LV-Beschluss 1-24/08

Zur Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst

Der Landesausschuss möge beschließen:

Der Landesausschuss unterstützt in der Frage der Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst in Berlin die Position des Landesvorstands, die er in seiner Entschließung »Solidarität ist keine Einbahnstraße« formuliert hat und in der er den Senat auffordert, umgehend Verhandlungen mit den Gewerkschaften mit dem Ziel aufzunehmen, die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes an den Erfolgen der Konsolidierungspolitik in Berlin auch materiell teilhaben zu lassen.

Gleichzeitig fordert der Landesausschuss den Landesvorstand auf, diese Auseinandersetzung weiter in einen Zusammenhang mit der Frage nach der Zukunft des Öffentlichen Dienstes in Berlin zu stellen. Die Sicherung und Entwicklung der Arbeitsplätze im Öffentlichen Dienst stehen dabei im Mittelpunkt unserer Politik.

Die LINKE in dieser Stadt unterstützt weiterhin die Kampagne der Gewerkschaften »Öffentliche Dienste sind Mehrwert«.

Der Landesausschuss nimmt zur Kenntnis, dass durch die konsequente Positionierung der Partei nun auch Bewegung bei dem sozialdemokratischen Koalitionspartner zu beobachten ist. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass es der »AG Betrieb und Gewerkschaften« gelungen ist, eine gemeinsame Erklärung mit der »Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen« in der SPD zu verabschieden. Ausdruck dieser Entwicklung ist auch die jüngste öffentliche Stellungnahme der SPD-Linken.

In diesem Sinn rufen Landesvorstand und Landesausschuss die Mitglieder der Partei auf, in ihren betrieblichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen die gewerkschaftlichen Aktionen zu unterstützen.

 
Begründung:

Berlin bleibt trotz der aktuellen Konsolidierung des Haushalts, der erstmals im Jahr 2007 einen Überschuss ausweist, ein Haushaltsnotlage-Land. Die Verschuldung von über 60 Mrd. Euro kostet die Stadt täglich 6,8 Millionen Euro Zinslast. Angesichts der prekären Haushaltssituation hatte die PDS im 2001-er Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen einen Solidarpakt mit dem Öffentlichen Dienst zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen vorgeschlagen. Sie lehnte sich dabei ihrerseits an einen Vorschlag der Bremer ÖTV von 1995 an, den diese seinerzeit dem Senat der Hansestadt vorgelegt hatte, als dieser im Zuge seiner Haushaltskonsolidierung die Zustimmung der Gewerkschaften zu Personalabbau und Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich erreichen wollte. Der mit den Berliner Gewerkschaften 2003 ausgehandelte Anwendungstarifvertrag folgt in seinen Grundzügen dem von der PDS aufgegriffenen ÖTV-Vorschlag und sieht bei dementsprechend verringerten Arbeitszeiten eine nach Gehaltsklassen gestaffelte verringerte Gehaltszahlung um 8-12% vor. Im Gegenzug bleiben betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Der Anwendungstarifvertrag hat noch bis Ende 2009 Bestand und garantiert den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bis dahin Arbeitsplatzsicherheit. Dennoch sollten die Angestellten des Öffentlichen Dienstes in Berlin nicht weiter von der Lohnentwicklung im Bundesgebiet abgekoppelt werden. Durch das Auslaufen des Anwendungstarifvertrages im Jahre 2010 stellt sich darüber hinaus die Aufgabe, eine adäquate Nachfolgeregelung zu finden, mit der der Wiederanschluss an das bundesweite Tarifniveau auf Dauer erreicht werden kann. Dieses Ziel muss durch einen entsprechenden Stufenplan abgesichert werden. Tarifauseinandersetzungen sind immer auch Auseinandersetzungen um Arbeits- und Lebensbedingungen. Insbesondere wenn es sich um Tarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst in unserer Stadt handelt, sind viele gesellschaftliche Bereiche betroffen und vielfältige politische Weiterungen abzuwägen. Zweifelsfrei wurden die gewonnenen finanziellen und damit auch politischen Handlungsspielräume in unserer Stadt auch durch den Einkommensverzicht der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ermöglicht. Ein Einkommensverzicht, der bei den Verteuerungen der letzten Jahre, auch bei öffentlichen Leistungen, zu einer ständigen Verschlechterung der Lebensverhältnisse einer Vielzahl von Beschäftigten im öffentlichen Bereich führt. Deshalb tritt die Linke dafür ein, umgehend Gespräche mit dem Angebot von materiellen Verbesserungen aufzunehmen. Diese Position gilt es im Senat auch gegenüber der SPD zu vertreten. Allerdings dürfen sich die Gespräche mit den Gewerkschaften nicht einzig auf reine Einkommensverhandlungen und schon gar nicht auf Einmalzahlungen beschränken. Ebenso wichtig ist der Einstieg in die Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes. Die vorhandenen finanziellen und politischen Spielräume sind zu nutzen, um generelle Verabredungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts auszuhandeln. Zu einem solchen Konzept gehört zum Beispiel die Ausweitung des Einstellungskorridors, um der Überalterung im öffentlichen Dienst entgegenzuwirken. Darüber hinaus wäre die Finanzierung einer Ausbildungsinitiative der öffentlichen Arbeitgeber festzuschreiben. Zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze ist die Verlängerung des Beschäftigungssicherungsabkommens notwendig. Dieses muss mit entsprechenden Umqualifizierungsmaßnahmen verknüpft werden, um auch denjenigen Beschäftigten eine Perspektive zu geben, die von Strukturveränderungen im Öffentlichen Dienst betroffen sein werden. Aufgabe der LINKEN ist es, ausgehend von unserer einer Politik der sozialen Gerechtigkeit verpflichteten Programmatik, gewonnene finanzielle Handlungsspielräume zu nutzen, um für einen möglichst großen Kreis der Bevölkerung Verbesserungen zu erreichen.

Deshalb sind bei den Verhandlungen über die Zukunft des Öffentlichen Dienstes in Berlin aus Sicht der Partei auch folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Die Sicherung der Ausfinanzierung der öffentlichen Haushalte, um die Kosten des Vergabegesetzes gegenzufinanzieren.
  • Die Schaffung zusätzlicher Stellen und die Finanzierung für die von uns präferierten politischen Projekte wie Öffentlicher Beschäftigungssektor, Jugendhilfe und Gemeinschaftsschule.
  • Die Bereitstellung von Mitteln für Freie Träger, denen öffentliche Aufgaben übertragen wurden, damit auch diese in der Lage versetzt werden, Tarifverbesserungen bezahlen zu können.
  • Finanzmittel, um die Betriebe der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erhalten, beziehungsweise zu rekommunalisieren.

Verhandlungen in diesem Sinne zu erzwingen, ist nicht alleine über die parlamentarische Ebene zu erreichen. Vielmehr bedarf es dazu der Entwicklung gewerkschaftlicher Kampfkraft und des Aufbaus öffentlichen Drucks im Rahmen eines breiten Bündnisses. Hier liegt eine der Hauptaufgaben der gewerkschaftlichen Strukturen unserer Partei in den Betrieben. Ideologisch motivierte Kämpfe in der Partei dienen diesem Zweck nicht. Stattdessen brauchen wir arbeitsteilige Absprachen, die darauf hinaus laufen, einerseits die Gesamtforderungen der Partei zu stützen und andererseits in den Betrieben, Institutionen und in der Öffentlichkeit für die Notwendigkeit der gewerkschaftlichen Forderungen im Verteilungskampf und die entsprechende gesellschaftliche Akzeptanz im Rahmen eines politischen Gesamtkonzepts zu streiten. 
 

Beschlussfassung: mehrheitlich, bei einer Gegenstimme und 3 Enthaltungen