LV-Beschluss 1-15/07

Kongress »Berlin braucht seine Bezirke« – Position der LINKEN

Der RdB hat sich einvernehmlich darauf verständigt, am 8. November 2007 einen Bezirkskongress zu veranstalten und zu folgenden vier Handlungsfeldern zu diskutieren:

  1. Bildung und Kultur
  2. Jugend, Gesundheit, Kinderschutz
  3. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
  4. Wirtschaft, öffentliche Infrastruktur und bezirkliches Facilitymanagement

Die vorliegenden Entwürfe der Thesenpapiere (zu 1 aus Rei, zu 2 aus Libg, zu 3 aus Tem-Sch, zu 4 aus Fri-Kre) sind den Mitgliedern der Mailingliste Stadträte zur Stellungnahme bis 26.10. übersandt worden. Die Thesenpapiere werden am 29.10. 2007 mit der Einladung zum Kongress an alle Bezirksämter/BVVen geschickt. Diese Thesenpapiere sollen Grundlage für eine Diskussion in den kommenden Wochen und Monaten sein.

Vor einer Einschätzung zu den o.g. Handlungsfeldern werden die bereits diskutierten generellen Forderungen der Linken zur Zukunft der Bezirke erneuert und konkretisiert:

  • Die Aufstockung des Gesamtplafonds für die Bezirke in den Haushaltsjahren 2008/09 ist weiterhin notwendig (vgl. Beschluss des Landesvorstandes vom 3.10.2007) und wird zu den konkreten Handlungsfeldern (z.B. Kinderschutz, Ordnungsaufgaben) von der Abgeordnetenhausfraktion unterstützt.
  • In der Verfassung von Berlin gibt es in Artikel 67 Abs. 1 die klare Festlegung: »Der Senat nimmt durch die Hauptverwaltung die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr. Dazu gehören: 1. die Leitungsaufgaben (Planung, Grundsatzangelegenheiten, Steuerung, Aufsicht), 2. die Polizei-, Justiz- und Steuerverwaltung, 3. einzelne andere Aufgabenbereiche, die wegen ihrer Eigenart zwingend einer Durchführung in unmittelbarer Regierungsverantwortung bedürfen.« Und in Absatz 2 dieses Artikels heißt es: »Die Bezirke nehmen alle anderen Aufgaben der Verwaltung wahr.« Auf dieser Basis muss eine Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung auf Landes- uns Bezirksebene erfolgen. Dabei sollen Doppelzuständigkeiten, daraus und aus komplizierten Abstimmungsverfahren resultierender Mehraufwand abgebaut und die Entscheidungsrechte der Bezirke gestärkt werden.
  • Über die Aufgaben und die dazu erforderliche Personal- und Finanzausstattung der Bezirke ist eine grundsätzliche politische und sachliche Auseinandersetzung dringend zu führen. Im Anschluss an die Haushaltsberatungen werden auf der Grundlage eigener Handlungsvorschläge der LINKE entsprechend der Koalitionsvereinbarung mit der SPD Gespräche darüber aufgenommen, wie zum einen das Zuweisungssystem an die Bezirke generell verbessert und zum andern eine aufgabengerechte Definition von Ausstattungsstandards der Bezirke durchgesetzt werden kann.

Hierzu wird der Landesverband fünf Arbeitsgruppen einsetzen, die sich mit folgenden Themen beschäftigen und von je einer/einem Bezirks- und Landespoltiker/in geleitet werden:

  • Aufgabenteilung zwischen Senat und Bezirken
  • Qualitätsstandards für die bezirklichen Aufgaben
  • Neukonzeption des bezirklichen Finanzierungssystems
  • Personalbedarf und Personalentwicklung, Personalmanagement (einschl. ZeP)
  • Politik auf bezirklicher Ebene

Zur Positionierung der Linken auf dem Bezirkskongress am 8. November 2007 werden folgende Vorschläge zur Bewertung der vorgelegten Thesenpapiere unterbreitet:

 
Bildung und Kultur

In das Themenfeld Bildung soll auch der Kitabereich (zZ bei Jugend) aufgenommen werden, um den Anspruch der Kita als Bildungseinrichtung zu bekräftigen. Besondere Bedeutung haben die Forderungen nach besserer Berücksichtigung des Personalmehrbedarfs (Leitungsschlüssel, Bildungsprogramm, Integration sowie sozialräumliche Planung).

Die Aussagen zum Schulbereich sollen um ein Bekenntnis zum Pilotprojekt Gemeinschaftsschule ergänzt werden.
Zur Forderung nach dezentraler Personalverantwortung für die Lehrerschaft ist eine Meinungsbildung innerhalb der Partei erforderlich. Eine Verlagerung zurück in die Bezirke muss mit einem Vorschlag zum überbezirklichen Personalmanagement verbunden werden.

Volkshochschulen und Bibliotheken in bezirklicher Trägerschaft haben sich bewährt und sollen durch Standardsetzung, verbesserte Qualitätssicherung und zwischenbezirkliche Kooperation weiter entwickelt werden.

Für die Musikschulen wird angeregt, eine kostenfreie musikalische Früherziehung in den Kitas anzubieten sowie sich der älteren Bewohnerschaft in den Bezirken verstärkt zuzuwenden.

Eine Zuarbeit zum Bereich Kultur liegt nicht vor.

 
Jugend, Gesundheit, Kinderschutz

Die Thesen orientieren sich an den Aussagen der Koalitionsvereinbarung. Ein inhaltlicher Schwerpunkt ist die Ausgestaltung der Kooperation zwischen Senat und Bezirken in den Bereichen Schule, Jugendämter und Jobcenter. Ein weiterer Schwerpunkt ist die personelle Ausstattung für den Kinderschutz in den bezirklichen Jugend-, Ordnungs- und Gesundheitsämtern.

 
Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten

In diesem Bereich werden für die Bürger zentrale Dienstleistungen in hoher Qualität erbracht. Deshalb sind hier einheitliche Qualitätsstandards und die Sicherung der dafür erforderlichen Mindestausstattung zentrale kommunalpolitische Anliegen. Daher wird die Forderung nach Schaffung eines entsprechenden Ausbildungsberufes unterstützt.

Dem Aufgabenzuwachs in diesem Bereich hat der Senat mit der Bereitstellung von zusätzlich 88 Stellen (zunächst für zwei Jahre, aus dem ZeP) Rechnung getragen. Dieses Prinzip sollte künftig bei allen Aufgabenzuwächsen bzw. –verlagerungen angewendet werden.

 
Wirtschaft, Infrastruktur und bezirkliches Facilitymanagement

Zum Vorschlag der Überführung des Schul- und Sportstättensanierungsprogramms in bezirkliche Verantwortung sind zwei Alternativen möglich. Bei Zustimmung ist eine (zweckgebundene) Aufstockung der bezirklichen Finanzen für bauliche Unterhaltung und Investitionen erforderlich. Bei Beibehaltung des Landesprogramms (wofür die Beibehaltung der Steuerungsmöglichkeit des Abgeordnetenhauses spricht) ist eine deutliche Vereinfachung der Programmdurchführung und eine Stärkung der bezirklichen Entscheidungskompetenzen anzustreben (Gewährung pauschaler zweckgebundener Zuweisungen, Wegfall der doppelten Bedarfsprüfung und Letztentscheidung durch den Senat). Gleiches gilt für andere Sonderprogramme des Landes.

Das bezirkliche Facilitymanagement steht nicht zur Disposition. Die Finanzmechanismen, die zu einem Abbau des bezirklichen Immobilienbestandes und damit zur Ausdünnung der dezentralen Infrastrukturangebote führen (sollen), sind zu korrigieren. Zur Beseitigung der Ungleichbehandlung zwischen Landes- und Bezirksimmobilien ist für beide Seiten die gleiche Kostenbelastung einzuführen (Bezirken werden derzeit objektbezogene budgetunwirksame Kosten berechnet, der BIM nur durchschnittliche).

 

Beschlussfassung: einstimmig, keine Enthaltung.