LV-Beschluss 1-04/07

Umgang mit Finanzen

  1. Die in Einzelwahl gewählten Mitglieder des Landesvorstandes (Landesvorsitzender, stellv. Landesvorsitzende/r, Landesgeschäftsführer) sind befugt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und des Finanzplans über Ausgaben bis zu 750 €, die Landesschatzmeisterin bis zu 2.000 € selbst zu entscheiden. Über diese Entscheidung ist die Landesschatzmeisterin unverzüglich und der GLV auf der, der Entscheidung folgenden Sitzung zu informieren.
     
  2. Die monatliche Höhe der Telefonkosten für die in Einzelwahl gewählten Mitglieder des Landesvorstandes, des Pressesprechers sowie des Leiters der Landesgeschäftstelle werden durch den Landesvorstand in Höhe von maximal 70,00 € (Landesvorsitzender 100 €) übernommen.
     
  3. Landesvorstandsmitgliedern, die nicht in Einzelwahl gewählt wurden, werden die Kommunikationskosten für Telefon und Fax (Handy, Festnetz und PC) sowie für das Verschicken von Mails bis zu einer Höhe von maximal 40,00 € monatlich übernommen.
     
  4. Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnungen für die einzelnen Kommunikationsmittel und der Anweisung durch die Schatzmeisterin. 
     
  5. Dieser Beschluss gilt ab sofort.
     

 

Beschlussfassung: einstimmig.