LV-Beschluss 1-04/07
Umgang mit Finanzen
- Die in Einzelwahl gewählten Mitglieder des Landesvorstandes (Landesvorsitzender, stellv. Landesvorsitzende/r, Landesgeschäftsführer) sind befugt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und des Finanzplans über Ausgaben bis zu 750 €, die Landesschatzmeisterin bis zu 2.000 € selbst zu entscheiden. Über diese Entscheidung ist die Landesschatzmeisterin unverzüglich und der GLV auf der, der Entscheidung folgenden Sitzung zu informieren.
- Die monatliche Höhe der Telefonkosten für die in Einzelwahl gewählten Mitglieder des Landesvorstandes, des Pressesprechers sowie des Leiters der Landesgeschäftstelle werden durch den Landesvorstand in Höhe von maximal 70,00 € (Landesvorsitzender 100 €) übernommen.
- Landesvorstandsmitgliedern, die nicht in Einzelwahl gewählt wurden, werden die Kommunikationskosten für Telefon und Fax (Handy, Festnetz und PC) sowie für das Verschicken von Mails bis zu einer Höhe von maximal 40,00 € monatlich übernommen.
- Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnungen für die einzelnen Kommunikationsmittel und der Anweisung durch die Schatzmeisterin.
- Dieser Beschluss gilt ab sofort.
Beschlussfassung: einstimmig.