LV-Beschluss 3-02/10

Vorl. Geschäftsordnung des Landesvorstandes

  1. Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Monat zusammen. Die Tagungen werden von der/dem Landesvorsitzenden oder einer/einem der drei stellvertretenden Landesvorsitzenden geleitet. Die Tagungen des Landesvorstandes werden vom Geschäftsführenden Landesvorstand (GLV) vorbereitet. Zwischen den Tagungen des Landesvorstandes beraten die Projektgruppen und Kommissionen des Landesvorstandes.
  2. Der Geschäftsführende Landesvorstand (GLV) berät zwischen den Tagungen des Landesvorstandes über aktuelle und organisatorische Probleme sowie über die Umsetzung von Beschlüssen des Landesvorstandes. Er gibt in seinem Namen politische Stellungnahmen ab und trifft aktuell notwendige politische Entscheidungen. Der GLV informiert den Landesvorstand umfassend über seine Tätigkeit. Die Einladungen zu den Beratungen des GLV und die Protokolle gehen allen Mitgliedern des Landesvorstands zu. Dem Geschäftsführenden Ausschuss gehören an:
    - die/der Landesvorsitzende
    - die drei stellvertretenden Landesvorsitzenden
    - die/der Landesgeschäftsführer/in
    - die/der Landesschatzmeister/in
    sowie zwei weitere Landesvorstandsmitglieder, die alle 3 Monate neu berufen werden.
  3. Die/der Landesgeschäftsführer/in sichert auf der Grundlage des Arbeitsplanes die Vorbereitung der Tagungen des Landesvorstandes. Das betrifft insbesondere
    - Entwurf der Tagesordnung und des Zeitplanes,
    - rechtzeitige Bereitstellung der Beratungsunterlagen, einschließlich der Beschlussentwürfe
    - Beschlusskontrolle
    - Festlegungsprotokolle, die den Mitgliedern des Landesvorstandes spätestens 5 Tage nach der Beratung zugehen.
    Entwurf von Tagesordnung und Zeitplan sowie die Festlegungsprotokolle der Tagungen werden im Internet veröffentlicht.
  4. Die Tagungen des Landesvorstandes sind öffentlich. Auf Beschluss der Mehrheit der anwesenden LV-Mitglieder können Tagungen in geschlossener Sitzung durch- bzw. weitergeführt werden. Der Landesvorstand kann, neben dem Kreis der in §20 (5) Landessatzung genannt ist, weitere Personen zu geschlossenen Sitzungen hinzuziehen.
    Als ständige Gäste können die Berliner Mitglieder des Parteivorstandes an den Tagungen teilnehmen.
    Bei Tagungen zu Personalfragen sind die Sitzungen nicht öffentlich. An diesen Tagungen nehmen nur die Mitglieder des Landesvorstandes teil. Weitere Personen können hinzugezogen werden.
    Die Beratungsdauer sollte 3 Stunden nicht überschreiten.
  5. Zu Beginn der Tagung beschließt der Landesvorstand über Tagesordnung und Zeitplan. Vorschläge zur Erweiterung bzw. Veränderung der Tagesordnung können durch alle Teilnehmer/innen der Beratung beantragt werden.
  6. Der Landesvorstand fasst Beschlüsse auf der Grundlage von in der Regel schriftlich vorliegenden Beschlussentwürfen mit Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Beschlussrecht haben nur die Mitglieder des Landesvorstandes. Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landesvorstandes anwesend sind. Die Beschlüsse des Landesvorstandes werden schriftlich festgehalten und in geeigneter Weise veröffentlicht.
  7. Beschlussvorlagen und Anträge können von jedem Mitglied, jeder Gliederung und jedem Zusammenschluss des Landesverbandes Berlin, sowie von den Parlamentsfraktionen der Partei zur Diskussion und zur Beschlussfassung in den Landesvorstand eingereicht werden. Sie sollten den Mitgliedern des Landesvorstands mindestens zwei Tage vor der Beratung zugestellt werden, einschließlich eines entsprechenden Vorschlags zu ihrer Behandlung unter Berücksichtigung des Entwurfes zur Tagesordnung. Die Antragsteller/innen sind jeweils über den Entwurf zur Tagesordnung zu informieren. In Beschlussvorlagen sind grundsätzlich
    - finanzielle Konsequenzen des jeweiligen Vorschlages/Projektes
    - Vorschläge für eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit
    sowie konkrete Vorschläge und Verantwortlichkeiten für die jeweilige innerparteiliche, parlamentarische und/oder außerparlamentarische Arbeit auszuarbeiten bzw. zu berücksichtigen.
  8. Alle Mitglieder des LV und ständige Gäste haben das Recht, zur Diskussion zu sprechen, Gäste können das Rederecht erhalten. Durch die/den Leiter/in der Beratung wird die Redeliste unter Berücksichtigung der Quotierung zwischen weiblichen und männlichen Teilnehmer/innen festgelegt. Die Redezeit beträgt maximal 5 Minuten, 10 Minuten bei Einführungsbeiträgen zur Diskussion. Redezeitverlängerungen und die Beendigung der Diskussion können auf Antrag beschlossen werden.
  9. Anträge zur Geschäftsordnung können außerhalb der Redeliste von den Mitgliedern des Landesvorstandes und den ständigen Gästen gestellt und begründet werden. Vor der Abstimmung erhält je ein/e Redner/in für bzw. gegen den Antrag das Wort.
  10. Die Mitglieder und die ständigen Gäste des Landesvorstandes haben die Möglichkeit, nach einer Beschlussfassung eine persönliche Erklärung abzugeben.
  11. Der Tagesordnungspunkt »Finanzen« ist ständiger Bestandteil der Tagesordnung des Landesvorstandes.
  12. Jedes Mitglied des Landesvorstandes kann im eigenen Namen Presseerklärungen abgeben. Erklärungen im Namen des Landesvorstandes müssen vom Landesvorstand vor der Veröffentlichung behandelt werden. Bei Erarbeitung von Presseerklärungen sollte der Pressesprecher hinzugezogen werden.
  13. Während der Tagung des Landesvorstandes besteht Rauchverbot. Durch die/den Leiter/in der Tagung sind entsprechende Pausen zu sichern.

Beschlussfassung: einstimmig