LV-Beschluss 7-033/19

Antrag Neuregelung des Mandatsträger*innenbeiträge

Der Landesvorstand hat folgenden Änderungsantrag an den Beschluss 14/1/7 zu den Mandatsträger*innenbeiträgen beschlossen:

 

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Beschluss 14/1/7 der 1. Tagung des 7. Landesparteitages vom 16. Dezember 2018 wird abgeändert.

Der Punkt 1 des Beschlusses vom 16. Dezember 2019 wird wie folgt verändert:

Die zweite Stufe zur Neuregelung der Mandatsträger*innenbeiträge wird vorgezogen.

Ab 1. Januar 2020 betragen die Mandatsträger*innenbeiträge für Mitglieder des Abgeordnetenhauses 10 Prozent der jeweiligen monatlichen Entschädigung zzgl. etwaiger Funktionszulagen sowie für Bezirksverordnete 20 Prozent der jeweiligen monatlichen Grundentschädigung zzgl. etwaiger Funktionszulagen.

Die Punkte 3b) bis 3d) des Beschlusses werden wie folgt abgeändert:

b) Der Mandatsträgerbeitrag für Studierende, Schüler*innen und Auszubildende beträgt ab 1. Januar 2020 die Hälfte des regulären monatlichen Mandatsträgerbeitrags eines/einer Bezirksverordneten. Bei Funktionszulagen erhöht sich der jeweils abzuführende Mandatsträgerbeitrag entsprechend.

c) Der Mandatsträgerbeitrag für Empfänger*innen von Wohngeld beträgt ab 1. Januar 2020 die Hälfte des regulären monatlichen Mandatsträgerbeitrags eines/einer Bezirksverordneten. Bei Funktionszulagen erhöht sich der jeweils abzuführende Mandatsträgerbeitrag entsprechend.

d) Für Bezirksverordnete, die einen Freiwilligendienst ableisten, beträgt der Mandatsträgerbeitrag ab 1. Januar 2020 monatlich 30 Euro.


Beschlussfassung: einstimmig