LV-Beschluss 6-092/18

Beschluss Einbringung Neuregelung der Mandatsträger*innenbeiträge

DIE LINKE. Berlin
1.Tagung des 7. Landesparteitages
15./16. Dezember 2018

Neuregelung der Mandatsträger*innenbeiträge
Stand: 17.10.2018

Der Landesparteitag möge beschließen:

  1. Zum 1. Januar 2019 und mit Beginn der nächsten Legislatur (voraussichtlich Herbst 2021) werden die Mandatsträgerbeiträge wie folgt verändert:

 

ab 2019

 

 

ab 2021

 

Höhe der
Besoldung /
Entschädigung

Mandats-
träger-
beitrag

 

 

Mandats-
träger-
beitrag

Funktion

 

Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA)

3.840,00

385,00

 

 

10 %

Vorsitzende/r AH-Fraktion

7.680,00

691,00

 

 

10 %

Stellv. Vorsitzende/r AH-Fraktion

5.120,00

460,00

 

 

10 %

PGF

5.760,00

518,00

 

 

10 %

Präsident/in AGH

7.680,00

-

 

 

10 %

Vizepräsident/in AGH

5.760,00

518,00

 

 

10 %

Regierende/r Bürgermeister/in

15.453,00

-

 

 

10 %

Bürgermeister/in

13.779,53

1.240,00

 

 

10 %

Senator/in

12.878,07

1.159,00

 

 

10 %

Staatssekretär/in

9.430,18

848,00

 

 

10 %

Bezirksbürgermeister/in

8.963,68

806,00

 

 

10 %

Stellv. Bezirksbürgermeister/in

8.484,09

763,00

 

 

10 %

Bezirksstadträtin/rat

7.976,26

717,00

 

 

10 %

Verordnete/r

575,00

120,00

 

 

20 %

Fraktionsvorsitzende/r BVV-Fraktion

1.150,00

240,00

 

 

20 %

BVV-Vorsteher/in

1.725,00

360,00

 

 

20 %

Stellv. BVV-Vorsteher/in

862,50

180,00

 

 

20 %

  1. Mitglieder des Abgeordnetenhauses können auf Antrag eine Reduktion von 30,00 EUR je unterhaltspflichtigem Kind erhalten. Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung können auf Antrag eine Reduktion von 10,00 EUR je unterhaltspflichtigem Kind erhalten.
  2. Es gelten folgende Minderungstatbestände für Bezirksverordnete mit geringem Einkommen:
  3. Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII beträgt der abzuführende Mandatsträgerbetrag ab 1. Januar 2019 unverändert 20 Euro monatlich.
  4. Der Mandatsträgerbeitrag für Studierende, Schüler*innen und Auszubildende beträgt ab 1. Januar 2019 unverändert 60 Euro monatlich und mit Beginn der nächsten Legislatur die Hälfte des regulären Mandatsträgerbeitrags eines/einer Bezirksverordneten. Bei Funktionszulagen erhöht sich der jeweils abzuführende Mandatsträgerbeitrag entsprechend.
  5. Der Mandatsträgerbeitrag für Empfänger*innen von Wohngeld beträgt ab 1. Januar 2019 monatlich 60 Euro und mit Beginn der nächsten Legislatur die Hälfte des regulären Mandatsträgerbeitrags eines/einer Bezirksverordneten. Bei Funktionszulagen erhöht sich der jeweils abzuführende Mandatsträgerbeitrag entsprechend.
  6. Für Bezirksverordnete, die einen Freiwilligendienst ableisten, beträgt der Mandatsträgerbeitrag ab 1. Januar 2019 monatlich 20 Euro.
  7. Die Europaabgeordneten aus dem Landesverband Berlin zahlen 250 Euro pro Monat Mandatsträgerbeitrag an den Landesverband. Ihre Verpflichtung zur Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen auf Bundesebene bleibt davon unberührt.
  8. Die Bezirksverbände werden gebeten, geeignete Ansprechpartner*innen zu benennen, an die sich Mandatsträger*innen im Falle besonderer Umstände, bspw. bei Vorliegen von vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten oder besonderen sozialen oder familiären Belastungen, wenden können. Ziel ist das Finden von einvernehmlichen Lösungen.
  9. Sofern wesentliche Veränderungen in der Entwicklung von Entschädigungen und Besoldungen auftreten, werden die vorgenannten Empfehlungen durch den Landesvorstand unter Einbeziehung der Bezirksverbände auf ihren Veränderungsbedarf hin geprüft.

Begründung:

Die letzte Veränderung der Mandatsträgerbeiträge erfolgte mit Beschluss des Landesparteitages vom 5. April 2014 (Beschluss 5/4 /4: https://dielinke.berlin/partei/parteitag/4/4-tagung/det/news/neugestaltung-der-mandatstraegerbeitraege/).

Bereits damals zeigte sich eine unterschiedliche Belastung der Mandatsträger*innen in Bezug auf die Höhe der abzuführenden Beiträge. Die Abführungen für Mitglieder des Abgeordnetenhauses, Vizepräsident*innen, Senator*innen, Staatssekretär*innen, Bürgermeister*innen und Stadträt*innen schwankten entsprachen zwischen 8,65 % bis 11,01% der Grundentschädigung bzw. der Besoldung, wobei die Belastung eines „einfachen“ Mitglieds des Abgeordnetenhauses am höchsten und bei dem/der Vorsitzenden der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus am niedrigsten ausfiel. Eine sachliche Begründung für die unterschiedliche Behandlung des vergleichbaren Personenkreises ist nicht ersichtlich.

Die Höhe der Mandatsträgerbeiträge für Bezirksverordnete betrug ca. ¼ ihrer Grundentschädigung. Auch wenn davon auszugehen ist, dass die Tätigkeit als Bezirksverordneter – anders als bei Regierungsmitgliedern, Stadträt*innen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses -  neben einer Berufstätigkeit ausgeübt wird, so war und ist die prozentuale Belastung der Bezirksverordneten gemessen an der Aufwandsentschädigung besonders hoch im Vergleich zum vorgenannten Personenkreis.

 

Entwicklung Bezüge/Entschädigungen und Mandatsträgerabgabe

 

LPT-Beschluss 5/4/4 vom 5. April 2014

      

Höhe der Besoldung / Entschädigung

Mandatsträger-
beitrag

entspr. Prozent

 

Funktion

2014

2018

2014

2018

 

Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA)

3.498,00

3.840,00

385,00

11,01

10,03

 

Vorsitzende/r AH-Fraktion

6.996,00

7.680,00

605,00

8,65

7,88

 

Stellv. Vorsitzende

4.664,00

5.120,00

460,00

9,86

8,98

 

PGF

5.247,00

5.760,00

460,00

8,77

7,99

 

Vizepräsident/in AH

5.247,00

5.760,00

495,00

9,43

8,59

 

Senator/in

11.486,65

12.878,07

1.090,00

9,49

8,46

 

Staatssekretär/in

8.411,29

9.430,18

775,00

9,21

8,22

 

Bezirksbürgermeister/in

7.995,19

8.963,68

735,00

9,19

8,20

 

Stellv. Bezirksbürgermeister/in

7.567,43

8.484,09

695,00

9,18

8,19

 

Bezirksstadträtin/rat

7.114,46

7.976,26

655,00

9,21

8,21

 

Verordnete/r

520,00

575,00

120,00

23,08

20,87

 

Fraktionsvorsitzende/r BVV-Fraktion

1.040,00

1.150,00

240,00

23,08

20,87

 

BVV-Vorsteher/in

1.560,00

1.725,00

360,00

23,08

20,87

 

Stellv. BVV-Vorsteher/in

780,00

862,50

180,00

23,08

20,87

 

            

 

Darüber hinaus enthielt der Beschluss des LPT Sonderregelungen für einkommensschwache Bezirksverordnete

Schließlich enthielt der Beschluss den Passus, dass die Regelungen ab dem 1. Mai 2014 bis zum Ende der Legislatur/Wahlperiode gelten sollten und bei Veränderungsbedarf der Mandatsträgerbeiträge rechtzeitig vor der Nominierung der Kandidat*innen eine Veränderung herbeigeführt werden soll. Soweit Veränderungen bei den Diäten, Besoldungen und Grundentschädigungen stattfänden, werden die Empfehlungen zur Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen durch den Landesvorstand unter Einbeziehung der Bezirksverbände evaluiert und auf ihren Veränderungsbedarf hin geprüft.

Bis zum Ende der Legislatur im Herbst 2016 ist diese gemeinsame Aufgabe vernachlässigt worden.

Seit 2014 bestanden die Regelungen zur Höhe der Mandatsträgerbeträge unverändert fort. Aufgrund gestiegener Besoldung und gestiegener Grundentschädigung sank mithin die prozentuale Belastung für Mandatsträger*innen in Bezug auf die abzuführenden Beiträge gemessen an der Grundentschädigung und Besoldung. Sie liegt nunmehr zwischen 7,88% bis 10,03 % für Abgeordnete, Stadträt*innen und Regierungsmitglieder. Die Spreizung zwischen den abzuführenden Beiträgen ist zwar im Vergleich zu 2014 weniger groß, aber gleichwohl noch vorhanden. Bezirksverordnete führen ca. 1/5 ihrer Grundentschädigung als Mandatsträgerbeitrag an die Partei ab.

Die Neuregelung der Mandatsträgerbeiträge soll nunmehr

  • bestehende Spreizungen bei der Zahlung von Mandatsträger*innen beseitigen und bei vergleichbaren Personengruppen auch zu einer gleichmäßigen Belastung führen,
  • alle möglichen, in Betracht kommenden Funktionen nebst dem jeweils geschuldeten Mandatsträgerbeitrag abbilden,
  • eine verlässliche Grundlage für die Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen für Mandatsträger*innen und die Partei bilden,
  • einen wichtigen Beitrag für die Sicherstellung der politischen Arbeit der Partei leisten und
  • aus Gründen der Verlässlichkeit und Transparenz möglichst dauerhaft sein.

 

Zu 1.):

 Die Neuregelung der Mandatsträgerbeiträge erfolgt daher in zwei Schritten:

  • Im Jahr 2019 werden die Beiträge angepasst. Es erfolgt für alle Mandatsträgerbeiträge eine zahlenmäßige Benennung des jeweiligen Mandatsträgerbeitrags.
  • Im Ergebnis entspricht dies einer Belastung von ca. 9% der jeweiligen Grundentschädigung bzw. Besoldung. Für den/die parlamentarische Geschäftsführer*in, den/die Vizepräsidentin/en, die Senator*innen, Staatssekretär*innen, (stellv.) Bezirksbürgermeister*innen und Stadträt*innen werden die Mandatsträgerbeiträge moderat angehoben.

Für die „einfachen“ Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie die stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus erfolgt keine Veränderung des Mandatsträgerbeitrages. Schon der jetzt bestehende Mandatsträgerbeitrag entspricht ca. 10% bzw. 9 % der Grundentschädigung.

Zudem wird der Funktionstatbestand des Bürgermeisters ab 2019 eingeführt.

 

  • Für Bezirksverordnete, Vorsitzende von Linksfraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) sowie (stellv.) Vorsteher*innen erfolgt ebenfalls keine Abänderung des Mandatsträgerbeitrags. Es verbleibt bei der 2014 beschlossenen Höhe der Mandatsträgerbeiträge. Damit erfolgt eine schrittweise Entlastung.
  • Mit Beginn der neuen Legislatur, d.h. voraussichtlich im Herbst 2021, erfolgt eine Umstellung des Systems zur Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen. Statt der betragsmäßigen Benennung des jeweilig zu zahlenden Mandatsträgerbeitrages wird nunmehr auf eine gleichbleibende prozentuale Belastung abgestellt. Durch eine solche Regelung werden zum einen bestehende Unwuchten in Bezug auf die Höhe der Beiträge bei den unterschiedlichen Mandatsträgerbeiträgen weiter abgemildert. Zum anderen ermöglicht eine solche „%-Regelung“ eine gleichbleibende Belastung, auf die sich alle Beteiligten verlässlich einstellen können.
  • Für die/den (stellv.) Vorsitzenden der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, den/die  parlamentarische Geschäftsführer*in, den/die Vizepräsidentin/en, die Senator*innen, Staatssekretär*innen, (stellv.) Bezirksbürgermeister*innen und Stadträt*innen betragen zukünftig die Mandatsträgerbeiträge 10% ihrer Grundentschädigung bzw. ihrer Bruttobesoldung. Gleiches gilt für die weiteren vorsorglich benannten Funktionen wie Regierende/r Bürgermeister/in und Präsident/in des Abgeordnetenhauses.

Für die „einfachen“ Mitglieder des Abgeordnetenhauses erfolgt keine Veränderung des Mandatsträgerbeitrages. Da der jetzt bestehende Mandatsträgerbeitrag ca. 10% der Grundentschädigung entspricht, wird diese Belastung unverändert fortgeschrieben und damit ein Gleichlauf zu dem vorgenannten Personenkreis erzielt.

 

  • Für Bezirksverordnete, Vorsitzende von Linksfraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) sowie (stellv.) Vorsteher*innen werden die Mandatsträgerbeiträge nicht erhöht. Mit dieser Reglung werden die Verordneten schrittweise entlastet.
  • In die Bestimmung der Höhe der abzuführenden Mandatsträgerbeiträge fließt nur die Grundentschädigung ein. Etwaige Steuerfrei- und Kostenpauschalen, Sitzungsgelder, Fahrtkosten oder Büropauschalen bleiben außer Betracht.
  • Hier die Neuregelung noch einmal im Überblick:

Vorschlag zur Neuregelung

ab 2019

  

ab 2021

 

Höhe der
Besoldung /
Entschädigung

Mandats-
träger-
beitrag

entspricht

 

Mandats-
träger-
beitrag

Funktion

 

Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA)

3.840,00

385,00

10,03%

 

10 %

Vorsitzende/r AH-Fraktion

7.680,00

691,00

9,00%

 

10 %

Stellv. Vorsitzende /

5.120,00

460,00

8,98%

 

10 %

PGF

5.760,00

518,00

8,99%

 

10 %

Präsident/in AGH

7.680,00

-

 

 

10%

Vizepräsident/in AGH

5.760,00

518,00

8,99%

 

10 %

Regierende/r Bürgermeister/in

15.453,00

-

 

 

10%

Bürgermeister/in

13.779,53

1.240,00

9,00 %

 

10%

Senator/in

12.878,07

1.159,00

9,00%

 

10 %

Staatssekretär/in

9.430,18

848,00

8,99%

 

10 %

Bezirksbürgermeister/in

8.963,68

806,00

8,99%

 

10 %

Stellv. Bezirksbürgermeister/in

8.484,09

763,00

8,99%

 

10 %

Bezirksstadträtin/rat

7.976,26

717,00

8,99%

 

10 %

Verordnete/r

575,00

120,00

20,87%

 

20 %

Fraktionsvorsitzende/r BVV-Fraktion

1.150,00

240,00

20,87%

 

20 %

BVV-Vorsteher/in

1.725,00

360,00

20,87%

 

20 %

Stellv. BVV-Vorsteher/in

862,50

180,00

20,87%

 

20 %

 

Sofern Bezirksverbände nach oben abweichende Regelungen festlegen, so ist ihnen das unbenommen.

 

Zu 2):

Minderungstatbestände sind notwendig, um auch einkommensarmen Menschen, die Tätigkeit als Bezirksverordnete/r zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Aufwandsentschädigung auf die gewährte Sozialleistung angerechnet wird. Von den 108 Verordneten fallen derzeit nach Angaben der Bezirksverbände 15 Bezirksverordnete unter die sog. Sozialklausel. Das betrifft Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Empfänger*innen von Wohngeld, von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Nicht bekannt ist bislang, ob auch Verordnete betroffen sind, die einen Freiwilligendienst ableisten.

 

Zu 2a):

Für Bezirksverordnete, die Empfänger*innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder von Leistungen nach dem Dritten bzw. Vierten Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), d.h. Hilfen zum Lebensunterhalt oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, erhalten, beträgt der Mandatsträgerbeitrag weiterhin unverändert 20 Euro monatlich. Dies gilt sowohl für die Zeit ab 1. Januar 2019 als auch mit Beginn der neuen Legislatur.

Denn jede Anhebung der Grundentschädigung wird fast vollständig durch die Anrechnung von Einkommen auf die Sozialleistungen „aufgefressen“. Durch den Bundesgesetzgeber sind wesentliche Änderungen der Vorschriften zur Anrechnung von Einkommen auf die Sozialleistungen bislang nicht beabsichtigt, so dass DIE LINKE. Berlin über diesen Minderungstatbestand weiterhin dafür Sorge trägt, dass auch Menschen mit geringem Einkommen und die auf Transfergeldzahlungen angewiesen sind, Bezirksverordnete sein können.

 

Zu 2b) und c:)

Der Mandatsträgerbeitrag für Studierende, Schüler*innen und Auszubildende beträgt bislang 60 Euro und für Empfänger*innen von Wohngeld 40-60 Euro monatlich. 60 Euro entsprechen der Hälfte des regulären Mandatsträgerbeitrags für Bezirksverordnete.

Ab 2019 erfolgt für Studierende, Schüler*innen und Auszubildende keine Veränderung.

Ab 2019 wird der Mandatsträgerbeitrag für Empfänger*innen von Wohngeld auf 60 Euro angehoben und damit dem Beitrag für Studierende, Schüler*innen und Studierende gleichgestellt.

Beide Gruppen, sowohl Azubis, Studierende und Schüler*innen als auch Empfänger*innen von Wohngeld, sind gleichermaßen in einer besonderen Lebenslage. Anders als bei Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II jedoch bleibt die Grundentscheidung bei den beiden vorgenannten Personengruppen vollständig anrechnungsfrei. Daher wird ab 2019 für die Empfänger*innen von Wohngeld die Anhebung um 20 Euro auf 60 Euro empfohlen.

Mit Beginn der nächsten Legislatur, d.h. voraussichtlich ab Herbst 2021, wird des Mandatsträgerbeitrag für diese Personengruppe auf die Hälfte des regulären Mandatsträgerbeitrags eines/einer Bezirksverordneten festgesetzt. Bei Funktionszulagen erhöht sich der abzuführende Mandatsträgerbeitrag entsprechend.

 

Zu 2d):

Derzeit beträgt der Mandatsträgerbeitrag für Bezirksverordnete, die einen Freiwilligendienst ableisten, zwischen 20 bis 40 Euro monatlich. Zu den Freiwilligendiensten gehören der Bundesfreiwilligendienst (BFD), das freiwillige soziale Jahre (FSJ) und das freiwillige ökologische Jahr. Das Taschengeld, das Freiwilligen gezahlt wird, ist höchst unterschiedlich. Es darf max. 6% der Beitragsbemessungsgrenze betragen. Das sind derzeit 357 Euro. In der Praxis liegt das Taschengeld deutlich darunter. Darüber hinaus gibt es für die Freiwillige Sachleistungen. Je nach Träger können Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung bzw. Fahrtkosten hinzukommen.

Angesichts des geringen Taschengeldbetrages und angesichts dessen, dass ein Freiwilligendienst oftmals Vollzeit für 12 Monate erfolgt, ist eine Absenkung des Mandatsträgerbeitrags auf 20 Euro gerechtfertigt. Dieser monatliche Mandatsträgerbeitrag wird auch in der folgenden Legislatur unverändert fortgeführt, soweit keine wesentlichen Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zu den Freiwilligendiensten erfolgen.

 

Zu 3):

Mitglieder des Europäischen Parlaments sind nach der Bundesfinanzordnung verpflichtet, ihren Mandatsträgerbeitrag an die Bundespartei zu leisten.  Die Höhe der Mandatsträger*innenbeitrage bei den Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP) beläuft sich auf 1.020 Euro bis 1.250 Euro.

Da die Berliner MdEP bereits ihrer Verpflichtung zur Mandatsträger*innenbeitragszahlung auf Bundesebene nachkommen, ist keine Änderung in Bezug auf die Höhe der freiwilligen Zahlung an den Landesverband DIE LINKE. Berlin angezeigt Sie verbleibt bei 250 Euro.

 

zu 4).

Alle Wechselfälle des Lebens kann eine Mandatsträgerbeitragsregelung nicht abbilden. Deshalb wird vorgeschlagen, in den Bezirksverbänden geeignete Ansprechpartner*innen zu benennen, an die sich Mandatsträger*innen wenden können. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass bei Vorliegen besonderer Umstände wie besondere familiäre oder soziale Belastungen (bspw. Beitragsrückstände bei der Krankenkasse, vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten, etc.) eine solch vertrauensvolle Situation und Ansprechpartner*innen vorhanden sind, um eine einvernehmliche Lösung für das entsprechende Problem zu finden (bspw. Stundung, Ratenzahlung, etc.).

 

Zu 5):

Dass bei erheblichen Veränderungen eine Evaluierung der Regelungen zu Mandatsträgerbeiträgen und eine Prüfung erfolgen soll, ob diese abgeändert werden müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Eine solche Prüfung könnte insbesondere bei gesetzlichen Änderungen in Bezug auf die Grundentschädigungen notwendig sein. Im Übrigen sind etwaige Veränderungen gemeinsam im Landesverband zu erörtern.


Beschlussfassung: mehrheitlich