LV-Beschluss 3-25/11

LINKE begrüßt Volksbegehrensinitiative und erklärt ihre Übereinstimmung mit zentralen Forderungen des S-Bahn-Tischs

Das Volksbegehren des S-Bahn-Tisches verfolgt das Ziel, eine Privatisierung der S-Bahn und ihre Zerschlagung zu verhindern. Das finden wir politisch richtig und teilen dieses Ziel.

DIE LINKE sieht in der zeitlich befristeten Privatisierung von Infrastrukturmonopolen mit sehr spezifischen Dienstleistungen und hohem Investitionsaufwand keinen Weg, bezahlbare öffentliche Daseinsvorsorgeleistungen zu guten Konditionen für Nutzerinnen und Nutzer sowie die Beschäftigten zu erbringen. Ein hoch integriertes Nahverkehrssystem sollte »aus einer Hand« unterhalten und betrieben, es darf nicht den Renditeerwartungen von gewinnverpflichteten Konzernen unterworfen werden. Um die Bahn-AG für den geplanten Börsengang rentabel erscheinen zu lassen, wurden über Jahre der Berliner S-Bahn Kostensenkungen vorgeschrieben. Über den Abbau von Beschäftigten, mangelnde Zugwartung und Schließung von Wartungseinrichtungen ist die Funktionsfähigkeit dieses für viele Berlinerinnen und Berliner (und Brandenburgerinnen und Brandenburger) eminent wichtigen Verkehrsmittels systematisch eingeschränkt worden. Zunächst machte sich dies an einzelnen Ausfällen fest, schließlich am S-Bahn-Chaos mit Notfahrplänen, schließlich mit Not-Notfahrplänen.

Deshalb begrüßt DIE LINKE. Berlin die Initiative des S-Bahn-Tisches für ein Volksbegehren als eine richtige politische Initiative und erklärt sich solidarisch mit den grundsätzlichen Forderungen.

Zu den Forderungen im Einzelnen:

  1. Auch DIE LINKE. Berlin ist – unabhängig von den Antrags- und Einsichtsmöglichkeiten des neuen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) – für die Veröffentlichung des Verkehrsvertrages zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und dem Land Berlin. In einem Netzmonopol und seinem Betrieb dürfte es auch keine bundesrechtlich geschützten und schützenswerten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geben, die einer solchen Offenlegung entgegenstehen. Wir meinen, dass alle Berlinerinnen und Berliner einen Anspruch darauf haben, die vertraglichen Grundlagen für die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen und die dafür gewährten Zahlungen aus Landesmitteln zu kennen.
  2. DIE LINKE unterstützt vorbehaltlos die Forderung nach tariflichen und Sozialstandards für die Beschäftigten in jedem verkehrsvertraglich gebundenen Unternehmen und bei dessen Subunternehmen. Es ist ein Fakt, dass bei Verkehrsleistungen privater beauftragter Unternehmen insbesondere bei den Entlohnungsstrukturen gespart wird, wenn es darum geht, trotz harter Wettbewerbskonditionen eine Gewinnmarge zu erwirtschaften, die ausgeschüttet werden kann. Wir meinen: gute Arbeit und guter Lohn ist die Grundlage für gute Leistungen durch die Beschäftigten. Das ist nur gesichert, wenn es Voraussetzung für jede Auftragsvergabe ist. DIE LINKE und ihr Wirtschaftssenator Harald Wolf hat bereits in ihrem Gesetzentwurf für ein Vergabegesetz 2010 den Vorschlag zur tariflichen Mindestentlohnung auch für Vergaben im Verkehrssektor unterbreitet – leider wurde er durch die SPD durch eine Länderklausel eingeschränkt.
  3. Auch die Forderung nach Mindestbedingungen in der Personal- und Sachausstattung unterstützen wir grundsätzlich. Sie reagiert auf die verfehlten Weichenstellungen von Bundesregierung, Deutscher Bahn AG und S-Bahn Berlin GmbH und hat zum Ziel, die wichtige Mobilitätsfunktion der S-Bahn für die Stadt und die Region wieder zu erfüllen. Allerdings hätten wir uns bei der Formulierung der Anforderungen an einen Verkehrsvertrag gewünscht, dass die Verkehrsleistung stärker in den Mittelpunkt gerückt wird. Das ist nun, nach Beginn des Volksbegehrens, nicht mehr zu ändern. Wir haben nämlich Zweifel, dass die Detaillierung einzelner Regelung in einem Gesetz, das nur in einem förmlichen Verfahren immer wieder geändert werden kann, den sich wandelnden Anforderungen an die Verkehrsleistung der Berliner S-Bahn tatsächlich dient. Dies gilt insbesondere, weil wir hier auf eine Ausweitung des Angebots setzen – sowohl kürzere Taktzeiten als auch zusätzliche Strecken, beispielsweise Richtung Schönefeld nach Inbetriebnahme des neuen Flughafens. Wir können im Einzelnen heute nicht beurteilen, ob die Anforderungen des Gesetzentwurfs hier ausreichend und sachgerecht sind. Auch hätte aus unserer Sicht die ökologische Dimension der Auftragsvergabe durch das verkehrsvertraglich gebundene Unternehmen selbst mit in die Kriterienauflistung gehört. Wichtig ist für uns vor allem, dass neue Züge gebraucht werden, die sich nicht von heute auf morgen beschaffen lassen. Auf dieses Problem ist ein Gesetz keine adäquate Antwort, denn hier geht es um unmittelbar erforderliches praktisches Handeln. Die Hervorhebung von Mobilitätsanforderungen (Barrierefreiheit, Sicherung von Service) unter den Anforderungen an einen Verkehrsvertrag dagegen finden wir grundsätzlich richtig.

Wir stimmen als einzige Partei im Abgeordnetenhaus mit dem S-Bahn-Tisch absolut darin überein, dass Ausschreibungen und (Teil-) Privatisierungen keinen Weg aus dem gegenwärtig schlechten Zustand der Berliner S-Bahn weisen, sondern den Renditedruck weiter steigern und damit zu Lasten der Leistungsfähigkeit der S-Bahn und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gehen. Deshalb treten wir dafür ein, dass der S-Bahn-Betrieb an ein demokratisch kontrolliertes, gut geführtes, dem Gemeinwohl verpflichtetes landeseigenes Unternehmen direkt vergeben wird. Öffentliche Kontrolle, Transparenz und gute Leistungserbringung, bei der der Gewinn nicht das oberste Ziel ist – das ist das Rezept für einen guten und nachhaltigen S-Bahn-Verkehr in unserer Stadt. Diese politische Debatte ist nicht abgeschlossen. Sie muss weiter geführt werden. Das Volksbegehren des S-Bahn-Tisches ist hierzu ein wichtiger Beitrag.

 

Beschlussfassung: einstimmig.