LV-Beschluss 7-023/19

Stellungnahme Volksbegehren Gesunde Krankenhäuser

DIE LINKE. Berlin hat auf dem Landesparteitag im November 2017 die Unterstützung des Volksbegehrens beschlossen und sich aktiv an der Unterschriftensammlung beteiligt.

DIE LINKE. Berlin bedauert, dass die Senatsverwaltung für Inneres zentrale Bestandteile des Volksbegehrens „Für Gesunde Krankenhäuser“ als nicht verfassungskonform ansieht. Wir teilen diese Rechtsauffassung nicht, aber angesichts dessen, dass die Frage in der Koalition strittig war, kann eine endgültige Klärung nur das Landesverfassungsgericht bringen.

Sowohl der Senat als auch die Koalition haben bereits erklärt, dass sie die politischen Zielsetzungen des Volksbegehrens teilen. Wir fordern die Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus auf, sich unabhängig von der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes, für eine politische Umsetzung der Ziele des Volksbegehrens einzusetzen. Dazu gehören insbesondere die Verpflichtung der landeseigenen Kliniken zu weitgehenden Personalbemessungsstandards in den Bereichen Pflege und Hygiene, als auch die Anhebung der Investitionsmittel auf den gesetzlich förderfähigen Standard. Damit die Personalbemessung auch zum Tragen kommt, sollen Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung ebenfalls prioritär verfolgt werden.


Beschlussfassung: einstimmig