LV-Beschluss 1-02/07
Delegiertenschlüssel für den Landesausschuss
Nach §23, (1), a) der Landesatzung beschließt der Landesvorstand:
Für die erste Amtszeit des Landesausschusses werden die 32 Mandate für die Bezirksverbände nach Hare-Niemeyer unter Abzug eines Grundmandates an die Bezirksverbände verteilt. Berechnungsgrundlage sind die Mitgliederzahlen beider Quellparteien per 31.12.2006.
Danach ergibt sich folgende Verteilung:
Tabelle
Mitte | 3 |
Friedrichshain/Kreuzberg | 3 |
Pankow | 5 |
Charlottenburg-Wilmersdorf | 1 |
Spandau | 1 |
Steglitz/Zehlendorf | 1 |
Tempelhof/Schöneberg | 1 |
Neukölln | 2 |
Treptow/Köpenick | 5 |
Marzahn/Hellersdorf | 4 |
Lichtenberg | 5 |
Reinickendorf | 1 |
Unter den zugeteilten Mandaten ist ein Mandat mit der/dem Bezirksvorsitzenden oder den Stellvertreter/innen zu besetzen.
Bei Wahl durch die Hauptversammlung/Mitgliederversammlung sind Ersatzdelegierte zu wählen.
Beschlussfassung: einstimmig, 2 Enthaltungen