LV-Beschluss 7-004/19

Keine Verschärfung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes!

1. DIE LINKE. Berlin lehnt jede Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes, dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), ab. Berlin darf nicht dem Beispiel anderer Länder folgen und sein Polizeigesetz mit sinnlosen, neuen Grundrechtseingriffe verschärfen.

Wir lehnen insbesondere die immer umfassenderen Überwachungskompetenzen in allen Lebensbereichen ab. Linke Innenpolitik muss durch einen größtmöglichen Schutz von Freiheitsrechten geleitet werden. Daher begrüßt DIE LINKE die Änderungsvorschläge für das ASOG aus dem Koalitionsvertrag von 2016 und fordert ihre Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat auf, diese umzusetzen.

2. DIE LINKE Berlin lehnt eine immer weitere Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle ab. Durch Konstruktionen, wie der »drohenden Gefahr« oder »drohenden terroristischen« Gefahr kann die Polizei kausal und zeitlich immer weiter vor einer strafbaren Handlung tätig werden. Hierdurch werden Grundrechtseingriffe durch die Polizei immer einfacher möglich, ohne dass durch diese mehr Sicherheit entsteht. Die bisherigen Anschläge in Europa haben gezeigt, dass die Polizei im Vorfeld weder zu wenig über die Täter*innen wusste, noch zu wenige Möglichkeiten hatte einzugreifen. Die mangelnde Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden darf nicht zu Lasten der Freiheit Aller kompensiert werden.

3. Bürger*innenrechte sind Freiheitsrechte. Wir lehnen die Konstruktion so genannter Gefahrengebiete, in Berlin bekannt als Kriminalitätsbelastete Orte (KBO), ab. An diesen Orten darf die Polizei anlasslos Menschen kontrollieren. Diese anlasslosen Kontrollen führen in der Praxis immer wieder zu Racial Profiling. Wir fordern daher ein ausdrückliches Verbot von Racial Profiling im ASOG und eine entsprechende Anpassung in der Ausbildung der Berliner Polizei.

Bis zur Abschaffung der KBO sind diese räumlich konkret zu veröffentlichen und die entsprechenden Gebiete im Straßenbild zu kennzeichnen wie es z.B. in Bremen, Hamburg oder Leipzig üblich ist. Die Bürger*innen Berlins haben ein Recht darauf zu erfahren, ob sie sich in einem öffentlichen Raum bewegen, in dem sie jederzeit Ziel einer polizeilichen Maßnahme werden können.

4. Wir sind ebenso gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung in Berlin. Das Volksbegehren von Ex- Justizsenator Heilmann (CDU) und Ex­ Bezirksbürgermeister Buschkowsky (SPD) für mehr Videoüberwachung verdrängt die Suche nach Lösungen sozialer Ursachen als Ursprung von Kriminalität. Unter dem Deckmantel der intelligenten Videoaufklärung wird verschleiert, was Videoüberwachung in Zukunft in Berlin können soll: automatisch Gespräche aufzeichnen und Gesichter erkennen. Wir lehnen den weiteren Einsatz der sogenannten Videowagen vehement ab.

Diese Wagen haben während ihrer Testphase schon bewiesen, dass (mobile) Videoüberwachung keinen Nutzen hat.

5. DIE LINKE. Berlin missbilligt die Verschärfungen der jüngsten beschlossenen Landespolizeigesetze als demokratiefeindlich. Insbesondere die Gesetzesverschärfungen, die dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz von 2017 folgen, sind Angriffe auf eine offene und freiheitliche Gesellschaft. Aufenthaltsanordnungen, Kontaktverbote oder die elektronische Aufenthaltsüberwachung kommen Freiheitsentziehungen gleich, ohne dass die Betroffenen gegen ein Strafgesetz verstoßen haben.


Beschlussfassung: einstimmig