LV-Beschluss 7-016/19

Umgang mit Schuldenbremse und Haushaltsüberschüssen

Die soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge in Berlin muss gestärkt werden. Die dafür benötigten Finanzmittel, auch für notwendige Investitionen, müssen sichergestellt werden. Mit Blick auf die ab 1.1.2020 auch für die Bundesländer geltende Schuldenbremse und der damit verbundenen Notwendigkeit, die aufgezwungene, wirtschaftlich unsinnige Regelung auf Landesebene für das Berlin zu präzisieren, stellen wir fest:

  1. DIE LINKE Berlin lehnt die Ideologie der schwarzen Null ebenso ab, wie ihre gesetzliche Form als Schuldenbremse. Die Schuldenbremse wirkt als Investitionsbremse und richtet gesellschaftlichen Schaden an, den nachfolgende Generationen ausbaden müssen.
  2. DIE LINKE Berlin stellt sich der Herausforderung unter dem vom Bund auch für die Länder verbindlich festgesetzten Rahmen (Schuldenbremse) eine fortschrittliche Regierungspolitik im Land Berlin zu machen. Dazu zählt die notwendige gesetzliche Ausgestaltung der Schuldenbremse auf Landesebene. Dies kann und sollte durch ein einfaches Gesetz (bzw. Änderungen in der Landeshaushaltsordnung) geschehen – keinesfalls sollte die Schuldenbremse in die Berliner Landesverfassung geschrieben werden.
  3. Die in Berlin vorzunehmende Ausgestaltung der Schuldenbremse muss darauf zielen, den durch die Schuldenbremse angerichteten gesellschaftlichen Schaden zu minimieren. Insbesondere geht es darum, einerseits die investitionshemmende Wirkung der Schuldenbremse zu dämpfen, und andererseits, die konjunktur- oder notlagenbedingten Ausnahmen vom Verbot der Schuldenaufnahme, möglichst weit zu fassen. Grundsätzlich sollen die vom Bund gesetzten Spielräume nicht verkleinert, sondern genutzt werden. Landesunternehmen sollen grundsätzlich nicht der Schuldenbremse unterworfen werden, um ihre Investitionsfähigkeit nicht zu schwächen. Ebenso wollen wir den Erwerb von Grundstücken durch die Öffentliche Hand nach Möglichkeit vom Verbot der Kreditfinanzierung ausnehmen.
  4. Bei der Wahl des Berechnungsmodells für die Prognose und die Feststellung der konjunkturellen Abweichungen soll einerseits die Handlungsfähigkeit im Krisenfall und andererseits die Verfügbarkeit von Überschüssen im Landeshaushalt für Investitionen und die Bildung von Rücklagen maßgeblich sein. Das sogenannte Konso-Verfahren, das bisher im Zusammenhang mit der Gewährung Konsolidierungshilfen für Berlin angewandt wurde, wollen wir überwinden.
  5. Die LINKE ist nach wie vor der Auffassung, dass Haushaltsüberschüsse derzeit vor allem investiv und für Rücklagen verwendet werden sollen. Die Tilgung von Altschulden hat für uns angesichts der investiven Notwendigkeiten keine Priorität.
    Beschlussfassung: einstimmig