LV-Beschluss 1-09/07

Zum Umgang mit dem Text der MV des BV Tempelhof-Schöneberg

Im Text heißt es:

»…In der Bezirksgeschäftsstelle wird eine offizielle Sammelstelle für die Volksbegehren eingerichtet. Die in der Geschäftsstelle Tätigen sind aufgerufen, die Sammlung von Unterschriften in der Geschäftsstelle zu koordinieren. Dazu ist die Zustimmung des Landesvorstands einzuholen, soweit rechtlich erforderlich.«

Dazu stellt der Landesvorstand fest:

  1. Im Landesverband Berlin gibt es keine Bezirksgeschäftsstellen. Es gibt die Landesgeschäftsstelle, die politisch-kulturelle Zentren in Berliner Bezirken betreibt. Dort arbeiten Mitarbeiter/innen der Landesgeschäftsstelle, die die Arbeit der Bezirksverbände unterstützen. (LS § 19 (3)).
     
  2. Der Landesvorstand und die von ihm errichtete Landesgeschäftsstelle sind an die Beschlüsse des Landesparteitages gebunden.
     
  3. Die 1. Tagung des 1. Landesparteitages der Partei DIE LINKE. Berlin hat am 1. Juli 2007 Anträge zur Unterstützung der Volksbegehren zur Sparkasse und zur Offenlegung der Privatisierungsverträge abgelehnt. 
     
  4. An diesen Beschluss des Landesparteitages ist der Landesvorstand gebunden und wird daher dem Ansinnen der MV nicht folgen, da es einer Aufforderung zum Satzungsbruch gleichkommt.
     

 

Beschlussfassung: einstimmig, ohne Enthaltungen.