender Gesundheitsgefahren für viele Berliner*innen durch Umwelt- und Klimabelastungen, Versorgungsdefizite und Preisdruck eine gesamtstädtische Gesundheits- und Pflegeplanung für außerordentliche Krisensituationen, wie Pandemie, Unwetter oder Energieausfall eingerichtet wird. Dafür sind mobile und aufsuchende Angebote als Versorgungsinstrument bezirksübergreifend auszubauen und auch für die Alltagsversorgung zum Beispiel zur Entlastung pflegender Angehöriger einzusetzen.
  • die Ausbildungskapazitäten für Fachkräfte im Gesundheitswesen deutlich auszubauen. Der Mangel an Fachkräften im Bereich der Pflege, der Therapie sowie medizinischer Dienstleistungen hemmt den Ausbau einer bedarfsgerechten Versorgung. Wir fordern die schwarz-rote Koalition auf, den Umbau des Standorts Wenckebach für den Bildungscampus sowie als Gesundheitsstandort mit ärztlicher Versorgung und Pflege sowie Notfallversorgung im kommenden Doppelhaushalt finanziell abzusichern. Die Zahl der Medizinstudienplätze an der Charité muss weiter gesteigert und die Finanzierung in den aktuell verhandelten Hochschulverträgen sichergestellt werden.
  • die Investitionsfinanzierung für die Berliner Krankenhäuser bedarfsgerecht auszubauen. Der aktuelle Entwurf des Doppelhaushalts sieht lediglich eine Steigerung um acht Prozent auf 176 Millionen Euro im Jahr 2025 vor. Dies entspricht weniger als einem Drittel des von der Berliner Krankenhausgesellschaft errechneten Bedarfs. Der Aufwuchs deckt nicht einmal die Baukostensteigerungen ab. Wir fordern die Umsetzung des vom letzten Senat auf LINKE Initiative hin auf den Weg gebrachten Kreditprogramms in Höhe von mindestens 150 Mio. Euro jährlich, wobei die Kredite vom Land zu finanzieren sind. Nach Angaben der Berliner Krankenhausgesellschaft haben die hiesigen Häuser im vergangenen Jahr 400 Millionen Euro Verluste geschrieben. Da steigende Kosten nicht weitergegeben werden können, muss der Bund schnell ein Entlastungspaket auf den Weg bringen. Anderenfalls könnten auch hier Häuser in die Insolvenz geraten. 
  • dass der Senat einen Wachstums- und Sanierungsfahrplan für das kommunale Krankenhausunternehmen Vivantes entwickelt. Die Klage der freien und privaten Konkurrenz gegen die Verlustausgleiche in dreistelliger Millionenhöhe macht einen solchen unumgänglich.  Entstanden aus den bezirklichen Krankenhäusern unterstützen wir den Weg von Vivantes zu einem integrierten kommunalen Versorger auf allen Ebenen. Im Fokus stehen dabei sanierte Häuser, eine moderne IT sowie gute Arbeitsbedingungen in allen Personalgruppen. Aber auch der Ausbau neuer Geschäftsfelder etwa in der Pflege sowie in der ambulanten Versorgung sollten Teil einer gemeinsam verabredeten Strategie sein. Wir unterstützen die Charité und Vivantes bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der von der Krankenhausbewegung erstreikten Tarifverträge zur Entlastung.
  • dass Senat und Bezirke eine Offensive für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) starten. Dabei kommt den Gesundheitsämtern ein Versorgungsauftrag von der Geburt bis ans Lebensende und eine grundsätzliche Bedeutung für ein funktionierendes Gesundheitssystem zu – laut Gesetz nicht nur für die Aufsicht über alle Einrichtungen des Gesundheitswesens, sondern auch für Prävention, Gesundheitshilfe und Betreuung in besonderen Lebenslagen oder bei psychischen Erkrankungen sowie für eine integrierte, sozialindikative Gesundheitsplanung. Gesundheitsämter sollten Möglichkeiten zur Beratung, zum Impfen, aber auch zur Diagnostik und Therapie bekommen. Ziel ist zudem, das Mustergesundheitsamt an die versänderten Bedingungen anzupassen, zum Beispiel durch den Aufbau mobiler und aufsuchender Versorgungsangebote. Diese umfassenden Aufgaben können mit den derzeitigen Ausstattungen an Personal, Räumen und Infrastruktur nicht annähernd erfüllt werden. Es fehlt an konkurrenzfähigen Tarifbedingungen, an guten Arbeitsbedingungen und nicht zuletzt schlicht an genug Bewerber*innen insbesondere im ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen, aber auch im IT-Bereich. Wir wollen eine Offensive für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, der alle gesetzlichen Aufgaben mit Stellen und Infrastruktur absichert sowie unter Rahmenbedingungen, die eine Besetzung der sowie offenen Stellen besetzt ermöglichen. Dazu gehört die Öffnung übertariflicher Bezahlungsmöglichkeiten für ärztliches und therapeutisches sowie IT-Personal – nicht nur formal, sondern ganz praktisch in der Haushaltsführung der Bezirke. Wir schlagen eine Änderung des Zulassungsrechts für Hochschulen nach dem Vorbild der Landarztquote in Flächenländern vor: wer sich verpflichtet, für zehn Jahre im ÖGD zu arbeiten, wird bevorzugt zum Studium der Medizin und der Psychotherapie zugelassen.
  • dass die gesundheitliche Versorgung von wohnungs- und obdachlosen Menschen sowie weiteren Gruppen mit erschwertem Zugang zur Gesundheitsversorgung auf dauerhafte organisatorische und finanzielle Füße gestellt wird. Derzeit werden die entsprechenden Angebote vor allem von ehrenamtlicher Initiative getragen. Der Senat will nun auch noch zusätzlich bei der Ausstattung sparen! Angesichts des wachsenden Bedarfs ist vielmehr notwendig, dauerhafte Strukturen zu schaffen.  Unser Ziel ist es niedrigschwellige Angebote zur Erstversorgung der spezifischen Bedarfe von obdachlosen Menschen, zur Prävention, aber auch zur Versorgung von chronischen Krankheiten zu erarbeiten. Wir wollen zwei Versorgungszentren für obdach- und wohnungslose Menschen schaffen, in denen speziell geschulte Ärzt*innen, Pfleger*innen sowie Therapeut*innen und Sozialarbeiter*innen tätig sind. Dazu müssen auch aufsuchende und mobile Angebote geschaffen werden.

Die Zuständigkeit für die medizinische Versorgung von Menschen mit erschwertem Zugang zum Gesundheitssystem muss von zwischen den Senatsverwaltungen ASGIVA und WGP klar geregelt werden. Die Clearingstelle für Nichtversicherte muss auskömmlich finanziert werden, sodass Krankenhäuser und niedergelassene Ärzt*innen nicht auf den Kosten sitzenbleiben und der Druck genommen wird, Patient*innen schnellstmöglich wieder „auf die Straße“ zu entlassen.