LV-Beschluss 1-03/07
Beschluss nach §32 (2) der Bundessatzung der Partei DIE LINKE
- Der Landesgeschäftsführer und die Landesschatzmeisterin arbeiten hauptamtlich.
- Beide erhalten durch den Landesvorsitzenden jeweils einen Dienstvertrag.
- Das Gehalt entspricht der Empfehlung des Bundesgeschäftsführers und des Bundesschatzmeisters. Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an den geltenden Gehaltstarifvertrag zwischen der Partei DIE LINKE und der Gewerkschaft ver di.
Beschlussfassung: einstimmig.