LV-Beschluss 7-025/19

Keine Verzögerung beim Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co. Enteignen«

Es ist großartig, dass das Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co enteignen« in nur wenigen Wochen knapp viermal so viele Unterschriften wie benötigt, nämlich 77.001 Unterschriften sammeln konnte, von denen der Senat 58.307 nach entsprechender Prüfung als gültig anerkannt hat.

Die nun im Senat stattfindende Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Volksbegehrens muss im Sinne des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels, die direkt-demokratischen Prozesse u.a. in Form von Volksbegehren zu stärken und zu erleichtern, mit der gebotenen Zielstrebigkeit vorgenommen werden.

In diesem Kontext weisen wir darauf hin, dass es sich bei der eingereichten Vorlage um ein sogenanntes »Beschlussvolksbegehren« handelt, das dem Senat einen Auftrag zur Erarbeitung eines Gesetzes erteilt und – im Gegensatz zu einem Gesetzesvorschlag – der Exekutive viel Handlungsspielraum bei der Ausarbeitung des Gesetzes lässt. Zudem sind im Rahmen der öffentlichen Debatte zu der Initiative viele der Arbeitsschritte, die üblicherweise nach der ersten Stufe eines Volksbegehrens eingeleitet werden, schon vorzeitig absolviert worden. So sind schon vor dem Beginn der Unterschriftensammlung drei rechtliche Stellungnahmen seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingeholt worden, die alle drei – wie auch der wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages –das Vorhaben als grundsätzlich zulässig ansehen.

Eine notwendige, faire und bisher äußerst produktive Debatte über den Zusammenhang der Gewinne von börsennotierten Immobilienkonzernen und den Mietsteigerungen in ihren Wohnungsbeständen, sowie dem vorgeschlagenen Lösungsschritt der Enteignung sollte nicht mit formalen Tricks verzögert oder unterbunden, sondern muss öffentlich geführt werden. DIE LINKE Berlin wird sich selbstverständlich in diese Debatte einbringen, auch in der zweiten Stufe des Volksbegehrens aktiv Unterschriften sammeln und freut sich, wenn in dieser wichtigen Frage möglichst schnell das Votum der Berlinerinnen und Berliner per Volksentscheid eingeholt wird.


Beschlussfassung: einstimmig