LV-Beschluss 3-01/10
Beschluss nach §32 (2) der Bundessatzung der Partei DIE LINKE
- Der Landesvorsitzende, der Landesgeschäftsführer und die Landesschatzmeisterin arbeiten hauptamtlich.
- Der LGF und die LSMin erhalten durch den Landesvorsitzenden jeweils einen Dienstvertrag für eine volle Stelle, der Landesvorsitzende über eine halbe Stelle, der Vertrag wird gezeichnet durch eine stellv. Landesvorsitzende/stellv. Landesvorsitzenden.
- Das Gehalt entspricht der Empfehlung des Bundesgeschäftsführers und des Bundesschatzmeisters. Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an den geltenden Gehaltstarifvertrag zwischen der Partei DIE LINKE und der Gewerkschaft ver di.
Beschlussfassung: einstimmig.